Frotzelei über Tracht artet in Gerangel aus

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Mann Faust ©  Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Erst hatte sich ein 37-jähriger Mann aus Weyarn über die Träger bayerischer Tracht lustig gemacht. Dann fand er sich auf der Anklagebank des Amtsgerichts Miesbach wieder. Der Mann musste sich wegen Körperverletzung verantworten.

Nach einem Schützenfest soll der Angeklagte nachts gut alkoholisiert auf der Miesbacher Straße in Weyarn unterwegs gewesen sein. Eine Gruppe junger Männer soll versucht haben, ihn von der Straße zu holen. Dabei ist der 37-Jährige laut Anklage gestolpert und dann auf einen 20-Jährigen losgegangen. Er soll den Jüngeren zunächst in den Schwitzkasten genommen und dann zu Boden geschubst haben, wobei dieser Verletzungen im Gesicht erlitt.

Angeklagter erzählt die Geschichte anders

Sein Mandant könne sich kaum noch an etwas erinnern, erklärte der Verteidiger des Weyarners. Doch war in dessen Version zuerst das Opfer aggressiv geworden. Nachdem der Angeklagte über den Bordstein gestolpert sei, sei der 20-Jährige auf ihn losgegangen. Seine Begleiter hätten ihn dann weggezerrt. Doch der 20-Jährige habe den 37-Jährigen nochmals angegriffen.

Zwei Faustschläge seines Mandanten hätten lediglich der Notwehr gedient, machte der Verteidiger deutlich. Man habe sich tags darauf ausgesprochen und darauf geeinigt, dass es „eine blöde Sache“ gewesen sei, erklärte der Angeklagte selbst.

Outfit hat provoziert

Er räumte ein, dass wohl sein Äußeres die Gruppe provoziert haben könnte. Zur Lederhose habe er zum Tatzeitpunkt ein rotes T-Shirt mit dem Konterfei Che Guevaras getragen, dazu Flipflops: „Das kommt bei Trachtlern und Reservisten vielleicht nicht so gut an“, meinte der Angeklagt. Die Lederhose sicher schon, ergänzte Richter Walter Leitner.

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Nach dem ersten Zusammenstoß habe er erst einmal die Flipflops und seinen Gürtel suchen müssen, fuhr der 37-Jährige fort. Die habe er verloren, als die Gruppe ihn von dem 20-Jährigen getrennt habe, der daraufhin noch aggressiver geworden sei und nach ihm geschlagen habe. Wie feige sie seien, zu fünft auf einen Einzelnen loszugehen, habe er den Burschen vorgeworfen.

Eigentlich sei „alles wieder gut gewesen“

Nachdem sie den 37-Jährigen von der Straße gelotst hätten, sei eigentlich „alles wieder gut gewesen“, lieferte das Opfer seine Darstellung. Doch dann habe dieser Streit angefangen, ihn in den Schwitzkasten genommen und zu Boden geworfen, wobei er sich die rechte Gesichtshälfte zerkratzt habe. Dass die Geschichte vom hilflosen Betrunkenen auf nächtlicher Straße nicht wirklich der Auslöser des Streits gewesen war, musste er schließlich zugeben.

Bei ihrem Zusammentreffen auf der Straße habe der Angeklagte vielmehr damit angefangen zu frotzeln, wie lustig sie mit ihren Lederhosen ausschauten. Trotz ihrer Aufforderung, sie in Ruhe zu lassen, habe er immer weiter gestichelt und sie mit den Ellbogen in die Seiten gestoßen. Da habe er den 37-Jährigen weggeschubst, wobei dieser dann über den Randstein gestolpert sei. Daraufhin sei es zu dem Gerangel gekommen.

Am Ende steht eine Geldauflage

An die Kleidung des Angeklagten konnte sich der 20-Jährige zwar nicht mehr genau erinnern, aber: „Auf einem Veteranenfest, da zieht man eigentlich Tracht an.“ Da habe man ja den Grund für die ganze Auseinandersetzung, fasste Leitner zusammen. In einem Gespräch tags darauf habe sich der Angeklagte auch bei ihm entschuldigt, bestätigte der Zeuge. Darum habe er auf einen Strafantrag verzichtet. Letztlich wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro vorläufig eingestellt.

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