Migrations-Knall: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern – Italien feiert „Erfolg“
Die EU macht Tempo in Sachen Migration. Die Kommission präsentierte eine Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern. Zudem sollen zwei Asyl-Elemente vorgezogen werden.
Brüssel/Rom – „Die Fakten zeigen, dass wir Recht hatten und auf dem richtigen Weg sind“. Mit diesen Worten reagierte Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf eine aktuelle Entscheidung der EU. Die EU-Kommission hatte zuvor eine Liste mit sieben Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Zugleich schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch eine schnellere Umsetzung von Teilen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Angesichts des Rückstaus bei Asylanträgen in vielen Mitgliedsländern sei „alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung“, erklärte Migrationskommissar Magnus Brunner.
Die veröffentlichte Liste umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Migration: EU zeigt neue Liste sicherer Herkunftsländer - Italien feiert „Erfolg“
Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig von EU-Mitgliedstaaten in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet werden, weil diesen Anträgen eine geringe Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird. Nach Angaben der Kommission soll das beschleunigte Verfahren höchstens drei Monate dauern.
Die Mitgliedstaaten müssen dennoch jeden Asylantrag individuell prüfen, unabhängig davon, ob ein Mensch aus einem sicheren Herkunftsland stammt oder nicht. Der im GEAS festgelegte übliche Zeitrahmen für Asylverfahren beträgt sechs Monate. Die Liste würde für alle Mitgliedstaaten gelten. Diese könnten aber nach wie vor zusätzliche Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen. Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher nur der Kosovo auf einer entsprechenden nationalen Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Migrations-Regeln: Ukraine kein sicheres Herkunftsland
Die Kommission erklärte, EU-Beitrittskandidaten würden grundsätzlich ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten gelten. Ausnahmen würden für Länder gelten, in denen es im Zusammenhang mit Konflikten „rücksichtslose Gewalt“ gebe, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gebe. Die Ukraine würde also trotz ihres Beitrittsstatus‘ nicht als sicheres Herkunftsland eingeordnet.
Der italienische Innenminister Matteo Piantedosi bezeichnete die Veröffentlichung der Liste als „Erfolg“ für seine Regierung. Rom hat sich wiederholt in Brüssel für eine striktere Beschränkung der Zuwanderung in die EU eingesetzt. Zudem ist die Entscheidung für Italien mit Blick auf die Migranten-Lager in Albanien wichtig. Der Gerichtshof in Rom hatte der Meloni-Regierung zeitweise untersagt, Flüchtlinge in den Lagern unterzubringen, da die Migranten aus unsicheren Ländern stammen würden.
Die Reform des GEAS war im Juni 2024 von der EU beschlossen worden. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die darin vorgesehenen Bestimmungen umzusetzen. Die nun veröffentlichte einheitliche EU-Liste sicherer Herkunftsländer war Teil der Vereinbarung.
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EU stellt Migrations-Regeln vor: Zwei neue Elemente
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Liste schlug die EU-Kommission zudem vor, die Umsetzung zweier Elemente der Asylverfahrensverordnung vorzuziehen. Das erste Element ermöglicht den Mitgliedstaaten, Grenzverfahren oder beschleunigte Verfahren auf Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent anzuwenden. Das zweite Element erlaubt es den EU-Ländern, bestimmte Regionen oder besonders gefährdete Gruppen innerhalb eines als sicher eingestuften Herkunftslandes vom beschleunigten Verfahren auszunehmen.
Die Vorschläge der Kommission stützen sich auf eine Analyse der EU-Asylagentur EUAA und andere Quellen, darunter Informationen der Mitgliedstaaten, des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD).
Die EU-Kommission sprach mit Blick auf Länder wie Ägypten und Tunesien von „Herausforderungen“ bei der Wahrung der Grundrechte. Es liege dort jedoch keine „umfassende, systematische Unterdrückung“ vor. Für alle sieben Länder auf der Liste gelte, dass sie eine Anerkennungsquote von unter fünf Prozent hätten, gleichzeitig aber viele ihrer Staatsbürger Asyl in Europa beantragten, sagte ein Kommissionsvertreter.
Sowohl die Liste als auch die vorgezogene Umsetzung von Teilen der Asylverfahrensverordnung müssen noch vom EU-Parlament und den Mitgliedsländern angenommen werden. (afp)