Neue Regeln im Juni: Diese Änderungen sollten Sie kennen
Zum 1. Juni treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Verbraucher unmittelbar betreffen. Von einem vereinfachten Stromanbieterwechsel über steuerliche Fristen bis hin zu mehr Nachhaltigkeit bei Elektronik: Diese Änderungen sollten Sie kennen.
Bereits im Mai hat es neue Regelungen gegeben, die sich unmittelbar auf den Alltag ausgewirkt haben.
Es wird leichter: Schneller Stromanbieterwechsel
- Ab dem 6. Juni muss der Wechsel des Stromanbieters deutlich schneller gehen: Künftig darf der technische Wechsel – inklusive An- und Abmeldung – nur noch einen Werktag dauern.
- Voraussetzung ist die sogenannte MaLo-ID, eine elfstellige Identifikationsnummer des Stromzählers.
- Zudem entfällt die bisher mögliche rückwirkende Kündigung nach einem Umzug – Kündigungen müssen nun rechtzeitig im Voraus erfolgen.
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Abgabefrist für Steuererklärung rückt näher
Für alle, die ihre Steuererklärung für 2023 über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine abwickeln, endet die Frist am 2. Juni – sie wurde aufgrund des Wochenendes verlängert.
Wer die Steuer selbst erledigt, beispielsweise mit einer Steuersoftware, hat weiterhin bis zum 31. Juli Zeit.
Neuer Mutterschutz nach Fehlgeburten
Ab dem 1. Juni tritt eine wichtige soziale Änderung in Kraft: Frauen erhalten nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals gesetzlichen Mutterschutz – bisher war lediglich eine Krankschreibung möglich.
Die Schutzfristen staffeln sich wie folgt:
- ab der 13. Woche: 2 Wochen
- ab der 17. Woche: 6 Wochen
- ab der 20. Woche: 8 Wochen
Die neue Regelung soll betroffenen Frauen in einer psychisch belastenden Zeit mehr Sicherheit und Entlastung bieten.
Gasprüfung für Wohnmobile wird Pflicht
Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen ihre Fahrzeuge bis spätestens 19. Juni einer Sicherheitsprüfung unterziehen.
Anschließend ist alle zwei Jahre eine erneute Kontrolle durch einen Sachverständigen Pflicht. Ziel ist es, Unfälle durch defekte Gasanlagen zu verhindern. Deutschland hat außerdem genaue Regeln dafür, wo Sie mit Ihrem Wohnmobil parken dürfen.
Mehr Nachhaltigkeit bei Smartphones & Tablets
Eine neue EU-Verordnung ab dem 20. Juni soll die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Elektronikgeräten verbessern:
- Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen durchhalten – bei mindestens 80 Prozent Kapazität.
- Ersatzteile müssen mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein.
- Hersteller müssen mindestens fünf Jahre lang Sicherheits- und Softwareupdates bereitstellen.
- Ein neuer Reparierbarkeitsindex von A (sehr gut) bis E (schlecht) soll die Transparenz für Verbraucher erhöhen.
Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und nachhaltigen Konsum zu fördern.
Neues Gesetz für digitale Barrierefreiheit
Ab dem 28. Juni müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Betroffen sind unter anderem Webseiten und mobile Apps betroffen.
Die Regelung gilt für neu auf den Markt kommende Produkte. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle zu gewährleisten – besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und technisch weniger versierte Nutzer.