In Weilheim gilt bald eine neue Plakatierungsverordnung, Sie setzt für Wahlplakate erstmals Obergrenzen – aber die sind nicht gerade niedrig.
Es sei höchste Zeit für eine neue Plakatierungsverordnung in Weilheim, findet man in der Stadtverwaltung. Denn die aktuell gültige Fassung, erlassen 2010, sei „in Teilen veraltet“, sagt der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Thomas Buchner: Die „Anforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raums“, das Umweltbewusstsein und die technischen Möglichkeiten der Plakatierung hätten sich in den letzten Jahren verändert. Deshalb erarbeitete Buchner eine Neufassung, die „Rechtssicherheit schaffen, das Stadtbild wahren, digitale Entwicklungen der Werbung von Wahlen und Veranstaltungen berücksichtigen und eine gerechte Nutzung des öffentlichen Raums ermöglichen“ soll.
Nach ausführlicher Diskussion und mit einigen Anpassungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf hat der Stadtrat die neue Plakatierungsverordnung am Donnerstagabend bei einer Gegenstimme beschlossen. Sie wird damit noch diesen Herbst in Kraft treten. Damit werde auch sichergestellt, dass alle Berechtigten gleichbehandelt werden, heißt es aus dem Rathaus. Zudem würden alle relevanten Unterlagen nunmehr sowohl analog als auch digital zur Verfügung gestellt.
Für die Plakatierung zu Wahlen gelten Sonderregelungen
Für die Plakatierung von „Veranstaltungen, die im Stadtgebiet oder den Ortsteilen durch Parteien, örtliche Vereine und Organisationen durchgeführt werden“, stellt die Stadt künftig auf Antrag eine von vier fest definierten „Plakatstrecken“ für jeweils 25 Plakate zur Verfügung. Standorte dafür sind grundsätzlich nur noch Laternenpfähle, gut verteilt durchs Stadtgebiet; Bäume sind tabu.
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Sonderregeln gelten für die Plakatierung zu Wahlen. Wie bisher dürfen Parteien und Wählergruppierungen im Zeitraum von 44 Tagen vor bis eine Woche nach einer Wahl an selbstgewählten Standorten plakatieren. Neu ist jedoch eine Begrenzung der Stückzahlen (die man schon bei der Europawahl 2024 und Bundestagswahl 2025 ausprobiert hat): Bei Landtags-, Bezirks-, Bundestags- und Europawahlen dürfen in Weilheim pro Partei maximal 80 Plakate aufgehängt werden. Für Bürgermeister- und Stadtratswahlen sowie die Landkreiswahl sind ab jetzt je 100 Plakate pro Partei zulässig.
Wo Plakate künftig hängen dürfen – und wo nicht
Für die Begrenzung sorgt die Stadt, indem sie kleine amtliche Aufkleber ausgibt, mit denen jedes Plakat versehen werden muss. Grundsätzlich keine Plakate dürfen im genau definierten Altstadtbereich sowie in der Oberen Stadt zwischen Rathausplatz und Bärenmühle aufgehängt werden. Die 13 großen Anschlagtafeln, die die Stadt bis dato für Wahlplakate zur Verfügung stellte, werden nicht mehr aufgestellt. Denn sie, so die Erklärung der Verwaltung, boten oft nicht genug Platz für alle Bewerber oder es gab Ungerechtigkeiten wegen der Platzierung auf der Vorder- oder Rückseite.
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Auf sämtlichen in Weilheim aufgehängten Plakaten müssen der Urheber, Veranstalter oder ein verantwortlicher Ansprechpartner samt Anschrift „eindeutig erkennbar abgedruckt sein“. Das hätten einige Antragsteller zuletzt „nur sehr schleppend“ erfüllt, berichtet Buchner. Die Größe von Plakaten wollte die Stadtverwaltung zumindest teilweise auf maximal DIN A1 beschränken. Schon bei der Vorberatung im Hauptausschuss forderten Ratsmitglieder aber die Möglichkeit, dass weiter auch zwei Plakate übereinander in Größe DIN A0 (das sind ca. 84 auf 119 Zentimeter) hängen dürfen. Trotz Bedenken der Verwaltung bleibt das auch in der neuen Verordnung erlaubt. Zwischen zwei Plakaten übereinander muss aber eine Sichtlücke von etwa 50 Zentimetern bleiben. Festgelegt ist auch, dass Plakate mit der Oberkante nicht höher als 3,20 Meter vom Boden entfernt sein dürfen.
Prinzipiell darf durch Plakate nicht die Sicherheit des Verkehrs und der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass „die Sicht auf Kinder und Jugendliche nicht eingeschränkt ist“. Verboten ist das Aufstellen von Plakaten an Fußgängerüberwegen und Kreisverkehren. Bei Verstößen – zum Beispiel auch, wenn Plakate nach einer Wahl oder Veranstaltung nicht „unverzüglich“ entfernt werden – gibt die Verordnung die Möglichkeit, Geldbußen von 5 bis 1000 Euro zu erheben.
Die einzige Gegenstimme zur neuen Verordnung kam von Karl-Heinz Grehl (Grüne). Er hält die zugelassene Zahl der Wahlplakate für „maßlos übertrieben“. Alle anderen Stadtratsmitglieder stimmten der Verordnung jedoch zu. Es handle sich um eine „pragmatische, praktikable Lösung“, befand Susann Enders (FW). Auch Ullrich Klinkicht (WM Miteinander) zeigte sich einverstanden, obwohl er selbst vor fünf Jahren eine Beschränkung der Wahlplakatierung auf die städtischen Anschlagtafeln gefordert hatte: Die nun vorgelegte Verordnung dämme „den Wildwuchs wenigstens ein bisschen ein“, sagte er.
Man dürfe die Wahlplakatierung nicht nur „in so negativem Licht sehen“, mahnte Klaus Gast. Sie sei nach wie vor wichtig für die Meinungsbildung in einer Demokratie. „Sind wir froh, dass wir Wahlwerbung haben“, so der CSU-Vertreter, „und dass wir freie Wahlen haben – da beneiden uns ganz viele Menschen auf der Welt drum“.