Rente: Wichtiger Brief muss beantwortet werden – sonst gibt es kein Geld mehr
Wer seine Rente im Ausland verbringt, muss jährlich einen Nachweis erbringen – die Lebensbescheinigung. Sonst wird das Geld gestrichen.
München – Rentenberechtigte bekommen viel Post. Wer im Ausland lebt und aus Deutschland Rente bezieht, sollte sie besonders achtsam lesen. Denn ein Brief ist besonders wichtig. Der Grund: Wird die Frist der Lebensbescheinigung nicht eingehalten, droht eine Einstellung der Rentenzahlungen. Das betrifft Tausende Rentner im Ausland.
Rentenversicherung: Wichtiger Brief muss beantwortet werden
Einmal im Jahr fordert der Rentenservice der Deutschen Post AG eine Lebensbescheinigung an – als Beweis, dass der Bezieher noch rentenberechtigt ist. Tausende Rentenberechtigte mit Wohnsitz im Ausland erhalten deshalb im Juni Post. Rentner, die in Deutschland leben, müssen keinem Nachweis vorzeigen. Die Bescheinigung muss in der vorgesehenen Frist zurückgeschickt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung warnt: „Wird die Lebensbescheinigung bis Ende April des Folgejahres nicht nachgewiesen, stellt der Renten Service die Rentenzahlung endgültig ein.“ Grund dafür ist, dass die Versicherung die Rente nur zahlen kann, wenn sie weiß, dass der Bezieher noch lebt. Innerhalb Deutschland sind die Informationen vermerkt – international sind sie nicht immer einzusehen.

Fristgerecht: Dokumente müssen unterschrieben und autorisiert werden
Die Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben. Im Regelfall muss sie anschließend von einer Behörde, besser gesagt einer autorisierten Stelle des Wohnlandes, bestätigt werden. Welche Behörden infrage kommen, steht auf der Lebensbescheinigung. Auch die Botschaft oder ein Generalkonsulat kann die Unterlagen bestätigen, so das Deutsche Auswärtige Amt. Die autorisierte Lebensversicherung muss anschließend im beigelegten Umschlag zurückgeschickt werden.
„Lebensbescheinigungen sind dem Renten Service immer im Original und nicht per Fax oder E-Mail zu übersenden“, so die Deutsche Rentenversicherung. Bei einem Verlust der Bescheinigungsunterlagen können diese auch online heruntergeladen werden – beim Rentenversicherungsträger oder der Deutschen Post. Rentenberechtigte sollten stets darauf achten, dass der Versicherung die aktuelle Anschrift vorliegt.
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Lebensbescheinigung: Ab Juni 2024 kann der Nachweis digital eingereicht werden
Es gibt aber auch Ausnahmen, denn mit einigen Ländern ist Deutschland bereits digital vernetzt. Wenn Rentenberechtigte in einem dieser Länder wohnen, ist keine Lebensbescheinigung erforderlich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien.
Bald soll das jährliche Verfahren vereinfacht werden, so die Deutsche Post. Denn ab Juni 2024 kann die Lebensbescheinigung auch digital erbracht werden. Besonders für Rentner außerhalb der EU kann das den Papierkram erleichtern. (hk)
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