Aus Haft vorgeführt: Serien-Schwarzfahrerin aus Glonn (19) vor Gericht
Wegen mehrerer Schwarzfahrten muss sich eine 19-Jährige aus Glonn vor Gericht verantworten. Zum ersten Verhandlungstermin erscheint die junge Frau jedoch nicht. Der Richter erlässt daraufhin einen Haftbefehl.
Glonn– Während die Protokollführerin noch die große Fensterfront verriegelt, führen bereits zwei Polizisten eine junge Frau in den Sitzungssaal des Ebersberger Amtsgerichts. Mit gesenktem Kopf lässt sich die 19-Jährige kurz darauf auf die neongrün gepolsterte Anklagebank sinken. Zerzaust fallen ihr die dunklen Locken vom Kopf, das übergroße schwarze Fußballtrikot hängt von ihrem Körper, wie ein Sack. Frisch aus der JVA München vorgeführt, muss sich die Angeklagte aus Glonn wegen gleich mehrerer Straftaten vor dem Jugendgericht verantworten.
Notorische Schwarzfahrerin: Richter erlässt Haftbefehl gegen 19-Jährige
Laut Anklage soll die 19-jährige Küchenhilfe über mehrere Monate 13 Mal ohne Ticket in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn (DB) aufgegriffen worden sein. Schlappe acht Minuten braucht der Staatsanwalt für die Auflistung der einzelnen Taten. Die Bandbreite der Schwarzfahrten reicht dabei von S-Bahnen über Regionalzüge bis hin zum ICE. Bei den nicht gelösten Tickets variieren die Preise daher auch zwischen knapp drei Euro und 36 Euro.
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Vor Gericht zeigt sich die Angeklagte, der ein Pflichtverteidiger beigestellt wurde, geständig. „Sie hat es sich leicht gemacht. Das wird nicht wieder vorkommen“, verspricht ihr Anwalt. Warum die Glonnerin für ihre Fahrten keine Tickets gelöst habe, wisse sie heute nicht mehr. „Mit hat das Geld nicht gereicht“, vermutet sie kleinlaut und ergänzt: „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt. Ich habe jetzt auch einen Job und kann mir die Tickets leisten.“
Strafe mit bereits verbüßtem Dauerarrest abgesessen
Seit dem letzten Vergehen im Januar dieses Jahres habe es daher auch keine weiteren Zwischenfälle gegeben. Nur zum anberaumten Gerichtstermin im Frühjahr ist die Angeklagte nicht erschienen. „Da sie nicht gekommen sind, habe ich den Haftbefehl erlassen“, betont Richter Dieter Kaltbeitzer. Seit rund zweieinhalb Wochen sitzt die 19-Jährige nun bereits in Untersuchungshaft.
Wegen solcher Delikte geht man normalerweise nicht aus dem Stand ins Gefängnis.
„Das war völlig unnötig und komplett selbstverschuldet“, resümiert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Wegen solcher Delikte geht man normalerweise nicht aus dem Stand ins Gefängnis“, argumentiert auch der Pflichtverteidiger. Ähnlich wie die Jugendgerichtshilfe und der Anklagevertreter sieht er die Strafe daher durch den bisher abgesessenen Dauerarrest als verbüßt. Zu diesem Entschluss kommt auch Richter Dieter Kaltbeitzer wenig später in seinem Urteil. „Ich hoffe, dass ich und kein anderer Richter Sie wieder sehen werden“, mahnt er die Angeklagte.