„Hält sich kaum jemand daran“: Merz beim Thema Arbeitszeitgesetz ganz freimütig

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Merz würde das Arbeitszeitgesetz abschaffen, sagt er bei einer Wirtschaftsveranstaltung. Stattdessen sollen Unternehmen das mit Tarifverträgen selbst regeln.

Halle – „Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Neujahrsempfang der IHK in Halle. Merz war laut dpa gefragt worden, welches Gesetz er streichen würde, wenn er die Gelegenheit hätte. Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie viel Arbeitnehmer täglich höchstens arbeiten dürfen und wie lange sie während dieser Arbeitszeit Pause machen müssen. Die Gewerkschaften sahen die Diskussionen um Änderungen an Arbeitszeitregelungen in der Vergangenheit kritisch.

Friedrich Merz bei einer Rede beim Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer
Friedrich Merz sagte beim Neujahrsempfang der IHK, er wolle das Arbeitszeitgesetz streichen © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Merz war am Mittwoch (14. Januar) beim Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer zu Gast. 800 Firmenchefs und Wirtschaftsvertreter waren dort versammelt. Seine Rede begann er laut Bild mit dem Blick auf die Lage der deutschen Wirtschaft. Diese sei „sehr kritisch“. Der Wirtschaftsstandort Deutschland sei nicht mehr ausreichend wettbewerbsfähig. Das läge an hohen Energiekosten, an ausufernder Bürokratie und an zu hohen Arbeitskosten. Dieses Thema sorgte laut Bild bei den anwesenden Unternehmern für Zustimmung.

Merz fordert längere Arbeitszeiten und Reform des Arbeitszeitgesetzes

In seiner Ansprache machte Merz laut Bild deutlich, dass er mehr Einsatz, mehr Arbeitsstunden und mehr Leistung erwarte. „Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich unsere Volkswirtschaft nicht weiterentwickeln“, so Merz. Im nächsten Jahr hoffe er auf ein Wirtschaftswachstum von mindestens einem Prozent. 2026 fielen viele Feiertage auf Wochenenden, dadurch stünden mehr Arbeitstage zur Verfügung.

Der Kanzler verwies auf die Schweiz, berichtete Bild. Dort würden die Menschen im Jahr rund 200 Stunden mehr arbeiten als in Deutschland. Er „erkenne keine genetischen Gründe“, warum das nicht auch Deutschen möglich sein sollte, so der Kanzler laut Bild. Zum Arbeitszeitgesetz sagte er laut dpa, dass Betriebsparteien und Tarifvertragsparteien alles regeln könnten, was der Gesetzgeber nicht regeln müsse. „Im Übrigen, hier im Saal wird wahrscheinlich kaum jemand sitzen, der sich daran hält“, so Merz.

Gewerkschaften warnen schon lange vor Merz-Plänen zum Arbeitszeitgesetz

2023 und 2024 ist das Wirtschaftswachstum in Deutschland zurückgegangen. 2025 stieg es laut den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts leicht. Bereits im vergangenen Jahr hat Merz mehrfach betont, dass die Wirtschaft angekurbelt werden müsse. In seiner ersten Regierungserklärung im Mai 2025 sagte er, die Deutschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter“ arbeiten. Darüber schrieb die Tagesschau. Auch seinen Vorschlag, das Arbeitszeitgesetz abzuschaffen, hat Merz bereits im vergangenen Jahr vorgebracht. Bei einer Rede auf einer Veranstaltung der Bauindustrie im Mai 2025 sagte er: „Belegschaften mit ihren Geschäftsführungen und Arbeitgeber mit den Arbeitnehmerorganisationen“ seien besser in der Lage, zu beurteilen, wie viele Stunden man am Tag arbeiten sollte.

Dagegen wehrte sich damals die Gewerkschaft ver.di. In Deutschland würden nur für 49 Prozent der Beschäftigten die Bedingungen über Tarifverträge geregelt. Auch hätten nicht alle Unternehmen einen Betriebsrat, mit dem die Verteilung der Arbeitszeit geregelt werden muss. Ver.di kritisierte deswegen: „Wenn es weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebsrat gibt, hätten die Unternehmen freie Hand, wenn das Arbeitszeitgesetz geändert werden würde. Und die Beschäftigten ohne Betriebsrat und Gewerkschaft wären schutzlos.“

Check der Merz-Forderung: Was im Arbeitszeitgesetz geregelt ist

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CDU und SPD beschlossen, dass sie eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit durchsetzen wollen. Aktuell ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt, dass Arbeitnehmer täglich höchstens acht Stunden arbeiten dürfen. Außerdem ist festgelegt, wie viele Pausen die Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit machen müssen und wie lange diese dauern müssen. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Arbeitnehmer auch 10 Stunden pro Tag arbeiten. Außerdem dürfen in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen werden. (Quellen: dpa, Bild, DGB, ver.di, Berliner Zeitung, Tagesschau, eigene Recherche) (cdz)

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