Job weg wegen Kurztrip: Gericht entscheidet über Kündigung nach unerlaubtem Urlaub

Ein niederländischer Gerichtsbeschluss zeigt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht einfach aus eigenem Ermessen Urlaub verwehren dürfen. Dies wurde am Beispiel eines niederländischen Arbeitnehmers deutlich.

Dieser reiste trotz mehrfacher Ablehnung seiner Urlaubsanträge nach Griechenland und wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber entlassen. In der anschließenden Gerichtsverhandlung entschied das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers, schreibt das niederländische Nachrichtenportal „De Telegraaf“.

Rechtsstreit in den Niederlanden: Urlaubskonflikt und Konsequenzen

Der Fall begann mit einer Urlaubsanfrage des Mitarbeiters im Januar, der zwei Wochen Urlaub im April wünschte, um nach Griechenland zu reisen. Sein Arbeitgeber verweigerte dies jedoch aufgrund von hoher Arbeitsbelastung in den Monaten April, Mai und Juli, wie „De Telegraaf“ berichtete. 

Trotz weiterer Anfragen, die verkürzte Urlaubszeiten vorschlugen, blieben die Versuche des Fahrers erfolglos, seinen Arbeitgeber umzustimmen. Schließlich reiste der Angestellte dennoch nach Griechenland und teilte erst später mit, dass er nicht zur Arbeit erschienen war.

Gericht entscheidet im Sinne des Arbeitnehmers

In einer darauffolgenden Gerichtsverhandlung erkannte das niederländische Gericht die Entlassung des Arbeitnehmers als ungerechtfertigt an. Es erklärte, dass eine Urlaubsverweigerung nur bei erheblichen betrieblichen Störungen gerechtfertigt sei, was im vorliegenden Fall nicht zutraf. Laut „De Telegraaf“ entschied das Gericht, dass die Entlassung eine übermäßige Sanktion darstelle und Lohnkürzungen angemessener gewesen wären.

Laut Artikel 7:638 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Niederlanden muss ein Arbeitgeber wichtige Gründe schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach einem Urlaubsantrag darlegen, um den Urlaub zu verweigern. Dies war nicht geschehen, erläuterte der Richter laut der niederländischen Verbandsorganisation „Evofendex“. 

Ein Richter in den Niederlanden entschied, dass die Kündigung eines Mitarbeiters unangemessen war (Symbolbild).
Ein Richter in den Niederlanden entschied, dass die Kündigung eines Mitarbeiters unangemessen war (Symbolbild). IMAGO / ANP

Geringere Entschädigung als gefordert

Der Mitarbeiter hatte eine Entschädigung von 14.000 Euro gefordert, erhielt aber letztlich nur 3000 Euro, schreibt "De Telegraaf". Der Richter begründete dies teilweise mit dem unehrlichen Verhalten des Arbeitnehmers, der seinen Arbeitgeber über seine Urlaubspläne im Unklaren gelassen hatte, was zu einem akuten Problem für diesen führte. 

Zusätzlich erhielt der Angestellte eine Transitions- und Gehaltsverzugsentschädigung, deren genaue Höhe noch in einem weiteren rechtlichen Streit geklärt werden muss.

Was Sie über den Urlaubsanspruch in Deutschland wissen müssen

  • Arbeitnehmer in Deutschland haben laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen garantierten Mindesturlaubsanspruch. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich dieser Anspruch auf 24 Tage.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten mindestens vier Wochen im Jahr freizustellen. Dennoch können Unternehmen ihren Mitarbeitern auch mehr Urlaub gewähren.
  • Jugendliche Arbeitnehmer haben gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) andere Ansprüche. Der Gesetzgeber sieht hier ein gestaffeltes System vor, abhängig vom Alter der Jugendlichen. Für Jugendliche unter 16 Jahren sind 30 Werktage Urlaub vorgesehen. Wird das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht, beträgt der Anspruch mindestens 27 Tage. Für unter 18-Jährige gelten mindestens 25 Urlaubstage im Jahr.
  • Für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ist das Thema Urlaubsanspruch ebenfalls besonders geregelt. Das Sozialgesetzbuch Nummer 9 (SGB IX) sieht für sie einen zusätzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub vor. Konkret erhalten diese Personen fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, die zum regulären Urlaubsanspruch hinzukommen.