Umverteilung von Geldern: So viel zahlt Bayern wirklich für den Länderfinanzausgleich
Im Länderfinanzausgleich werden jedes Jahr Milliarden umverteilt, um die Situation finanzschwacher Länder zu verbessern. Doch wie viele zahlen eigentlich ein?
München/Berlin – Damit die finanzschwachen Bundesländer in Deutschland ihren Aufgaben nachkommen können, wird im Länderfinanzausgleich Jahr für Jahr eine Milliardensumme an Steuereinnahmen umverteilt. Nun verrät eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums Details zu den Zahlen des vergangenen Jahres. Demnach zahlten auch 2023 im Länderfinanzausgleich nur wenige Bundesländer, während mehr als doppelt so viele profitierten.
So geht aus dem Papier hervor, dass nur fünf der 16 deutschen Bundesländer in den Topf für den Länderfinanzausgleich einzahlten, in dem 2023 rund 18,3 Milliarden Euro umverteilt wurden. Die elf Empfängerländer erhielten laut Angaben aus dem Finanzministerium zwischen 357 Millionen und 3,8 Milliarden Euro. Ziel der im Grundgesetz festgeschriebenen Maßnahme ist es, die Lebensverhältnisse in Deutschland bundesweit auf denselben Standard zu bringen, auch wenn einzelne Länder bessere oder schlechtere Voraussetzungen dafür bieten.
Einzahler und Profiteure beim Länderfinanzausgleich: Bayern hat 9,1 Milliarden Euro eingezahlt
Dabei betrug auch im vergangenen Jahr der Anteil Bayerns am Länderfinanzausgleich rund die Hälfte – auch wenn die Gesamtsumme, die Bayern zu zahlen hatte, zum ersten Mal seit Jahren merklich gesunken sei, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Der Freistaat zahlte dennoch rund 9,1 Milliarden Euro in den Ausgleichstopf ein, die sich über eine festgelegte Formel zum Beispiel aus der erhobenen Umsatzsteuer berechnet.

Darauf folgten als weitere Einzahlerländer Baden-Württemberg mit rund 4,5 Milliarden Euro, Hessen mit 3,4 Milliarden Euro, Hamburg mit 934 Millionen Euro und Rheinland-Pfalz mit 320 Millionen Euro. Am meisten Geld erhalten haben dagegen Berlin (rund 3,8 Milliarden Euro) und Sachsen (3,4 Milliarden Euro), gefolgt von Thüringen (1,9 Milliarden Euro) und Sachsen-Anhalt (1,8 Milliarden Euro).
Bundesland | Anteil im Länderfinanzausgleich |
---|---|
Bayern | 9,130 Milliarden Euro eingezahlt |
Baden-Württemberg | 4,495 Milliarden Euro eingezahlt |
Hessen | 3,444 Milliarden Euro eingezahlt |
Hamburg | 934 Millionen Euro eingezahlt |
Rheinland-Pfalz | 320 Millionen Euro eingezahlt |
Schleswig-Holstein | 357 Millionen Euro erhalten |
Saarland | 587 Millionen Euro erhalten |
Bremen | 771 Millionen Euro erhalten |
Nordrhein-Westfalen | 1,212 Milliarden Euro erhalten |
Brandenburg | 1,423 Milliarden Euro erhalten |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,431 Milliarden Euro erhalten |
Niedersachsen | 1,568 Milliarden Euro erhalten |
Sachsen-Anhalt | 1,839 Milliarden Euro erhalten |
Thüringen | 1,933 Milliarden Euro erhalten |
Sachsen | 3,398 Milliarden Euro erhalten |
Berlin | 3,805 Milliarden Euro erhalten |
Kritik am Bundesfinanzausgleich: Bayern fordert mit Verfassungsklage Neuregelung
Die ersten Reaktionen aus den Einzahlerländern äußern gewohnte Kritik an dem Instrument, das seit Jahren immer wieder für Ärger zwischen den Bundesländern sorgt. So sagte Michael Boddenberg (CDU), Finanzminister in Hessen, das nach Bayern den höchsten Pro-Kopf-Anteil am Finanzausgleichstopf hat, dass Hessen in den vergangenen 29 Jahren auf eine Gesamteinzahlungssumme von rund 61 Milliarden Euro käme. Das bedeute für das Land bei aller Solidarität auch eine erhebliche Belastung für Hessens Landeshaushalt.
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In Bayern geht die Kritik an dem Ausgleichstopf sogar so weit, dass das Land bereits im Juli 2023 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich eingelegt hatte. Darin forderte der Freistaat eine Neuregelung, weil seit Jahren die mit Abstand größte Last durch das Ausgleichssystem in Bayern liegt.
Den im Vergleich zum Vorjahr (rund 9,9 Milliarden Euro) leicht gesunkenen bayerischen Anteil kommentierte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: „Auch wenn der von Bayern zu tragende Ausgleichsanteil im Vergleich zum Vorjahr nach ersten Schätzungen etwas zurückgeht, ist er weiterhin hoch – zu hoch“. Eine Entscheidung über die Klage Bayerns hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht gefällt. (saka mit dpa)