Altersvorsorge: So gliedert man seine Beträge sinnvoll auf

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Auch wenn die eigene Rente noch einige Jahre voraus liegt, macht es Sinn, sich schon heute damit auseinanderzusetzen. Das gesetzliche System allein wird nur in den seltensten Fällen für einen finanziell angenehmen Lebensabend sorgen.

München – Die Daten sind alarmierend - schon heute sind hierzulande rund 469.000 Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In den kommenden Jahren dürfte diese Zahl angesichts der Rentenproblematik weiter steigen. Wer sich davor schützen möchte, muss bei der Altersvorsorge selbst aktiv werden. Doch wie macht man das angesichts der schier unzähligen Möglichkeiten, die sich einem bieten? Wir verschaffen einen ersten Überblick.

Die Ampel hat ihr neues Rentenpaket vorgestellt. Dazu gehört die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent sowie eine neue Aktienrente. Von Union und Linken wird der Vorschlag umgehend kritisiert.
Neben der gesetzlichen Rente sollte nach Möglichkeit auch betrieblich und privat vorgesorgt werden. © IMAGO/Michael Bihlmayer

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Wichtig zu verstehen ist zunächst das sogenannte 3-Säulensystem, auf dem die individuelle Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Jeder dieser Säulen kommt ein anderer Zweck zu, sodass die für die Rente vorgesehenen Geldbeträge auch entsprechend verteilt werden sollten. Welche Summe letzten Endes wohin fließt, ist aber stets abhängig von den persönlichen Lebensumständen und Präferenzen. Was umfassen die einzelnen Säulen nun also? Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung eine gute Orientierung.

Die gesetzliche Altersvorsorge als erste Säule

Ihr kommt die Regelsicherungsfunktion zu, sodass diese Säule für die meisten die mit Abstand wichtigste darstellt. Unter den Oberbegriff der gesetzlichen Altersvorsorge fallen allen voran die gesetzliche Rente, aber auch die Versorgung von Beamten, Landwirten und all jenen, die verpflichtend in berufsständische Versorgungswerke einzahlen. Aufgrund der Bedeutung für die breite Masse soll nachfolgend ein besonderes Augenmerk auf die gesetzliche Rente als Teil der ersten Säule gelegt werden.

Die Höhe der gesetzlichen Rente, die einer Person später zusteht, ist abhängig von mehreren Elementen. Errechnen lässt sie sich mithilfe der Rentenformel, wie sie beispielsweise beim Deutschen Institut für Altersvorsorge zu finden ist. Ausschlaggebend sind dabei die erworbenen Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert sowie der Rentenartfaktor. Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass die Anzahl und die Höhe der gezahlten Beiträge die Haupttreiber für die spätere gesetzliche Rentenhöhe sind. Somit besteht auch ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem heutigen Bruttogehalt eines Arbeitnehmers, da dieses die Berechnungsgrundlage der hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge darstellt.

Die gesetzliche Rentenversicherung weise allerdings noch einige Spezifikationen auf, wie Rentenberater Markus Vogts in der WirtschaftsWoche verrät. So könnten etwa pro Kind 36 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Besonders wichtig sei nach Ansicht des Experten das Erreichen von mindestens 60 Beitragsmonaten, da erst dann ein Anspruch auf die Regelaltersrente begründet wird. Mit einem Kind würden demnach bereits zwei Beitragsjahre ausreichen, um die relevante Grenze zu erreichen. Eine gesetzliche Rente könne nach Ansicht von Vogts auch noch in anderer Hinsicht vorteilhaft sein. So sei beispielsweise eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner nur dann möglich, wenn parallel auch eine gesetzliche Rente bezogen wird und die entsprechenden Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllt sind.

Besteht die Wahl zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einem berufsständischen Versorgungswerk, müsse abgewogen werden, so Vogts. Letztere böten oftmals niedrigere Rentenerhöhungen als das gesetzliche Pendant und würden bei frühzeitigen Renteneintritten überdurchschnittlich hohe Abschläge vornehmen. Auf der anderen Seite könnten viele Versorgungswerke mit einem guten Berufsunfähigkeitsschutz punkten, wie der Experte ausführt.

Die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule

Die zweite Säule des 3-Säulensystems betrifft die betriebliche Altersvorsorge mitsamt ihrer diversen Ausgestaltungsformen. Bevor sich ein Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersvorsorge entscheidet, sollte das Angebot auf Stärken und Schwächen geprüft werden. Denn auch hier gibt es große Unterschiede.

Als Möglichkeit kommt laut Verbraucherzentrale Hamburg etwa eine klassische Altersversorgung in Betracht, bei der dem ehemaligen Arbeitnehmer bis zum Lebensende ein individueller Betrag gezahlt wird. Darüber hinaus seien auch eine Hinterbliebenenversorgung mit Zahlungen an den Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise die Waisen sowie eine Invaliditätsversorgung in der Praxis verbreitete Varianten. Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, ist gemäß Verbraucherzentrale in erster Linie von deren Gestaltung abhängig. Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten bAV sollten Arbeitnehmer nicht darauf verzichten, zumal sie bereits dann einen festen Anspruch darauf hätten, wenn sie mindestens drei Jahre lang für den Arbeitgeber tätig waren und beim Ausscheiden 21 Jahre oder älter sind, erklärt Martin Klotz vom Ratgeberportal Finanztip. Gibt es stattdessen nur Zuschüsse seitens des Arbeitgebers, sollten diese mindestens 20 % des Bruttobeitrags ausmachen, wie die Hamburger Verbraucherschützer raten.

Da etwaige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt abgehen, verringern sich das zu versteuernde Einkommen sowie die Sozialabgaben des Arbeitnehmers. Umgekehrt habe dieser dann aber auch einen geringeren Anspruch auf Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld und müsse mit einer niedrigeren Erwerbsminderungsrente und Rente kalkulieren, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Übersteigt die Summe aller monatlichen Betriebsrenten einen jährlich ansteigenden Freibetrag, werden für gesetzlich Krankenversicherte darauf außerdem die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Die private Altersvorsorge als dritte Säule

Als letzte und immer wichtiger werdende Säule gilt die private Altersvorsorge. Diese kann beziehungsweise muss besonders individuell angegangen werden, da es hier am stärksten auf die persönlichen Präferenzen in puncto Geldanlage ankommt. Häufig werde die private Altersvorsorge über Riester- oder Rürup-Verträge sowie private Rentenversicherungen abgebildet, wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge weiß. Einen hohen Stellenwert nimmt mittlerweile aber auch die private Altersvorsorge an der Börse mittels Aktien, Fonds und vor allem ETFs ein.

Staatliche Unterstützung gibt es bei der Riester-Rente über Zuschüsse und Steuerersparnisse in Form eines Sonderausgabenabzugs während der Ansparphase. Diese können von jedem genutzt werden, der pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und gewisse Kriterien erfüllt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt pro Sparer und Jahr aktuell 175 Euro, dazu gibt es pro anno 185 Euro Kinderzulage für jedes vor dem 01.01.2008 geborenes Kind respektive 300 Euro Kinderzulage für alle nach dem 01.01.2008 geborenen Kinder, wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge auflistet.

Als Gegenpart zur Rieser-Rente existiert seit 2005 für nicht gesetzlich Pflichtversicherte zudem die Rürup-Rente, die ebenfalls während der Ansparphase steuerlich begünstigt ist. Die finanziellen Zuschüsse fallen hier aber weg. Positiv an privaten Rentenversicherungen sei nach Ansicht des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, dass bei einer Auszahlung lediglich der Ertragsanteil versteuert und eine Mindestrente schon beim Vertragsabschluss garantiert werde.  Mittlerweile seien viele dieser privaten Rentenversicherungen äußerst flexibel, was zum Beispiel Entnahmemöglichkeiten anbelangt.

Darüber hinaus werden seit einigen Jahren auch ETF-Sparpläne als Modell für die Altersvorsorge populärer. Damit diese Alternative ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, sollte man aber noch mindestens 15 Jahre bis zur Rente haben, meint Martin Klotz von Finanztip. Durch den langen Zeithorizont ließen sich Schwankungen an den Aktienmärkten besser ausgleichen und gleichzeitig eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Da ETFs einen ganzen Index nachbilden und das Risiko damit breit streuen, sei diese Form der Investition keineswegs mit Spekulationen gleichzusetzen, so Klotz.

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