Nach Wurst-Skandal: Rechtsstreit um bayerische Metzgerei geht weiter - Zeugen widersprechen sich

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Seit fast zehn Jahren beschäftigt der Fall Sieber die Gerichte. © Sabine Hermsdorf

Seit fast zehn Jahren beschäftigt der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Großmetzgerei Sieber und dem Freistaat die Gerichte. Im Zentrum der jüngsten Verhandlungen stand eine umstrittene Frage.

München/Geretsried - Zehn Stunden Zeugenaussagen, und noch immer ist der Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Geretsrieder Großmetzgerei Sieber und dem Freistaat ungeklärt. Im Zentrum der Verhandlung, die kürzlich am Oberlandesgericht (OLG) München stattfand, stand eine umstrittene Frage: Hat Bayerns Verbraucherschutzministerium 2016 zu Recht vor den Produkten gewarnt – oder einen Betrieb in die Insolvenz getrieben?

Großmetzgerei Sieber: Fall seit fast zehn Jahren vor Gericht verhandelt

Seit fast zehn Jahren wird der Fall Sieber vor Gericht verhandelt. Behördliche Kontrolleure hatten 2016 in einigen Produkten überhöhte Listerien-Werte gefunden. Daraufhin erfolgte eine öffentliche Warnung durch den Freistaat.

Die Firma mit 120 Beschäftigten musste Insolvenz anmelden, und Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl verklagte den Freistaat auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Ende 2024 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Er hob das Urteil des OLG auf und verwies es an selbiges zurück.

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Sieber klagt gegen die umfassende Warnung vor den Produkten. Denn einige Waren seien nachpasteurisiert worden – bei diesen Produkten wäre ein Befall mit Listerien unmöglich gewesen, die Warnung sei also zu weit gegangen. Ob in der Großmetzgerei tatsächlich nachpasteurisiert wurde, darüber sollten vor Gericht 13 Zeugen aussagen. Diese – Metzger, Tierärzte, Qualitätskontrolleure und ein kaufmännischer Angestellter – machten widersprüchliche Aussagen.

Fall Großmetzgerei Sieber: 13 Zeugen waren vor Gericht geladen

So soll es in dem Firmengebäude laut den Kontrolleuren und Tierärzten keinerlei Hinweise auf eine Nachpasteurisierung gegeben haben. Es hätten sich weder entsprechende Maschinen noch Hinweisschilder in den Räumen befunden. Auch die Verpackung der Fleischprodukte sei sehr unüblich für nachpasteurisierte Verpackungen gewesen, so eine Zeugin.

Normalerweise müssten solche Produkte vakuumverpackt werden, was nicht der Fall gewesen sein soll. Auch an ein für nachpasteurisierte Produkte übliches Gelee am Fleischprodukt konnte sich keiner der Zeugen erinnern.

Auf der anderen Seite sprachen die Metzger und Angestellten der Firma Sieber teils stundenlang über Details des Produktionsprozesses. So sollen die Bratbrühwurst sowie die Weißwurst in Dosen oft nachpasteurisiert worden sein. Laut einem Angestellten seien bis zu 40 Prozent nachpasteurisiert worden. Es gebe Protokolle dieser Vorgänge, die in einem Kochschrank stattgefunden haben sollen. „Ich weiß nicht, wie die Kontrolleure das nicht gesehen haben sollen“, sagte der Angestellte.

Widersprüchlich hingegen die Aussage eines Metzgers, dass jedes einzelne Produkt nachpasteurisiert worden sein soll. Drei der geladenen Zeugen konnten aus Zeitgründen an der Verhandlung nicht vernommen werden. Die Beweisaufnahme wird am 30. Juli fortgesetzt.

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