Autoverkauf eskaliert: Autohändler wegen Urkundenfälschung und Betrug vor Gericht

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Autoverkauf eskaliert: Autohändler wegen Urkundenfälschung und Betrug vor Gericht. © Frank Rumpenhorst

Ein Autohändler und eine befreundete Kundin gerieten beim Verkauf eines Autos derart aneinander, dass die Sache vor dem Dachauer Amtsgericht landete. Der Mann musste sich dort wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrugs verantworten.

Kennengelernt hatten sie sich vor vielen Jahren übers Internet. Zwei Wochen lang hätten sie ein „Techtelmechtel“ gepflegt, sich per WhatsApp und Telegram reizende Nachrichten gesendet wie „Hasemann, ich mag Dich. Küsschen“, meinte er (58). Sie (62) sprach hingegen von einem „einmaligen Techtelmechtel“. Denn ihr sei schnell klar gewesen, „dass das nichts wird“. Das Techtelmechtel wurde zur freundschaftlichen Beziehung herabgestuft. Und ab Ende 2022 auf eine harte Probe gestellt. Wegen eines Mercedes Benz bekamen sich die Freunde in die Haare. Das schnöde Ende: üble Streitigkeiten, eine bemerkenswerte Schlägerei und drei Prozesse. Eines der Verfahren landete nun vor dem Dachauer Amtsgericht. Der 58-Jährige war wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrugs angeklagt.

Dazu muss man Folgendes wissen: Er ist Autohändler, sie Mitglied einer Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Cousinen, die von einem verblichenen Onkel zwei Autos übertragen bekam. Eine Volvo-Klapperkiste und einen schmucken Mercedes. Beide Autos sollte der Autohändler in seinem Geschäft im Landkreis veräußern. „Zum bestmöglichen Preis, gegen eine Provision“, meinte die Miterbin, die in der Gemeinde Erdweg wohnt. Für den Volvo erhielt die 62-Jährige schließlich 1200 Euro in bar. Provision unklar. Zusätzlich bekam sie von ihrem Ex-„Hasemann“ zwei Formulare vorgelegt, die sie blanko unterschrieb. „Das war dumm“, gab sie vor Gericht zu.

Sie hat gebrüllt, mich beschimpft, es ist völlig eskaliert. Sie hat mir eine Ohrfeige gegeben. Dann bin ich über einen Tisch hinweg in die Kaffeemaschine geflogen.

Der Autohändler machte aus den beiden Formularen zwei Kaufverträge. Einen für den Volvo und einen für den Mercedes, den er inzwischen für 21 900 Euro verkauft hatte. Nach Abzug der Provision sollte die Miterbin 18 200 Euro bekommen. Nur: Das Geld hat sie nie erhalten, wie sie sagte. Es gab diesbezüglich ein Treffen im November 2022 in der Werkstatt. Der Autohändler behauptete, das Geld auf das Konto des verstorbenen Onkels überwiesen zu haben. Doch da kam es nie an. Immer wieder hakte die Miterbin via Messager-Dienste nach. Immer wieder blockte der Autohändler ab.

Freundschaft auf die Probe gestellt: Streit um Mercedes Benz endet in Schlägerei und vor Gericht

Einen Tag vor Silvester 2022 dann der große Kracher. Die 62-Jährige fuhr erneut zur Werkstatt, um ihren Freund zur Rede zu stellen. Vor Gericht sagte sie: „Ein Gespräch ist immer noch am besten.“ Sie fand ihn auf der Toilette, wo er sich offensichtlich vor ihr versteckt hatte. Das Gespräch geriet zum Monolog. Den schilderte der Autohändler so: „Sie hat gebrüllt, mich beschimpft, es ist völlig eskaliert. Sie hat mir eine Ohrfeige gegeben. Dann bin ich über einen Tisch hinweg in die Kaffeemaschine geflogen.“ Das Strafverfahren gegen die 62-Jährige wegen übertriebenen Monologs wurde gegen Auflagen und Weisungen eingestellt. In einem Zivilprozess wurde der Geohrfeigte in erster Instanz zur Zahlung von 18 200 Euro verurteilt. Er legte Rechtsmittel ein.

Angeklagter behauptet: „Ich habe bezahlt!“

Im aktuellen Strafverfahren behauptete der Angeklagte steif und fest: „Ich habe bezahlt!“ Dazu legte er die beiden Kaufverträge als angebliche Indizien vor und meinte jovial, dass die 62-Jährige eine „spezielle Kundin“ sei. „Sowas vergrault man doch nicht.“

„Es ist sehr verwunderlich, wie Sie Ihre Geschäfte abwickeln“, meinte hingegen Amtsrichter Stefan Lorenz. Nachdem der Prozess schon mehrere Stunden dauerte, unterbrach er die Sitzung. In einem zweiten Termin sollen Zeugen gehört werden, die das Geschehen in der Werkstatt in Inderdorf beobachtet hatten. Lorenz ließ schon mal wissen, dass sich ein Geständnis bei der Zumessung der Strafe positiv auswirken wird.

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