Bürgergeld und Minijob: So lohnt sich der Zuverdienst
Der Verdienst aus einem Minijob wird nach einem festen Satz beim Bürgergeld angerechnet. Was vom neuen 556-Euro-Job übrigbleibt, zeigt diese Beispielrechnung.
Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro je Stunde angehoben. Somit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob – der bisherige 538-Euro-Job wird zum 556-Euro-Job. Die Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber bleibt aber trotz der Erhöhung gleich. Pro Monat gilt weiterhin eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden.
Minijob – was ist das genau?
Laut Agentur für Arbeit sind Minijobs geringfügige Beschäftigungen mit einem maximalen Arbeitsentgelt von 556 Euro pro Monat oder einem Arbeitseinsatz von bis zu 70 Tagen pro Kalenderjahr. Daher gibt es zwei Arten von Minijobs: den dauerhaften 556-Euro-Minijob auf Stundenbasis sowie den kurzfristigen Minijob bis zu drei Monaten bzw. 70 Tage pro Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt bei Minijobs der gesetzliche Mindestlohn – dieser wurde 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben.
Bürgergeld: Zuverdienst durch Minijob ist möglich
Minijobs sind bei vielen Menschen eine beliebte Option, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. Auch Bürgergeldempfänger dürfen einen Minijob ausüben. Doch was bleibt davon tatsächlich übrig, wenn man aktuell auch Bürgergeld bezieht? Hier gelten bestimmte Freibeträge, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
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Beispielrechnung: Bürgergeld und Minijob – was bleibt übrig?
Ein monatliches Bruttoeinkommen bis zu 100 Euro bleibt für Bürgergeldbezieher vollständig anrechnungsfrei. Für einen Hinzuverdienst ab 100 Euro gelten seit Einführung des Bürgergeldes folgende Staffelungen:
- Bei 100 bis 520 Euro Zuverdienst (Minijobverdiensthöhe) bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
- Bei 520 bis 1.000 Euro Zuverdienst bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Ab 1.000 bis 1.200 Euro Zuverdienst bleiben zehn Prozent anrechnungsfrei (1.500 Euro mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft).
Von einem gemeldeten Minijob mit maximal 556 Euro monatlich können Sie auch bei Bürgergeldbezug einiges behalten. Wie viel, das zeigt folgende Beispielrechnung:
Einkommen aus dem Minijob | 556 Euro |
Grundfreibetrag | 100 Euro |
Freibetrag von 20 Prozent (Verdienst 100 - 520 Euro) | 84 Euro |
Freibetrag von 30 Prozent (Verdienst 520 - 556 Euro) | 5,40 Euro |
Gesamtbetrag zusätzlich zum Bürgergeld | 189,40 Euro |
Tipp: Die Aufnahme eines Minijobs sollten Sie dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit am besten im Vorfeld melden. So vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen wie Rückforderungen oder Sperrungen bzw. Kürzungen der monatlichen Regelleistung.
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Weiterbildung als lohnende Alternative zum Minijob
Mit einem Minijob ist nicht nur der monatliche finanzielle Spielraum sehr begrenzt, er bietet in aller Regel auch geringe berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Gerade für Bürgergeldbezieher können Weiterbildungen eine lohnende Alternative sein, durch gezielte Qualifizierungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern und dauerhaft höhere Einkommen zu erzielen.
Solche Bemühungen unterstützen Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen durch spezielle Förderprogramme und Bildungsgutscheine, die es Ihnen ermöglichen, eine Weiterbildung oder Umschulung kostenfrei zu absolvieren. Beispielsweise übernimmt ein Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent der tatsächlichen Weiterbildungskosten. Sofern Sie mit einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung einen Berufsabschluss anstreben, erhalten Sie für die gesamte Dauer der Maßnahme zusätzlich zum Regelsatz monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Eine sinnvolle Alternative zum ausschließlichen Bürgergeldbezug.
Tipp: Neben dem Weiterbildungsgeld können Sie im Rahmen einer Umschulung oder Prüfung bei einem zertifizierten Bildungsträger – beispielsweise bei erfolgreichem IHK-Abschluss – auch eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 Euro durch das Jobcenter erhalten.
Kurzes Fazit: Bürgergeld und Minijob – lohnt es sich?
Minijobs sind sehr beliebt, um den monatlichen finanziellen Spielraum zu erweitern – seit 2025 ist hier ein 556-Euro-Job maximal möglich. Beim Bürgergeld bleiben bis zu 100 Euro aus einem Minijob anrechnungsfrei. Bei höherem Verdienst wird die Anrechnung gestaffelt. Jeder Minijob muss dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorab gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen wie Rückforderungen oder Leistungssperrungen zu vermeiden. Eine lohnende Alternative zum Minijob kann eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung sein, um langfristig ein höheres Einkommen und eine sichere Jobperspektive zu erzielen.
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