Gewaltsamer Streit am Schrottplatz: Drei Frauen auf der Anklagebank

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Schwierige Aufgabe für Justitia: Nicht nur die Familienverhältnisse der Angeklagten und des Opfers waren äußerst verwirrend. © Arne Dedert/dpa-Themendienst

Drei Frauen auf der Anklagebank – das gibt es selten am Weilheimer Amtsgericht. Aufgrund eines Gerüchts, das in Peißenberg kursiert sei, legten sich die drei mit ihrer 36-jährigen Cousine, Schwägerin oder Tante an. So richtig schlau wurde niemand aus der Familienkonstellation.

Ein seltener Anblick wartete kürzlich am Weilheimer Amtsgericht auf Richterin Stefanie Rainer. Dass eine Frau auf der Anklagebank sitzt, ist allein schon eine Seltenheit vor dem Strafgericht. Haben gleich drei an der Fensterreihe im Sitzungssaal Platz genommen, muss man schon weit zurückblättern, um man auf einen vergleichbaren Fall zu stoßen.

Das Sonderbare an der Geschichte war, dass alle Angeklagten sowie ein Großteil der Gegenseite in irgendeiner Weise in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen. Die Auseinandersetzung herbeigeführt hatten eine 51-jährige Frau, die mittlerweile nicht mehr in Peißenberg, sondern in Nordrhein-Westfalen lebt, sowie eine 36-Jährige. Sie wiederum wohnt noch in der Marktgemeinde.

Ursache des Streits war wohl ein Gerücht, das in Peißenberg kursiert sein soll. Als die 51-Jährige vor einigen Jahren Opfer einer Messerstecherei geworden war, soll ihre Widersacherin in der Öffentlichkeit kundgetan haben, der Angriff sei der 51-Jährigen „recht geschehen“: Eine Aussage, die sie nie getroffen habe, beteuerte die 36-Jährige.

Nach einem kurzen Wortgefecht an einer Discounter-Filiale hatten sich die beiden Parteien an besagtem Schrottplatz eingefunden, wo die 51-Jährige erst einen weiteren Zeugen zur Rede gestellt und ihrer Kontrahentin sogleich mit Schlägen gedroht hatte.

Undurchsichtige Familiensituation

Zur gewaltsamen Konfrontation sei es allerdings erst dann gekommen, als die 27-jährige Tochter der Angreiferin auf der Bildfläche erschienen war. Eigenen Angaben zufolge hatte sie der 51-Jährigen sogleich das Zepter entrissen und war auf die 36-Jährige losgegangen. Es sei ein „eins gegen eins“ gewesen. Sichtlich genervt schilderte die 27-Jährige die Geschichte aus ihrer Sicht, berichtete von einer Rangelei mit Kratzen und Haare-Ziehen. „Angespuckt haben wir uns auch noch“, komplettierte sie die Liste.

„Andauernd ist irgendeine Scheiße“, schimpfte die 27-Jährige. „Man rutscht ständig in etwas rein, womit man nichts zu tun haben will“, sagte sie und teilte dem Gericht mit, gerade mit einem Umzug nach Niedersachsen beschäftigt zu sein. Mit ihren Kindern hier leben möchte die 27-Jährige nicht mehr. Die unübersichtliche Familiensituation überfordere derweil auch sie: Da kennt man sich schon gar nicht mehr aus“, bemerkte die 27-Jährige kopfschüttelnd, während ihre Mutter und die Geschädigte lautstark diskutierten, ob sie denn nun Cousinen sind oder nicht.

Die Geschädigte betonte, bereits an besagtem Supermarkt von der 51-Jährigen aufs gröbste beschimpft und beleidigt worden zu sein. Bei der Aktion am Schrottplatz seien dann gleich alle drei Angeklagten über sie hergefallen. „Bestimmt eine Woche“ hätten sie Schmerzen geplagt, so die 36-Jährige.

Eine schlüssige Erklärung, warum die Situation überhaupt eskaliert war, konnten weder die Anwesenden noch die übrigen mehr oder weniger verwandten Frauen liefern, die im Laufe des Vorfalls auf dem Schrottplatz eingetroffen waren und den Streit in Teilen zu unterbinden versucht hatten.

Zweimal Geldstrafe, einmal Bewährung

Die drei auf der Anklagebank pochten indessen darauf, die Aufnahmen der Überwachungskamera sehen zu dürfen. Das sei jedoch zwecklos, behauptete ein Zeuge, auf dessen Grundstück sich der Streit zugetragen hatte. Vor der Kamera hätte damals ein Lastwagen geparkt gehabt und die Sicht auf das Schauspiel versperrt. Aufgrund einer „Vorgeschichte“ sei er übrigens nicht dazwischengegangen. Das wäre „für mich nicht gut ausgegangen“, mutmaßte er.

„Im Wesentlichen“ habe sich die Anklage bestätigt, erklärte die Staatsanwältin. Abgesehen von „gewissen Abweichungen“ seien die Versionen weitgehend überstimmend. „Wir wissen nicht, was geschehen wäre, wenn die anderen nicht eingegriffen hätten“, gab der Vertreter der Nebenklage zu bedenken. Zu dritt eine Person in die Mangel zu nehmen, „das geht halt nicht“, machte er deutlich.

Zweimal Geldstrafe, einmal Bewährung verhängte die Richterin für den gewaltsamen Streit, den sie als „länger anhaltenden familiären Konflikt“ einordnete. Eine siebenmonatige Bewährungsstrafe erhielt die mehrfach vorbestrafte 51-Jährige. Die 27-jährige Tochter bekam eine Geldstrafe über 1800 Euro, 5400 Euro muss derweil die 27-jährige Weilheimerin zahlen.

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