Neues Ampel-Gesetz für Photovoltaik – Das ändert sich für Hausbesitzer
Die Solarbranche steckt in Schwierigkeiten. Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung Photovoltaik stärken. Allerdings fehlen entscheidende Maßnahmen.
Berlin – Seit Monaten ringt die Solarbranche um politische Unterstützung. Unternehmen wie Meyer Burger und Solarwatt haben aufgrund von erdrückenden Rahmenbedingungen bereits die Produktion gedrosselt, teils ziehen sie die Produktion aus Deutschland ab. Das „Solarpaket I“ sollte genau diese Unterstützung liefern – und dafür sorgen, dass Deutsche einfacher selbst von Solarstrom profitieren.
Name des neuen Gesetzes | Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes |
---|---|
Umgangssprachlich | Solarpaket I |
Erweiterung der Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen | 30 kWp (von 10,8 kWp) |
Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch | 80 Prozent (bis 2030) |
Federführendes Ministerium | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Solarpaket vereinfacht Zugang zu Steckersolaranlagen
„Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger überhaupt und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft“, schrieb die Bundesregierung noch 2023 im Überblickspapier zum Solarpaket. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen – so jedenfalls der Plan. Mit dem Solarpaket, auf das sich die Ampel-Koalition am 15. Februar geeinigt hat, sollen viele Deutsche einen leichteren Zugang zur Photovoltaik-Nutzung haben.

Ampel einigt sich auf Solarpaket – was ändert sich für Bürger?
Was ändert sich konkret für Bundesbürger? Die Veränderungen durch das Solarpaket sollen vor allem Eigenheimbesitzern, Mietern und Wohnungseigentümern zugutekommen. Laut BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e.V. zufolge geht es zunächst einmal um Vereinfachungen für sogenannte Steckersolargeräte, im Volksmund oft (zusammengefasst mit anderen Photovoltaikanlagen) Balkonkraftwerke genannt. Dabei handelt es sich um steckerfertige Photovoltaiksysteme, die mit vorhandenen Steckdosenstromkreisen kompatibel sind, ohne dass Eingriffe in die Elektroinstallation notwendig sind. Bei Photovoltaikanlagen, die doch einen solchen Eingriff benötigen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend.
Diese Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nun für Steckersolargeräte. Das Solarpaket definiert sie als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, was auch dazu führt, dass sie nicht mehr mit der Modulleistung von Photovoltaikanlagen am selben Netzanschluss zusammengefasst werden. Übergangsweise dürfen Nutzer von Steckersolar alte, rückwärtsdrehende Stromzähler verwenden.
Neues Modell: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die zweite große Änderung führt ein neues Modell der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein. Dieses soll eine einfache, gemeinsame Nutzung und Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes ermöglichen. „Überall, wo der Solarstrom auf mehr als eine Abnahmestelle verteilt werden soll, kann dieses Modell ein bislang weitgehend ungenutztes Marktsegment erschließen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW, dazu. Der BSW setze sich schon seit Jahren für genau diese Vereinfachungen ein.
Meine news
Das umfasst auch, dass Bürger den im Gebäude verbrauchten Solarstrom zwischenspeichern dürfen. „Der räumliche Anwendungsbereich wird auf Nebenanlagen wie etwa Garagen erweitert, zudem wird die Beschränkung auf Mieter auf alle potenziellen Nutzer erweitert“, erklärte Körnig auf Anfrage von Ippen.Media. Damit seien auch Pächter und Miteigentümer gemeint.
Solarpaket erweitert Regelung für vereinfachten Netzanschluss
Und drittens sprach Körnig die Ausweitung des vereinfachten Netzanschlusses an. „Auch Eigenheimbesitzer:innen werden vom Bürokratieabbau des Solarpakets profitieren. Die im EEG 2023 eingeführte bis 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 ausgeweitet werden“, erklärte der BSW-Chef. Sollte sich ein Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen zum Netzanschlussbegehren äußern, können Anlagen „in der Regel“ ans Netz angeschlossen werden.
Wichtig dabei: Bis Mitte 2024 gilt hier noch eine Grenze bis 50 kW, aber nur, wenn „die mögliche Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt“ nicht überschritten würde. „Da es bei Netzanschlüssen immer wieder zu Verzögerungen kommt, sind diese Maßnahmen geeignet, die Installation von kleineren PV-Anlagen auf Eigenheimen deutlich zu vereinfachen und beschleunigen“, sagte Körnig.
Solarpaket kommt: Folgt nun der Rush auf Photovoltaik?
Das Solarpaket könnte nun zu einem Rush der Verbraucher auf Photovoltaik führen. „Die genannten Vereinfachungen stellen einen bedeutenden Fortschritt für die sogenannten Balkonkraftwerke dar“, prognostizierte der BSW-Chef. Abseits vom Solarpaket seien weitere Änderungen für Steckersolargeräte in Arbeit. Zum Beispiel sieht eine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts vor, dass Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Installation von Steckersolar haben. „In Anbetracht dieser positiven Entwicklung ist von einem weiteren Marktwachstum für Steckersolargeräte auszugehen“, gab Körnig weiter an. Der BSW hofft auf eine verstärkte Anwendung im Bereich Mieter und Wohnungseigentümer.
„Mit dem Solarpaket geben wir wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse“, sagte der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch gegenüber der DPA. Allerdings gibt es auch deutliche Kritik vonseiten der Industrie.
Solarpaket der Ampel: Resilienzbonus bleibt fürs Erste aus
Der Branchenverband BSW zeigte sich „enttäuscht“ davon, dass die Ampel-Koalition sich nicht auf industriepolitische Impulse einigen konnte. „Im harten Standortwettbewerb mit Asien und den USA um die Solarfabriken der Zukunft sei damit eine Chance für eine Renaissance der Solarindustrie in Deutschland und für mehr Sicherheit bei der Versorgung mit solartechnischen Schlüsselkomponenten verspielt worden“, teilte der BSW mit. Das Solarpaket enthalte viel Licht, „aber auch Schatten“. Heimische Solarmodul-Fabriken würden weitgehend leer ausgehen.
„Es ist sehr bedauerlich, dass der jetzt nicht kommen soll“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Michael Kellner (Grüne) am Mittwoch und bezog sich dabei auf den vorher viel diskutierten Resilienzbonus. „Wir werden nicht nachlassen und uns für andere alternative Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene einsetzen.“
Das Solarunternehmen Enpal wiederum kritisiert das langsame Tempo der Umsetzung. „Hier würden wir uns eine Beschleunigung wünschen.“ Außerdem fordert Enpal ein zweites Solarpaket, um die Solarenergie „zu entfesseln“. Dieses zweite Paket müsste „verstärkt die Barrieren für die marktliche Nutzung von PV-Speicher-Systemen abbauen“. Enpal sieht einen enormen Handlungsbedarf bei der Vermarktung von Solarstrom. „Ebenso würden wir uns über die Möglichkeit des Energy Sharing freuen, wie es etwa in Italien oder Österreich bereits umgesetzt ist“, sagte ein Enpal-Sprecher gegenüber Ippen.Media. Deutschland sei auch hier eher langsam.
Der aktuelle Stand: Nachdem der Bundestag das Solarpaket beschließt (was voraussichtlich in der Woche vom 22. April passiert), muss es noch den Bundesrat passieren. Denjenigen Bürgern, die von Steckersolar profitieren wollen, rät der BSW zu einem Blick in die Infoseite der Verbraucherzentrale.