Die Rückforderung der Corona-Staatshilfen haben einen Maschinenbauer vor große finanzielle Probleme gestellt. Nun werden Sanierungsoptionen geprüft.
Glashofen – Im Zuge der Corona-Pandemie, in der die Produktion notgedrungen stillstand, haben viele Unternehmen staatliche Hilfen, sogenannte Corona-Hilfen, beantragt. Aktuell ist die wirtschaftliche Lage zwar kaum besser als in der Pandemie, dennoch stehen die Rückzahlungen dieser Hilfen an. Wie die Sanierungsexperten von Schultze & Braun jüngst in einer Mitteilung erklärten, haben die Betriebe dafür nur sechs Monate Zeit, bei Raten- oder Stundungszahlungen verlängert sich diese Frist auf 24 und im Einzelfall auf maximal 36 Monate.
Doch was passiert, wenn die Unternehmen die geforderte Rückzahlung nicht leisten können? „Wenn absehbar ist, dass für die Rückzahlung die liquiden Mittel fehlen, kann ein Unternehmen durch die Rückzahlungs-Verpflichtung insolvenzantragspflichtig werden“, heißt es dazu in der besagten Mitteilung. Genau das hat nun offenbar einen Maschinenbauer aus Baden-Württemberg ereilt, der laut den Insolvenzbekanntmachungen am 23. September am Amtsgericht Mosbach einen Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Ballweg + Büttner kann Corona-Hilfen nicht zurückzahlen – Betrieb läuft in Insolvenzverfahren weiter
Der Maschinenbauer Ballweg + Büttner in Glashofen, einem Stadtteil von Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg), ist laut Website auf Fördertechnik, Bauteilmontage und Sondermaschinen spezialisiert. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Renald Metoja von der Kanzlei Eisner (Lauda-Königshofen) bestellt. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) von Matthias Baum, ebenfalls Rechtsanwalt der Kanzlei Eisner, erfahren hat, liegt der Grund für die Schieflage vor allem in der geforderten Rückzahlung von Corona-Hilfen, die „die Leistungsfähigkeit des in zweiter Generation familiengeführten Betriebs übersteigt“.
| Name | Ballweg + Büttner GmbH |
| Gründung | 1971 |
| Sitz | Walldürn, Baden-Württemberg |
| Branche | Maschinenbau, Förderanlagen |
| Mitarbeiter | 11 (2025) |
Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind die Gespräche über Sanierungsmöglichkeiten für den Maschinenbauer bereits angelaufen. Die Löhne und Gehälter der elf Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis einschließlich November gedeckt, der Betrieb läuft im vorläufigen Verfahren uneingeschränkt weiter. „Die Auslastung ist weiterhin gut“, sagte Baum der RNZ. Größere personelle Einschnitte seien deshalb nicht zu erwarten. Zuletzt hatte auch ein anderer familiengeführter Maschinenbauer aus Baden-Württemberg den Gang in die Insolvenz antreten müssen.
Corona-Hilfen: Unternehmen müssen beweisen, dass Ausfälle Pandemie-bedingt waren
Ob ein Unternehmen einen Teil der Corona-Hilfen oder den gesamten Betrag zurückzahlen muss, oder sogar ganz aus dem Schneider ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss laut der eingangs erwähnten Pressemitteilung von Schultze & Braun nachgewiesen werden, dass die Probleme, die die Hilfen notwendig gemacht haben, auch durch die Pandemie bedingt waren. Sollte die Bewilligungsstelle diese Belege nicht abnehmen, könnte es im schlimmsten Fall eben dazu kommen, dass der gesamte Betrag zurückgezahlt werden muss.
Unsere Redaktion berichtet aktuell auch über einen Safthersteller, der aus einem ungewöhnlichen Grund Insolvenz anmelden musste.