Streit um tote Vögel: Behörde legt den Fall zu den Akten - Peta wirft Bauern-Boss Lügen vor

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Geretsried-Wolfratshausen
  4. Königsdorf

Kommentare

Eine tote Krähe wurde aufgehängt: Das sorgte für mächtig Ärger © Peta

Die Diskussion wird schmutziger: Landwirt Peter Fichtner wirft Peta rechtswidrige MIttel vor. Peta kontert: Der Bauer lüge. Die Behörden haben eine Anzeige geprüft.

Die Tierschützer von Peta hält Landwirt Peter Fichtner für gefährlich. Und Peta hält das, was Fichtner sagt, für justiziabel: In einem Schreiben an unsere Redaktion legt die Organisation im öffentlich ausgetragenen Streit nach. Die Behörden haben den Fall um die aufgehängte Krähe in Königsdorf inzwischen geprüft.

Peta schießt gegen Landwirt nach: Behörde legt Streit um tote Krähen zu den Akten

Dort hat ein Landwirt einen Vogel auf seinem Feld als Vogelscheuche aufgehängt. Das findet Peta „grausam“ und hat den ganzen Fall angezeigt – unter anderem aus Tierschutz-Gründen und aus der Sorge heraus, dass der Landwirt den Vogel getötet haben könnte. Das ist nämlich in der Schonzeit, die seit einigen Wochen gilt, verboten. Der BBV-Obmann Fichtner kann die ganze Aufregung nicht verstehen. Er frage sich: „Wen juckt das?“ Und hält die Aufregung der Tierschützer für einen „Zinnober“, um Aufmerksamkeit und damit Spendengelder zu erhaschen.

Bauern-Obmann kritisierte Peta heftig

Saatkraehe, Saat-Kraehe, Corvus frugilegus, rook
Um Saat- und Rabenkrähen gibt es immer wieder Ärger. Die Tierrechtsorganisation Peta hat Anzeige gegen einen Bauern im Landkreis erstattet. © andreas hartl

In einem Interview mit unserer Zeitung bezeichnete Fichtner die Organisation als gefährlich – für die Landwirte in der Region sogar bedrohlicher als die Krähen, die teilweise ganze Felder „zusammenfressen“. Fichtner erklärt: Peta würde sogar vor „unerlaubten Methoden“ nicht zurückschrecken und „Vergehen anhäufen“. Er sprach etwa von „Einbrüchen in der Vergangenheit“. Von welchen Straftaten der Bauernboss da spricht, fragt sich dagegen die Tierrechtsorganisation.

„Dass wir Verhalten, das zu Tierleid führt, konsequent anprangern, stimmt. Allerdings arbeiten weder Mitarbeitende, Vorstand noch andere Personen, die Peta Deutschland zurechenbar sind, mit unerlaubten Methoden, wie etwa Einbrüchen.“ Fichtner suggeriere jedoch, „dass dies zur üblichen Vorgehensweise der Organisation gehören würde“.

Landratsamt hat den Fall überprüft

Eine Sprecherin der Tierschutzorganisation legt Wert auf die Feststellung, dass das Bild- und Videomaterial, das Peta aus tierhaltenden Betrieben veröffentlicht, nicht von der Organisation selbst stammt. Es wurde „von unbekannten Dritten aufgenommen und uns zugespielt“, heißt es von Peta. Fichtners Aussagen seien schlicht falsch – und könnten „als üble Nachrede eingestuft werden“.

Inzwischen haben die Behörden sich mit der Peta-Klage gegen den Landwirt aus Königsdorf befasst. Wie Landratsamts-Pressesprecherin Marlis Peischer erklärt, hat sich die Jagdbehörde der ganzen Sache angenommen. Schließlich sei die Frage zu beantworten, ob die Schonzeit für die Krähen eingehalten wurde. „Die Rabenkrähe ist dem Jagdrecht unterstellt. Die Jagdzeit gilt in der Zeit vom 16. Juli bis 14. März“, erklärt die Landratsamts-Sprecherin. Dass der besagte Landwirt – oder irgendjemand sonst – die Schonzeit, die noch bis 15. Juli gilt – missachtet hat, vermutete Peta. Peischer liegen jedoch „keine Indizien für einen Verstoß vor“. Die Sache sei für das Landratsamt damit erledigt. „Es ist gängige Praxis, in der Jagdzeit erlegte Rabenkrähen einzufrieren und bei Bedarf für Vergrämungsmaßnahmen zu verwenden“, erläutert Peischer.

Auch interessant

Kommentare