Bundestagswahl 2025 - Diese Unterlagen müssen Sie ins Wahllokal mitnehmen

Wer in Deutschland wählen gehen möchte, dem stehen gewöhnlich zwei Optionen zur Verfügung: Entweder wird die Briefwahl genutzt, oder der Wähler findet sich am Wahltag im ihm zugewiesenen Wahllokal ein. Wer von letzterer Möglichkeit Gebrauch machen möchte, für den stellt sich allerdings erst einmal die Frage „Was muss ich alles ins Wahllokal mitnehmen?“ 

Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl

Die Wahlbenachrichtigung sollte jeder Wahlberechtigte bis zum 02. Februar erhalten haben. Auf dieser finden Sie die Information, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. Es ist also von Vorteil, diese Unterlagen nicht zu verlegen. Sollte Ihnen dieses Missgeschick dennoch passiert sein, ist das jedoch kein größeres Problem. Denn auch wenn Sie die Wahlunterlagen verloren oder gar nicht erst bekommen haben sollten, dürfen Sie noch zum Wählen gehen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ausweisdokument ist Pflicht im Wahllokal

Das kann der Personalausweis oder der Reisepass sein. Sollte Ihr Dokument bereits abgelaufen sein, ist das aber kein Hindernis. Denn der Ausweis dient vorwiegend Ihrer Identifizierung anhand des Lichtbildes. Auf eine solche Identifizierung dürfen die Wahlhelfer vor Ort bestehen. Sollten Sie sich dann nicht ausweisen können, dürfen Sie auch nicht wählen.

Was muss ich bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl beachten?

In Deutschland handelt es sich bei sämtlichen politischen Wahlen um geheime Stimmabgaben. Das heißt auch für die Bundestagswahl 2025 : Sie befinden sich allein in der Wahlkabine. Sollten sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung eine Hilfsperson benötigen, kann diese auch mit in die Wahlkabine gehen. Vorher muss sich diese jedoch beim Wahlvorstand des Wahllokals zu erkennen geben. 

Darf ich mein Handy in die Wahlkabine mitnehmen?

Sie können grundsätzlich ihr Handy auch mit in die Wahlkabine nehmen. Das Telefonieren in der Kabine ist nicht ausdrücklich verboten. Allerdings gilt auch hier, dass das Wahlgeheimnis zu wahren ist. 

Nachdem kaum nachvollziehbar ist, ob es sich um einen normalen Telefonanruf oder um ein Videotelefonat handelt, kann der Wahlvorstand dies auch unterbinden: Denn Fotografieren oder Filmen in der Kabine ist untersagt

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