Gastronomie-Eklat in Markt Schwaben: Mann (52) prellt Zeche und bedroht Wirt

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Die Rechnung für sein Essen konnte ein Mann in einem Restaurant in Markt Schwaben nicht begleichen. Nun landete er vor Gericht. © IMAGO

Ein 52-jähriger Mann genießt im letzten Jahr ein üppiges Mahl in einem Restaurant in Markt Schwaben. Als die Rechnung kommt, kann er nicht zahlen. Doch damit nicht genug.

Markt Schwaben – Eine Suppe, ein Beilagenbrot, ein Hauptgericht und eine Nachspeise. Dazu noch ein Weißbier und eine Cola. Das alles verdrückte ein 52-jähriger Mann bei einem Restaurantbesuch in Markt Schwaben im vergangenen Jahr. Als ihn jedoch die stattliche Rechnung von rund 50 Euro erreichte, konnte er nicht bezahlen. Nun musste sich der Service-Mitarbeiter wegen Betrugs vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Dort stellte sich aber schnell heraus, dass die geprellte Zeche das weitaus geringste Problem des Mannes ist.

Markt Schwabener (52) bedroht und beleidigt Wirt nach Restaurantbesuch

Denn laut Anklage soll der 52-Jährige, der mittlerweile in Sauerlach (Kreis München) lebt, den Wirt des Lokals nach dem Vorfall mehrfach beleidigt und bedroht haben. Zuvor habe der Restaurantbesitzer über Wochen hinweg immer wieder versucht, den Angeklagten telefonisch zu erreichen, damit dieser seine offene Rechnung begleicht. „Er meinte, er kommt nächste Woche vorbei und bringt das Geld“, erinnert sich der 42-jährige Inhaber an eines der Gespräche.

Doch der Angeklagte sei nicht erschienen – weder in der nächsten noch in der übernächsten Woche. Also habe der Wirt dem Mann erneut hinterhertelefoniert. Dann sei die Situation eskaliert. „Er hat mich beleidigt und gesagt, er will mich umbringen“, schildert der Wirt aus Markt Schwaben mit gesenktem Kopf. „Dann hat es mir gereicht, ich habe ihn angezeigt.“

Angeklagter leide unter psychischer Krankheit: „Ich rutsche immer wieder ab“

Vor Gericht verhält sich der Angeklagte zurückhaltend. Über seine Anwältin lässt er erklären: „Die Vorwürfe werden vollumfänglich eingeräumt. Er bedauert die Taten.“ Weitere Angaben wolle er nicht machen. „Es geht hier aber um sehr viel mehr als den Vorfall“, mahnt Richter Benjamin Lenhart. Schließlich befinde sich der Angeklagte wegen einer anderen Straftat noch auf Bewährung, die nun ausgesetzt werden könne.

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„Ich bin in einem relativ ausgeglichenen Zustand, aber ich rutsche immer wieder in eine manische Phase rein“, erklärt der Mann schließlich zögerlich. Seine psychische Krankheit sei auch der Grund, warum er abermals auf die schiefe Bahn geraten ist. „Ich möchte meine Bewährung nicht auflösen wegen dieser einmaligen Sache“, bittet er den Richter. Doch so einmalig war der „Ausrutscher“ des Service-Mitarbeiters nicht. In den letzten Monaten habe der 52-Jährige zusätzlich zur geprellten Zeche auch noch zwei Tankbetrüge begangen.

Richter verurteilt Mann zu satter Geldstrafe

„Ich habe kein Geld“, erklärt der Mann, dessen Schultern kraftlos von seinem Oberkörper hängen. Unterhaltsverpflichtungen, lange Arbeitslosigkeit und sein gesundheitlicher Zustand hätten ihn in der letzten Zeit viel abverlangt. Seine Fehler wolle er aber wiedergutmachen. Dem Restaurantbesitzer bietet er daher 100 Euro als Entschädigung an. Der lehnt den Versöhnungsversuch kopfschüttelnd ab. „Die Art finde ich schlecht. Wir servieren Essen auf dem Tisch, dass wir mit Liebe gekocht haben. Dieses Verhalten demotiviert“, sagt er.

Bei Richter und Staatsanwalt bleibt das Angebot allerdings nicht unbemerkt. „Der Angeklagte befindet sich in einer psychischen Ausnahmesituation“, erläutert der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Er fordert daher eine Geldstrafe in Höhe von 7040 Euro. Zu hoch, findet die Verteidigerin und plädiert angesichts der schwierigen finanziellen Lage ihres Mandanten auf eine geringere Tagessatzhöhe.

„Es ist nicht selbstverständlich, dass hier keine Freiheitsstrafe rauskommt. Wären ihre Worte klarer gewesen, hätte es auch als räuberische Erpressung durchgehen können und sie wären mit einem Bein im Knast“, betont Richter Benjamin Lenhart. Er verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 7920 Euro (180 Tage zu je 44 Euro).

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