Neue Regelungen bezüglich Biomüll seit Mai

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Die Fotos stammen aus einer aktuellen Biomüllsammlung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. © Landratsamt GAP

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen möchte darauf aufmerksam machen, dass seit dem 1. Mai bundesweit neue und strengere gesetzliche Vorgaben für die Entsorgung von Bioabfällen gelten.

Landkreis – Die neue Bioabfallverordnung hat das Ziel, die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern und den Anteil an Fremd- und Störstoffen zu minimieren. Mit den Änderungen soll vor allem der Eintrag von Kunststoffen – insbesondere Mikroplastik – in die Umwelt deutlich verringert werden.

Wichtige Änderungen seit dem 1. Mai 20 sind:

• Der Anteil an Fremdstoffen (wie Glas, Metall und Plastik) in der Biotonne darf maximal drei Prozent betragen.

• Kunststoffe dürfen nicht mehr als ein Prozent des Bioabfalls ausmachen.

• Sofern Biotonnen diese Grenzwerte überschreiten, droht die Nichtabfuhr der Biotonne.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Abfallberater Ferdinand Brunnenmayer von der kommunalen Abfallwirtschaft des Landratsamtes erläutert hierzu: „Damit Bioabfälle ordnungsgemäß verwertet werden können, ist es entscheidend, dass keine Störstoffe in die Biotonne gelangen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Garmisch-Partenkirchen tragen zwar bereits aktiv zu einer richtigen Mülltrennung bei.“ Oft sei es den Bürgerinnen und Bürgern aber gar nicht bewusst, dass falsche Verpackungen aus Kunststoff für die Verwertung des Bioabfalls ein riesengroßes Problem darstellen.

Kompostierbare Tüten nicht in Biomüll

Brunnenmayer: „Die vermeintlich kompostierbaren Bioabfallbeutel gehören daher nicht in die Bioabfalltonne, sondern in den Restmüll. Plastiktüten, auch sogenannte kompostierbare Tüten, sind in der braunen Biotonne schädlich und daher im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nicht zugelassen. Für die Biotonne dürfen daher keine Plastiktüten verwendet werden, auch selbst dann nicht, wenn „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ aufgedruckt ist“.

Dies bekräftigt auch der Leiter des Sachgebiets „Abfallwirtschaft“ Hannes Voith: „Bitte werfen Sie keine Fremdstoffe, vor allem kein Plastik in die Biotonne oder in die Grüngutsammlung. Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen als Betreiber der Bioabfallverwertungsanlage haben Probleme mit Plastik im Bioabfall.“ Der Grund hierfür ist, dass sich diese Materialien und auch „kompostierbare“ Kunststofftüten in der Vergärungsanlage, wo die Abfälle zu Biogas verarbeitet werden, nicht zersetzen und überdies auch nicht für eine Kompostierung geeignet sind. Voith weiter: „Die neuen Regeln führen in der Folge zu mehr Kontrollen bis hin zu Sanktionen. Dazu werden weiterhin verstärkt stichprobenartig Sichtungen der Biotonnen durchgeführt.

Verunreinigte Tonnen werden dann etwa mit einem Aufkleber markiert und nicht entleert. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss sogar mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass der Landkreis die neuen gesetzlichen Vorgaben einhält“.

Weitere Infos

Viele hilfreiche Informationen rund um die Biomülltonne und Tipps zur Abfalltrennung erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.LRA-GAP.de/de/bioabfall-gruengut-und-eigenkompostierung.html, in der Abfall-App GAP sowie bei der Abfallberatung unter Telefon 08821/751-363 oder 751-376.

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