Er wollte die Trennung nicht akzeptieren: Mann stach zehnmal auf Ex-Freundin ein

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Wegen versuchten Mordes muss Alban H. (41, re.) lebenslang ins Gefängnis © SIGI JANTZ

Er hatte zehnmal mit einem Messer auf seine Freundin eingestochen, die sich von ihm getrennt hatte. Dafür schickte ihn das Landgericht Alban H. in den Knast - mit einer überraschend harten Strafe.

München - Auch wegen versuchten Mordes kann man lebenslänglich im Gefängnis landen - so wie im Fall von Alban H. (41): Ihn verurteilte das Landgericht, weil er rasend vor Eifersucht zehnmal auf seine Freundin einstach, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Die Frau überlebte, 2022 wurde H. bereits zu 14,5 Jahren Haft verurteilt, doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Dort folgte nun das neue Urteil: Der Messerstecher muss lebenslang hinter Gitter. 

Die Schuld an sich stand in diesem Fall bereits aufgrund eines ersten Urteils der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts München I fest - verhandelt wurde nun nur noch die Strafhöhe. Im neuen Verfahren stellte die Strafkammer unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl nun ergänzend fest, dass der Angeklagte einen „exklusiven Besitzanspruch“ auf die Geschädigte erhob. Er sei nicht bereit gewesen, die Trennung zu akzeptieren. Diese habe seinem Selbstverständnis widersprochen und sein Ehrgefühl verletzt. Im Ergebnis habe der Angeklagte der Geschädigten „das Recht abgesprochen, über die Beendigung der Beziehung frei zu entscheiden“, erklärt Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur.

München: Mann stach zehnmal auf seine Ex-Freundin ein - ihr Überleben „hing am seidenen Faden“

Die Geschädigte sei bis heute psychisch und physisch schwer belastet. Sie könne keiner Arbeitstätigkeit nachgehen, leide weiterhin an starken Schmerzen und Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen. Sie müsse weiterhin starke Schmerzmittel nehmen und sei „aufgrund der Tat nachhaltig traumatisiert“, sagt Lafleur.

Denn Alban H. hatte seine ehemalige Lebensgefährtin „vor ihrem Wohnanwesen abgepasst und ihr ohne Vorwarnung in kurzer zeitlicher Abfolge insgesamt mindestens zehn wuchtige Messerstiche in Kopf, Hals, Brust und Bauch versetzt, um sie zu töten“. Bereits im ersten Prozess hatte die Kammer festgestellt, dass Alban H. verärgert gewesen sei, dass die Geschädigte die Beziehung zu ihm beendet hatte und zudem in einem kurz vor der Tat durchgeführten Strafverfahren zu seinen Lasten ausgesagt hatte.

Prozess in München: Messerstecher muss lebenslang in Haft - Mordversuch ist nicht strafmildernd

„Das Überleben der Geschädigten hing an einem seidenen Faden und war nur der schnellen Reaktion der Ersthelfer und der anschließenden intensivmedizinischen Behandlung zu verdanken“, sagt Gerichtssprecher Lafleur. „Anders als die 2. Strafkammer im ersten Urteil ging das Gericht nunmehr neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch vom Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe aus.“

Der Angeklagte habe „das Lebensrecht der Geschädigten seinen (vermeintlichen) Besitzansprüchen untergeordnet. Das prägende Handlungsmotiv sei seine übersteigerte, über das normale Maß hinausgehende Eifersucht gewesen, die Ausdruck seines gegenüber der Geschädigten erhobenen absoluten Besitzanspruches war, verbunden mit der mangelnden Bereitschaft, die von der Geschädigten ausgehende Trennung von ihm hinzunehmen.“

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Dies sei sittlich besonders verwerflich und gehe „deutlich über den Unwert, der einer jeden vorsätzlichen Tötung innewohnt, hinaus.“ Der Umstand, dass es glücklicherweise beim Versuch blieb, hat das Gericht „nicht zu einer Strafmilderung veranlasst“, erklärt Lafleur. Deshalb muss Alban H. lebenslang hinter Gitter. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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