September-Neuerungen betreffen Millionen: Renter profitieren
Millionen Rentner profitieren ab September von Änderungen. Die Rentenerhöhung kommt endlich vollständig an. Neue Regelungen betreffen auch die Beitragssätze.
München – Gute Nachrichten für deutsche Ruheständler: Der September 2025 bringt mehrere bedeutsame Neuerungen bei der gesetzlichen Rente mit sich. Betroffen sind unter anderem die Rentenzahlungstermine, die Rentenerhöhung und die Pflegeversicherungsbeiträge. Zudem profitieren bestimmte Jahrgänge von Sonderregelungen.

Die wohl größte Erleichterung für Millionen Rentner ist die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent. Diese trat zwar bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft, kommt im September aber erst vollständig bei den Betroffenen an. Mit der Anpassung soll das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden. Für die Standardrente bedeutet das ein Plus von etwa 66 Euro im Monat. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt, stieg der aktuelle Rentenwert von 39,32 auf 40,79 Euro.
Mehr Rente im September: Erhöhung vom Juli zeigt seine Wirkung
Der Grund für die verzögerte Wirkung waren die Pflegeversicherungsbeiträge. Im Juli und August wurden rückwirkend höhere Beiträge eingezogen, die die Rentenerhöhung zunächst verdeckten. Der Beitragssatz war zum Jahresbeginn auf 3,6 Prozent gestiegen. Viele Ruheständler zahlten im ersten Halbjahr jedoch noch nach dem alten Satz.
Um diesen Mehrbetrag auszugleichen, zog die DRV im Juli eine Sammel-Nachzahlung ein. Dadurch lag der Beitragssatz in diesem Monat einmalig bei 4,8 Prozent. Ab September gilt wieder der reguläre Satz von 3,6 Prozent, sodass die Rentenerhöhung ohne zusätzliche Abzüge ausgezahlt wird, informiert das Verbraucherportal Bürger & Geld.
Renten-Auszahlung im September: Diese Fristen müssen Ruheständler beachten
Die Rente wird grundsätzlich immer am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt. Das ist diesen Monat der Dienstag, 30. September 2025. Rentner, die ihre Bezüge vorschüssig erhalten (Rentenbeginn bis März 2004), bekommen das Geld bereits am Freitag, 29. August. Für Ruheständler, die erst im Laufe des Monats erstmalig eine Rentenzahlung erhalten, kann sich der Auszahlungstermin nach Informationen von Bürger & Geld leicht nach hinten verschieben.
Kritisch wird es für steuerpflichtige Rentner: Die Frist für die Steuererklärung ist bereits am 31. Juli abgelaufen. Mit der Rentenerhöhung vom Juli sind 73.000 Menschen erstmals in die Steuerpflicht gerutscht. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hervor. Wer diese versäumt hat, sollte umgehend handeln und die Erklärung nachreichen.
Neu im Ruhestand? Das müssen Neu-Rentner wissen
Für bestimmte Jahrgänge eröffnen sich ab September 2025 außerdem neue Möglichkeiten des Renteneintritts. Wie jedes Jahr können verschiedene Altersgruppen erstmals regulär oder vorzeitig in Rente gehen. Das Portal Bürger & Geld hat dazu einen Überblick zusammengestellt, an dem sich künftige Ruheständler orientieren können.
- Regelaltersrente: In diesem Jahr betrifft das vorrangig die Jahrgänge 1959. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit können diese Versicherten nun eine Altersrente ohne Abschläge erhalten. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge vom 2. Juni 1959 bis 1. Juli 1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und 1962 geboren wurde, kann ab September 2025 vorzeitig und mit Abschlägen Rente beziehen. Die Geburtsjahrgänge vom 2. August 1962 bis 1. September 1962 können mit 63 Jahren und 13,2 Prozent Abschlag in den Ruhestand treten.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Versicherte mit 45 Beitragsjahren und entsprechendem Geburtsdatum vom 2. Februar 1961 bis 1. März 1961 können mit 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen – ohne Abschläge.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Menschen mit einer Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die einschließlich zwischen dem 2. Oktober 1963 und 1. November 1963 geboren sind, können im September mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag in Rente gehen.
Drei Millionen Rentner profitieren von wichtiger Neuerung im September
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Erwerbsminderungsrente: Der Rentenzuschlag für Betroffene, deren Rente zwischen den Jahren 2001 und 2018 begann, wird noch bis November 2025 separat ausgezahlt. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wird dabei zwischen zwei Gruppen unterschieden:
- Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 201: Rentnerinnen und Rentner erhalten einen durchschnittlichen Zuschlag in Höhe von rund 80 Euro monatlich (+7,5 Prozent).
- Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018: Rentnerinnen und Rentner erhalten einen durchschnittlichen Zuschlag in Höhe von rund 50 Euro monatlich (+4,5 Prozent). Sie hatten bereits in der Vergangenheit von gesetzlichen Verbesserungen profitiert.
Ab Dezember erfolgt die Integration in die reguläre Monatsrente. Betroffene sollten ihre Kontoauszüge besonders aufmerksam prüfen, da der Zuschlag nicht mehr gesondert ausgewiesen wird. Laut Ex-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei die Einführung des Zuschlags ein wichtiger Schritt, um Rentnern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, die „gebührende Unterstützung“ zu geben. Etwa drei Millionen Ruheständler profitieren davon. (cln)