Eigentümerin der Schwarzbauten überrascht mit neuer Idee – So reagiert das Landratsamt

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Die drei Einfamilienhäuser am linken Bildrand stehen im sogenannten Außenbereich im Wolfratshauser Stadtteil Weidach. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts München hat der Bauherr „ein anderes als das genehmigte Bauvorhaben ausgeführt“. © Axel Haesler

Die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen müssen laut Unterer Bauaufsichtsbehörde abgerissen werden. Nun überrascht die Eigentümerin der Häuser mit einer neuen Idee.

Wolfratshausen – Seitdem der Bauherr und seine Tochter, mittlerweile Eigentümerin der Schwarzbauten am Isarspitz 24, 24a und 25, die Abrissanordnungen für die drei Einfamilienhäuser schwarz auf weiß haben, lassen sie nichts unversucht, den Abbruch zu verhindern. Nun will die Eigentümerin nach Informationen unserer Zeitung einen neuen Bauantrag beim Landratsamt in Bad Tölz einreichen. Sie möchte die bestehenden Wohnhäuser „umbauen“, das heißt so verändern, dass sie der Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 entsprechen. Diese Genehmigung ist laut Verwaltungsgericht (VG) München allerdings längst erloschen.

Isarspitz beschäftigt seit 2017 Behörden und Gerichte

Seit Juni 2017 beschäftigt die Causa Isarspitz Behörden, Gerichte sowie den Bayerischen Landtag und produziert deutschlandweit Schlagzeilen. Nachdem Baukontrolleure des Landratsamts vor Ort erhebliche Abweichungen festgestellt hatten, wurden sogar Baustopps verhängt – die der Bauherr aus Geretsried ignorierte. Der Status quo, das bilanzierte Landrat Josef Niedermaier vor Monaten im Gespräch mit unserer Zeitung, weiche „komplett“ von dem ab, was das Kreisbaumt genehmigt habe. Niedermaier: „Da lässt sich auch nichts auf ein legales Maß zurückbauen.“

Rückendeckung bekamen der Landrat und die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt vom VG München. Laut Baugesetzbuch seien die drei Einfamilienhäuser „bauplanungsrechtlich nicht zulässig“. Der Bauherr habe „ein anderes als das genehmigte Bauvorhaben ausgeführt“. Somit habe er von der 2014 erteilten Baugenehmigung „keinen Gebrauch gemacht“ – mittlerweile sei diese „erloschen“. Diese Einschätzung teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) und wies die Klage des Geretsrieders gegen das Urteil des VG in letzter Instanz ab. Es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts“, dass der Bauherr „keinen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Genehmigungen hat“, so der 1. Senat des VGH. Dass die drei Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien, sei „nicht ernstlich zweifelhaft“.

Bauherr bot die Immobilien schon als Frauenhäuser an

Der Bauherr griff in der Folge nach jedem Strohhalm. Erst bot er der Stadt Wolfratshausen an, die Schwarzbauten als Frauenhäuser zu nutzen. Einige Wochen später schlug er vor, aus den Einfamilienhäuser Flüchtlingsunterkünfte zu machen. Bei Bürgermeister Klaus Heilinglechner biss er auf Granit: „Egal ob Frauenhäuser, eine Flüchtlingsunterkunft, ein SOS-Kinderdorf oder ein anderer sozialer Zweck: Es gibt für die Häuser keine Baugenehmigung“, konstatierte der Wolfratshauser Rathauschef.

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Im Juni scheiterten Bauherr und Immobilieneigentümerin wie berichtet vor dem VG München mit ihren Klagen gegen die Abrissanordnungen. Das VG wies die Klagen ab. Fazit des Vorsitzenden Richters Johann Oswald: „Der Bauherr ist selbst verantwortlich, ob er sich an die Baupläne hält. Tut er das nicht, muss er die Konsequenzen tragen, auch wenn die wirtschaftlich relativ groß sind.“ Vater und Tochter können noch beim Verwaltungsgerichtshof die Zulassung einer Berufung gegen das VG-Urteil beantragen, haben dies bis dato aber nicht nicht getan.

Ein Rückbau auf das genehmigte Maß kommt nicht in Betracht, da es aufgrund der gravierenden Planabweichungen keinen legalen Bestand gibt, auf den man als notwendigen Bezugspunkt zurückbauen könnte.

Stattdessen überrascht die Hauseigentümerin mit einer neuen Idee: Vereinfacht gesagt will sie die Erlaubnis, die drei Schwarzbauten, die im sogenannten Außenbereich stehen, für den es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt, durch einen Rückbau legalisieren zu dürfen. Als Basis soll die Baugenehmigung des Landratsamts vom 10. September 2014 dienen. Ob dieser Bauantrag vom Bauausschuss des Wolfratshauser Stadtrats öffentlich behandelt würde, lässt sich laut Bürgermeister Heilinglechner derzeit nicht sagen. „Bauanträge werden mittlerweile über das Kreisbauamt eingereicht“, erläutert der Rathauschef auf Nachfrage unserer Zeitung. „Die Kommune wird dann, wenn es das Kreisbauamt für erforderlich sieht, beteiligt.“ Er erinnert jedoch daran, „dass die Baugenehmigung aus 2014 verwirkt beziehungsweise erloschen ist. Das war auch die Quintessenz der gerichtlichen Entscheidung“.

Nachbarn müssten an Bebauungsplanverfahren beteiligt werden.

„Zu laufenden Verwaltungsverfahren können wir uns nicht äußern“, antwortet Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, auf Anfrage unserer Zeitung. Grundsätzlich sei jedoch festzuhalten: „Die Baugenehmigungen aus dem Jahr 2014 sind erloschen. Da die bestehenden Häuser Schwarzbauten sind und nicht geduldet werden, kämen solche Bauanträge rein rechtlich einer Errichtung von Neubauten gleich.“ Diese Bauanträge können laut Schmid „an dieser Stelle jedoch nicht genehmigt werden, da sie planungsrechtlich im Außenbereich liegt“.

Ein Rückbau der drei Immobilien in Weidach auf das seinerzeit vom Kreisbauamt genehmigte Maß komme nicht in Betracht, „da es aufgrund der gravierenden Planabweichungen keinen legalen Bestand gibt, auf den man als notwendigen Bezugspunkt zurückbauen könnte“. Dazu gibt die Pressesprecherin des Landratsamts noch zu bedenken: „Bei einem genehmigungspflichtigen Bauantragsverfahren müssen die Nachbarn grundsätzlich beteiligt werden.“ cce

Erst kürzlich machte der Bauherr der Schwarzbauten in Wolfratshausen einer Mietpartei ein fragwürdiges Umzugsangebot.

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