Banden-Krieg in Stuttgart: Gewalttäter zu 140 Jahren Haft verurteilt

Schießereien, Handgranaten-Anschläge, Morde, brutalste Übergriffe in Mafia-Manier: Eine beispiellose Gewaltserie erschüttert Süddeutschland. Seit Juli 2022 wüten kriminelle Banden in Baden-Württemberg – und halten den Rechtsstaat in Atem.

Die gnadenlosen Gangs, die ihre Kämpfe auf offener Straße austragen, passen nicht ins gängige Raster. Es sind keine Rocker, keine politischen Extremisten, keine Hooligans. Es handelt sich um „rivalisierende multiethnische Gruppierungen“, wie es bei der Justiz offiziell heißt.

Den schwerstkriminellen, vorwiegend aus Migranten bestehenden Cliquen gehören nach Schätzungen der Polizei mehr als 550 junge Menschen an. Die meisten von ihnen sind türkischstämmige Kurden. Aber auch Männer anderer Herkunft – vom Balkan über Osteuropa bis nach Afrika – mischen bei den blutigen Fehden mit. 

Multikulti-Banden liefern sich blutige Kämpfe in Baden-Württemberg

Anfangs standen Polizei und Justiz dem neuartigen Gewaltphänomen, das nicht nur in Großstädten, sondern immer wieder auch in verschlafenen Provinznestern ausbrach, einigermaßen rat- und hilflos gegenüber. Zu diffus die Lage, zu undurchsichtig die Strukturen und die Motivation der Täter (heute weiß man, dass es bei den Scharmützeln vor allem um einen „toxischen Ehrbegriff“ geht). 

Das hat sich geändert. Dreieinhalb Jahre nach dem ersten Schuss in Stuttgart-Zuffenhausen haben die Strafverfolger die Szene ordentlich durchgerüttelt und deutlich ausgedünnt. Etliche Gewalttäter, deren Opfer dauerhaft querschnittsgelähmt bleiben, im Wachkoma liegen oder tot sind, sitzen hinter Gittern. 

Gericht verurteilt einen zur Tatzeit 17-jährigen Syrer wegen Mordes 

Diese Woche endete am Landgericht Stuttgart der insgesamt 17. Strafprozess gegen Mitglieder der „bunten“ Banden. Ein zur Tatzeit 17-jähriger Syrer wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und 9 Monaten verurteilt – wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes.

Am 2. Oktober 2024 hatte er eine Bar in Göppingen betreten und unvermittelt 15 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf drei Männer abgefeuert, die ebenfalls aus Syrien stammten. Ein 29-jähriges Opfer wurde aus 78 Zentimetern in den Hinterkopf getroffen und starb sofort. Die beiden anderen überlebten schwer verletzt. 

Besonders tragisch an diesem Fall: Die Schüsse galten eigentlich einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern der gegnerischen Bande. Doch der jugendliche Killer verwechselte die Männer und traf völlig Unbeteiligte.

Keine Gnade mit Banden-Tätern: insgesamt 140 Jahre Haft

Mit dem Knallhart-Urteil hat sich die Summe der Haftstrafen gegen Mitglieder der Migranten-Gangs weiter erhöht. Bisher seien insgesamt „rund 140 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden“, sagte Timur Lutfullin, Sprecher des Landgerichts Stuttgart, zu FOCUS online. Darin seien auch Verurteilungen einbezogen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bandenkrieg stehen, etwa frühere Haftstrafen wegen Drogenhandels.

Lutfullin erklärte weiter, dass in den Verfahren gegen die Gewalttäter „mittlerweile mehr als 200 Hauptverhandlungstage“ absolviert worden sind. Die höchste Freiheitsstrafe sei gegen den Werfer einer Handgranate auf eine Friedhofsgesellschaft in Esslingen-Altbach verhängt worden. „Dieser Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchten Mordes in 15 tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.“

Täter und Opfer bleiben stumm: Schweigegelübde wie bei Mafia

Einige wenige Verfahren endeten mit einem Freispruch, räumt Lutfullin ein. Einer der Hauptgründe: Ähnlich wie bei der Mafia gilt auch bei den Multikulti-Banden die Omertà, ein Schweigegelübde, das die Mitglieder zur absoluten Diskretion gegenüber Außenstehenden und Behörden verpflichtet.

Der Gerichtssprecher betont, dass Angehörige der Banden vor Gericht oftmals „keine umfassenden Angaben zum Tatgeschehen machen und so nicht zur Sachverhaltsaufklärung beitragen“. Das gelte sowohl für Angeklagte als auch für Geschädigte. Deshalb konnte in einigen Fällen „der Tatnachweis nicht mit einer für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit erbracht werden“.

Prozesse gegen Gang-Mitglieder teuer und aufwändig

Nicht nur das beharrliche Schweigen der Bandenmitglieder ist ein Problem für die Strafverfolger. Auch der logistische, personelle und finanzielle Aufwand für die Verfahren ist enorm.

„Eine konkrete Bezifferung der Kosten ist nicht möglich“, so Timur Lutfullin zu FOCUS online. „Generell ist jeder Verhandlungstag aber mit erheblichem Aufwand verbunden.“

Der Sprecher konkretisiert: „Aufseiten des Gerichts wirken in aller Regel drei Berufsrichter und zwei Schöffen mit. Hinzu kommt eine Urkundsbeamtin oder ein Urkundsbeamter. Die Staatsanwaltschaft wird durch eine Person vertreten. Den Angeklagten wird in aller Regel ein Pflichtverteidiger beigeordnet.“ 

Teilweise – wie etwa im aktuellen Fall um die Schüsse in Göppingen – werde auch den Nebenklägern ein Rechtsbeistand beigeordnet. „Zahlreiche Justizwachtmeister sichern das Geschehen im Gerichtsgebäude ab. Bei Bedarf werden diese im Wege der Amtshilfe durch die Polizei zusätzlich unterstützt“, so der Sprecher.

Rechtsstaat greift hart durch – anders als bei kriminellen Clans

Der Krieg zwischen verfeindeten Migranten-Gangs dürfte die deutschen Sicherheits- und Justizbehörden noch einige Zeit beschäftigen. Der Verfolgungseifer und die bislang verhängten Strafen lassen den Schluss zu, dass die zuständigen Stellen den Ernst der Lage frühzeitig erkannt haben und entsprechend einschreiten – anders als in den 1980er-Jahren.

Damals breitete sich in deutschen Großstädten eine Form des Verbrechertums aus, bei der junge Männer mit ausländischen Wurzeln serienweise schwerste Straftaten begingen. Die Rede ist von Clans meist aus dem arabischen Kulturkreis. Besonders in Berlin, Bremen und im Ruhrgebiet trieben kriminelle Angehörige von Familien wie den Remmos, Abou-Chakers, Miris oder Al-Zeins ihr Unwesen.

Jahrelang sah sich die Staatsmacht außerstande, den berüchtigten Dynastien Einhalt zu gebieten oder einzelne Täter, sofern rechtlich überhaupt möglich, aus Deutschland abzuschieben. Oft fehlte es schon am politischen Willen.

Diesen Fehler wollen die Verantwortlichen in Baden-Württemberg offensichtlich nicht wiederholen – und reagieren mit der gebotenen Härte. 

Weiterer Prozess in Stuttgart wegen versuchten Mordes 

Aktuell findet am Landgericht Stuttgart eine weitere Hauptverhandlung gegen einen mutmaßlichen Banden-Brutalo statt. Der 26-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll am 28. Januar 2025 einen Imbiss in Stuttgart-Möhringen betreten und dort gezielt mit einer vollautomatischen Schusswaffe auf einen 27-jährigen Mann gefeuert haben. Der „Feind“ überlebte den Angriff wie durch ein Wunder.