Strafzettel-Flut auf Aldi-Parkplatz – Bürgermeister schreitet ein: „So geht das nicht“

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Parken auf dem Supermarkt-Parkplatz kann Kunden manchmal teuer zu stehen kommen – besonders wenn diese nichts von einer Neuregelung wissen.

München – Viele Supermärkte beauftragen Firmen mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Das Überschreiten der Parkdauer kann dabei oft sehr teuer werden.

Diese Erfahrung machen derzeit wohl viele Bürger der Stadt Monheim am Rhein. Wie die städtische Internetseite berichtet, hätten Bürger von einem privaten Aldi-Dienstleister Zahlungsaufforderungen über mehrere Hundert Euro erhalten. Diese würden nach Angaben des Monheimer Bürgermeisters jedoch zu Unrecht zur Kasse gebeten. Vor kurzem ärgerte sich ein E-Autofahrer nach dem Laden auf dem Aldi-Parkplatz über einen Strafzettel. Eine neue Studie zu Parkgebühren zeigt, in welchen Städten es besonders teuer wird.

Der Aldi-Parkplatz im Monheimer Stadtteil Baumberg sorgt derzeit für Ärger.
Über 60 Strafzettel soll die Parküberwachung eines Aldi-Parkplatzes am Tag ausstellen – jetzt schaltet sich die Stadt ein (Symbolbild) © Michael Bihlmayer/ Imago

Neue Parkraumregelung auf Aldi-Parkplatz sorgt für Ärger

Nach Focus-Informationen überwacht die Firma „ParkRaum Serice“ die Baumberger Filiale in der Geschwister-Scholl-Straße. Dort sorgt eine neue Parkraumregelung aktuell für Zündstoff. Um das Problem der Dauerparker einzudämmen, wurde laut Medienberichten die Höchstdauer je nach Tageszeit auf anderthalb bis drei Stunden beschränkt.

Kennzeichen werden bei der Ein- und Ausfahrt automatisch erfasst, Überschreitungen mit einer „Vertragsstrafe“ von 25 Euro geahndet. Demnach soll der private Betreiber bis zu 60 Strafzettel am Tag ausstellen. Diese würden sich teilweise auf über anderthalbtausend Euro summieren. Gegenüber dem WDR erzählt Susanne Gaspar, Leiterin einer nahegelegenen Kindertagesstätte, dass ihre Mitarbeiter teilweise nicht wüssten, wie sie die hohen Beträge zahlen sollen. Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist für viele Autofahrer ein Graus – einige Unternehmen machen sich das zum Geschäftsmodell.

Strafzettel-Welle auf Aldi-Parkplatz: Bürgermeister der Stadt schreitet ein

„So geht es nicht“, sagt Daniel Zimmermann, Monheims Bürgermeister. Dabei insistiert Zimmermann auf die Einhaltung eines zwischen Aldi und der Stadt geschlossenen Vertrags. Der Aldi-Parkplatz in Baumberg sei kein reiner Privat-, sondern auch ein öffentlicher Parkplatz: „Bei der Ansiedlung des Markts im Jahr 2003 hat die Stadt das Grundstück unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass der Parkplatz öffentlich bleibt. Kundinnen und Kunden der benachbarten Holzwegpassage, Sportreibende aus der Liselott-Diem-Sporthalle und die Gäste des Baumberger Wochenmarkts sind ebenfalls berechtigt, den Parkplatz zu nutzen.“

Vertraglich vereinbart worden sei nach eigenen Angaben lediglich, dass der Discounter von der Stadt verlangen könne, die Parkzeit zur Sicherung des Geschäftsbetriebs auf zwei Stunden zu begrenzen. Da es aber keine Ankündigung der Neuregelung gab, verstoße Aldi aus städtischer Sicht gegen die vertragliche Vereinbarung.

„Jetzt hat Aldi hier offenbar eigenmächtig abweichende Regelungen umgesetzt, deren Ausgestaltung und Umsetzung so nicht vereinbart waren“, erklärt der Bürgermeister. „Mit den nun eingeführten Kosten- und Zeit-Regelungen ist die Stadt nicht einverstanden“, heißt es weiter.

Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz: Wann ein Knöllchen nicht zulässig ist

Den Betroffenen wurde dringend abgeraten, den Zahlungsaufforderungen nachzukommen. Die Stadt stellt den Bürgern auf ihrer Webseite ein Musterschreiben für einen Widerspruch zur Verfügung. „Das Unternehmen ist aufgefordert, die jetzige Regelung unverzüglich wieder aufzuheben und die versendeten Strafbescheide zurückzuziehen“, so Zimmermann. Eine Antwort seitens Aldi Süd auf eine Anfrage von IPPEN.MEDIA liegt bisher nicht vor. (Stand 29. Mai)

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, ist nicht jedes Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz zulässig. Entscheidend für eine Vertragsstrafe sei laut Verbraucherschützern, dass die „Park- beziehungsweise Nutzungsbedingungen den Parkenden bekannt sind und damit auch wissentlich akzeptiert werden konnten. Dazu müssen die Parkbedingungen beim jeweiligen Supermarkt-Parkplatz durch Aushänge deutlich erkennbar sein“.

Sehr genau nahm es ein Dienstleister auf einem Lidl-Parkplatz – der Kunde parkte 60 Sekunden zu lange und kassierte daraufhin ein saftiges Knöllchen. Ein anderer vergisst die Parkscheibe und muss 55 Euro Bußgeld zahlen. Das kostenlose Parken auf Lidl-Parkplätzen hängt derweil von zwei Faktoren ab. (vw)

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