Wichtige Bescheinigung für Hunderttausende Rentner sollte keinesfalls ignoriert werden – sonst droht Zahlungsstopp

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Viele Rentner erhalten bald ein wichtiges Dokument per Post. Dieses sollte fristgerecht ausgefüllt werden, sonst werden die Rentenzahlungen eingestellt.

München – Die hohen Lebenshaltungskosten machen es Rentnern zunehmend schwer. Da ist es nicht verwunderlich, dass so mancher Senior den Blick in die Ferne schweifen lässt und mit dem Gedanken spielt auszuwandern. Wer diesen Plan bereits in die Tat umgesetzt hat, bekommt jedes Jahr ein wichtiges Dokument zum Ausfüllen zugesandt: die Lebensbescheinigung. Diese bestätigt, wie der Name schon sagt, dass der Rentner oder die Rentnerin noch am Leben ist und weiterhin Anspruch auf Rentenzahlungen hat.

Wenn das Dokument nicht rechtzeitig ausgefüllt und zurückgesendet wird, gibt es auch kein Geld vom Staat mehr. Im Folgenden erfahren Sie, wann Sie mit dem Schreiben rechnen können, wie es auszufüllen ist und welche Fristen zu beachten sind.

Wichtiger Nachweis für Rentner im Ausland – Diese Fristen gelten für die Lebensbescheinigungen

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Lebensbescheinigungen zwischen Mitte Juni und Ende Juli zusammen mit der aktuellen Rentenanpassungsmitteilung. Die Rücksendefrist endet Mitte August. Das genaue Datum ist dem Schreiben zu entnehmen.

Ein älterer Mann sitzt an einem Strand. Er trägt ein luftiges blaues Hemd und eine weiße Hose.
Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringt, bekommt bald wichtige Post. Diese sollte unbedingt fristgerecht beantwortet werden. (Symbolbild) © Darren Baker/ingimage/IMAGO

Aber keine Sorge: Sollte das Dokument bis zum Fristende nicht bei der Rentenkasse eingehen, wird die Zahlung nicht sofort gestoppt. Zunächst erhält der Rentenempfänger eine Erinnerung. Erst bei weiterer Nichtbeachtung werden die Zahlungen zum 30. November eingestellt.

So füllen Rentner die Lebensbescheinigung richtig aus

Um dies zu vermeiden, muss das Formular Lebensbescheinigung ausgefüllt, von einer offiziellen Stelle bestätigt und mit dem beigefügten, frankierten Rückumschlag an die Rentenkasse gesendet werden. Für die amtliche Bestätigung muss der Rentenempfänger persönlich mit dem Formular bei einer offiziellen Stelle erscheinen.

Mögliche Anlaufstellen sind:

  • Polizei,
  • Stadtverwaltungen (z.B. Einwohnermeldeämter)
  • Geldinstitute
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen
  • Notarinnen und Notare
  • Pfarrämter, Rabbinate
  • Polikliniken
  • Rentenversicherungsträger
  • Rotes Kreuz
  • Deutsche Auslandsvertretungen

Nach der Bestätigung können Lebensbescheinigung und Formular mit dem frankierten Rückumschlag nach Deutschland gesendet werden. Sollte der Rückumschlag verloren gehen, muss das Schreiben auf eigene Kosten per Post zurückgeschickt werden. Die Adresse lautet: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig, Deutschland. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist nicht gestattet.

Sollte die Lebensbescheinigung verloren gehen, ist das ebenfalls kein Problem. Sie kann online heruntergeladen und erneut ausgedruckt werden.

2024 konnten Rentner im Ausland ihre Lebensbescheinigung auch digital abgeben

Im Jahr 2024 wurde erstmals die Möglichkeit eingeführt, den digitalen Lebensnachweis (DLN) zu nutzen. Dieser funktioniert über einen QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt wird, und die Postident-App der Deutschen Post. Android-Nutzer finden die App im Play Store, während iPhone-Nutzer sie im App Store herunterladen können. Ein gültiges Ausweisdokument ist ebenfalls erforderlich. Eine detaillierte Anleitung ist auf der Webseite der Deutschen Post verfügbar.

Ob der digitale Lebensnachweis auch 2025 verfügbar sein wird, ist derzeit jedoch noch unklar. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass der digitale Lebensnachweis ab 2024 weltweit angeboten wird. Allerdings teilt die Deutsche Post mit, dass „der Aktionszeitraum für den Digitalen Lebensnachweis 2024 am Donnerstag, 31.10.2024, beendet“ wurde. Zudem heißt es: „Das Verfahren steht für den jährlichen Lebensnachweis derzeit nicht zur Verfügung.“

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland: Diese Länder sind von der Maßnahme ausgenommen

In einigen Ländern hat die Bundesregierung einen elektronischen Sterbedatenabgleich vereinbart. In diesen Ländern müssen deutsche Rentner keine Lebensbescheinigung mehr ausfüllen und einreichen. Laut chip.de betrifft dies folgende Länder:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien

Sollte dennoch eine Lebensbescheinigung im Briefkasten landen, darf diese jedoch keinesfalls einfach ignoriert werden. In Ausnahmefällen ist das Ausfüllen des Formulars nämlich auch in diesen Ländern erforderlich.

Zwei Länder sind bei Rentnern besonders beliebt. Eines davon steht sogar auf der Liste der Länder, in denen das Ausfüllen der Lebensbescheinigung nicht mehr notwendig ist. Wer sich nicht komplett sicher ist, ob er in einem anderen Land zurechtkommen würde, kann zunächst einen längeren Aufenthalt planen. Als Rentner kann man nämlich bis zu sechs Monate ohne Steueränderung im Ausland leben. (sp)

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