Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Polizei warnt Käufer und Verkäufer eindringlich

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Auf Verkaufsportalen wie Amazon und Kleinanzeigen lauern immer wieder Betrüger. Mit einer perfiden Masche werden gleich zwei Personen betrogen.

München – Auf der Suche nach einem neuen Smartphone, Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen landen Käufer oftmals auf Portalen wie Kleinanzeigen. Wird dort nicht aufgepasst, können Unwissende schnell um ihr Geld gebracht werden.

Dreiecksbetrug auf Kleinanzeigen: Polizei warnt Nutzer

Die Polizei warnt bereits seit längerem vor dem sogenannten Dreiecksbetrug. Beschrieben wird die Masche dort folgendermaßen: Ein Verkäufer A bietet sein Smartphone auf Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen an. Ein Interessent B bietet an, das Gerät über PayPal zu zahlen und danach die Ware zu bekommen. Zeitgleich inseriert der Interessent B das Smartphone aber ebenfalls und verkauft es an einen anderen Nutzer C. Dann gibt B als Zahlungsadresse den PayPal-Account von A an, wovon C nicht in Kenntnis gesetzt wird.

In Online-Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen können Nutzer schnell Opfer vom Dreiecksbetrug werden. (Symbolbild)
In Online-Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen können Nutzer schnell Opfer vom Dreiecksbetrug werden. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

B möchte das Smartphone zudem nicht geschickt bekommen, sondern es von einem Freund abholen lassen. In der Folge erhält A das Geld von C und B bekommt das Smartphone von A durch besagten Freund. Kurz gesagt: B ist um ein Smartphone reicher, während A und C der Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. Der mit dem größten Nachteil ist in diesem Falle der ursprüngliche Verkäufer A, da er das Smartphone nicht mehr hat und das erhaltene Geld an C zurückschicken muss. A kann nicht einmal den Käuferschutz geltend machen, weil er das Gerät nicht verschickt, sondern es an der Haustür übergeben hat.

Verbraucherzentrale warnt vor teurer Betrugsmasche im Onlineshop

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte ebenfalls bereits vor der Dreiecksmasche. Dort heißt es, dass auch Käufer schnell Opfer dieser Betrugsmasche werden können. Wird ein Produkt auf eBay oder Kleinanzeigen von einem Privatverkäufer gekauft, kann dieses unwissentlich von einem Shop geschickt werden – doch wie ist das möglich? Der vermeintliche Verkäufer hat die Daten des Interessenten an den Shop weitergegeben.

Auffällig wird das erst, wenn der Shop eine Zahlungserinnerung an den Käufer schickt, obwohl dieser bereits auf dem Shopping-Portal überwiesen hat. „Hier handelt es sich ganz klar um Identitätsmissbrauch“, sagte Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Mit der Bestellung über den Online-Shop gehen Betrüger einen perfiden Weg – schließlich könnten sie auch nur das Geld kassieren, ohne die Ware zu bestellen.“ Die Betrüger könnten sogar planen, das Paket abzufangen. Eine andere Betrugsmasche betrifft die ING. (rd)

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