Brote dürften nicht mehr halbiert werden: Diese Botschaft war für einige Tage in einer Bäckerei zu lesen. Mittlerweile sind die halben Laibe zwar wieder zurück, einen rechtlichen Hintergrund gibt‘s für das Problem aber tatsächlich.
Landkreis – Von langer Dauer war der Hinweis nicht, für Gesprächsstoff im Landkreis Miesbach sorgte er trotzdem: Brote dürften ab sofort nicht mehr halbiert werden, war unter anderem in der Dürnbacher Filiale der Bäckerei Ratschiller’s für einige Tage auf einem großen Schild auf der Theke zu lesen. Auch wenn der Aushang schnell wieder verschwunden ist und die Bäckerei eigenen Angaben nach eine pragmatische Lösung gefunden hat: Das Problem mit halben Laiben hat durchaus einen ernsten Hintergrund, erklärt Florian Perkmann (49), Obermeister der Bäcker-Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen.
Herr Perkmann, sind halbe Brotlaibe tatsächlich verboten?
Nein, natürlich nicht (lacht). Aber das Thema ist eine ungute Nummer, die auch in der Fachpresse seit Jahren immer wieder diskutiert wird. Einerseits haben wir das Problem, dass wir nicht zwei aufs Gramm genau gleiche Hälften rausbringen und sich Kunden benachteiligt fühlen könnten. Andererseits geht es um die Information für die Verbraucher: In bestimmten Fällen muss das Brot gekennzeichnet sein, um es verkaufen zu dürfen.
Im Kundenbereich zählen Brote als Fertigprodukte
Bei ganzen Broten ist das doch auch nicht nötig.
Nur dann nicht, wenn sie hinter der Theke liegen. Sobald ich die Brote halbiere, einpackel und im Zugriffsbereich des Kunden auslege, zählen sie als Fertigprodukte. Dann müssen sie nicht nur verpackt, sondern auch beschriftet sein, unter anderem mit dem exakten Gewicht und den Inhaltsstoffen. Damit wir dagegen nicht verstoßen, gibt es bei uns in Miesbach halbe und ganze Brote nur hinter der Theke.
Auch dort dürfen Sie den Preis eines ganzen Laibs aber nicht einfach halbieren. Warum?
Das hat mit dem Gewicht zu tun – wir werden dabei mehr kontrolliert, als der Kunde es sieht. Um die Brote vergleichbar zu machen, müssen je zehn Laibe zusammen abgewogen und aus dem Querschnitt ein Wert gebildet werden, den die einzelnen Brote nicht unterschreiten dürfen. Nur dann kann ich dafür einen Stückpreis unabhängig vom exakten Gewicht verlangen. Eine Hälfte dieses Querschnitts ist im Gesetz so aber nicht vorgesehen.
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Stückpreis nur für ganze Laibe erlaubt
Wie berechnen Sie dann Ihre halben Brote?
Wir machen das ganz pragmatisch: Halbe Laibe werden einzeln direkt beim Verkauf gewogen. Alles, was ich hinter der Theke halbiere, ist kein Fertigprodukt. Damit muss es nicht gekennzeichnet werden – und den Preis errechnet eine geeichte Waage. So machen das auch die meisten Kollegen in der Innung. Wir hatten damit noch nie Probleme.
Der Aufwand im Verkauf steigt damit aber.
Da greift eben eine Regelung auf Handwerksbäcker zurück, die in der Industrie gang und gäbe ist. Natürlich ist das Wiegen ein Zusatzschritt. Ich will deswegen aber nicht gleich auf den Amtsschimmel schimpfen. Für uns hat das sogar den Vorteil, dass sich kein Kunde ungerecht behandelt fühlt. Darum müsste sich aber so oder so keiner Sorgen machen: Wir schneiden im Zweifel immer eine Scheibe mehr ab, damit niemand mit einem schlechten Gefühl rausgeht. nap
Über die Qualität der Brote müssen sich Kunden im Bereich der Innung Miesbach-Bad Tölz-Wolfratshausen ebenfalls keine Sorgen machen: Bei der Brotprüfung haben die allermeisten Betriebe ein sehr gutes Ergebnis erzielt.