Einen Monat der Rente „geklaut“: Nachschüssige Auszahlung sorgt für harten Rentenstart
Ein Großteil der Ruheständler erhält ihre finanzielle Unterstützung erst am Ende des Monats. Zu Beginn der Rente kann das zum Verhängnis werden.
Frankfurt – Seit dem 1. April 2004 gilt für neu in den Ruhestand getretene Rentnerinnen und Rentner die sogenannte nachschüssige Rentenzahlung. Das bedeutet, die Rente wird erst am Monatsende überwiesen. Diese Regelung betrifft inzwischen die Mehrheit der Ruheständler: Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten im Jahr 2019 bereits 13,2 Millionen Menschen ihre Zahlungen nachschüssig – mit 12,3 Millionen im Vorjahr ein Anstieg von rund sieben Prozent.
Für alle, die neu in den Ruhestand gehen, könnte dies zum Problem werden. Da die Rente erst am Monatsende ausgezahlt wird, steht im ersten Rentenmonat kein sofortiges Einkommen bereit. Das trifft vor allem jene hart, die laufende Kosten wie Miete oder Rechnungen pünktlich begleichen müssen und dadurch in finanzielle Engpässe geraten. Kritikerinnen und Kritiker sprechen sogar davon, dass den Rentnerinnen und Rentnern faktisch ein ganzer Rentenmonat „geklaut“ werde.
Rente wird nachschüssig ausgezahlt: Wird wirklich ein Rentenmonat „geklaut“?
Dieser Vorwurf stimmt so allerdings nicht: Wie das Verbraucherportal gegen-hartz.de evaluiert, handelt es sich lediglich um eine Verschiebung des Auszahlungsdatums. Die Begründung: Über die gesamte Laufzeit des Ruhestands hinweg erhalten Rentnerinnen und Rentner schließlich die gleiche Anzahl an Renten. Eine Person, die also beispielsweise zehn Rentenmonate nachschüssig ausgezahlt bekommt, erhält die erste Rate nach dem ersten Monat und die letzte nach dem zehnten.

Faktisch wird also kein Rentenmonat „geklaut“ – lediglich die Periode der Auszahlung verschiebt sich nach hinten. Im gleichen Zuge weist das Verbraucherportal darauf hin, dass die nachschüssige Rente zum Rentenstart trotzdem eine große Auswirkung habe. „Rentnerinnen und Rentner müssen eine Periode überbrücken, bevor sie ihre erste Zahlung erhalten. Hier ist es wichtig, finanzielle Rücklagen zu haben, um die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung zu überbrücken“, lautet der Rat.
Vorschüssige und nachschüssige Rente: Das müssen Ruheständler wissen
Rentnerinnen und Rentner, die dagegen vor dem 1. April 2004 in den Ruhestand gegangen sind, erhalten die sogenannte vorschüssige Rente – sozusagen im Vorhinein. Die Zahlung erfolgt dabei in der Regel zu Beginn des neuen Monats, konkret am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Ein Beispiel: Die Rente für den Monat November 2024 wird bereits am 31. Oktober 2024 ausgezahlt, da dies der letzte Bankarbeitstag vor dem Beginn des neuen Monats ist.
Gut zu wissen: Obwohl die Rentenauszahlung genau terminiert ist, kann es passieren, dass die Zahlung aus unbekannten Gründen ausbleibt. In solchen Momenten können finanzielle Schwierigkeiten schnell existenzbedrohend werden. Deshalb ist es entscheidend, dass Rentnerinnen und Rentner einen kühlen Kopf bewahren und sofort handeln. Denn eine ausbleibende Zahlung kann verschiedene Gründe haben, etwa Bearbeitungsengpässe bei der zuständigen Bank. (cln)