Mann entblößt sich während Videoanruf
Weil er eine Bekannte mit einem unsittlichen Antrag und einer Bildaufnahme belästigt haben soll, musste sich ein 28-jähriger Warngauer nun vor Gericht verantworten.
Weil er eine Bekannte mit einem unsittlichen Antrag und einer Bildaufnahme belästigt haben soll, musste sich ein 28-jähriger Warngauer nun vor Gericht verantworten. Laut Anklage hatte er die Frau bei einem Festival kennengelernt. Beide seien sich sympathisch gewesen und hätten ihre Telefonnummern ausgetauscht. In der folgenden Zeit sei es dann zu mehreren Chats gekommen. Dabei habe der 28-Jährige die Bekannte gefragt, ob er ihr ein intimes Bild von sich zeigen dürfe. Die Frau lehnte ab. Während eines späteren Videotelefonats soll er sich abrupt für einen kurzen Moment entblößt gezeigt und intime Handlungen in Aussicht gestellt haben. Daraufhin hat die Frau Anzeige erstattet.
Sein Mandant befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung, erklärte dessen Anwalt. Durch Kontaktschwierigkeiten, die bis in Kindheit und Jugend zurückreichen, falle es ihm schwer, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen. Eine erste Therapie hierzu sei erfolgreich verlaufen. In der Behandlung würden die Hintergründe der Tat aufgearbeitet, über die der Angeklagte „zutiefst beschämt“ sei.
Als Ergebnis eines Rechtsgesprächs wurden dem 28-Jährigen für den Fall eines Geständnisses maximal sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestellt. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt ließ er erklären, er räume die Vorwürfe in vollem Umfang ein. Die Bekanntschaft, eine 23-jährige Augsburgerin, war nicht persönlich erschienen. Ihre Aussage der Polizei gegenüber wurde verlesen. Der 28-Jährige habe ihr beim Kennenlernen erklärt, er finde sie „sehr hübsch“. Es sei auch zu einem Kuss und näherer Berührung gekommen. Weitere Treffen seien geplant gewesen. Doch nach seiner Entgleisung habe sie den Kontakt beendet.
Über seinen Anwalt hatte der 28-Jährige nochmals Kontakt zu ihr aufgenommen, um sich in einem Schreiben für sein „unbedachtes Verhalten“ zu entschuldigen. Dergleichen werde nicht mehr vorkommen. Als Wiedergutmachung bot er 400 Euro Schmerzensgeld. Die Frau habe akzeptiert, das Geld sei bereits überwiesen, sagte der Rechtsanwalt. Das Opfer habe zudem angegeben, keinerlei Interesse an einer Bestrafung des Mannes zu haben.
Wie sich zeigte, hatte der Angeklagte die Tat bei noch offener Bewährung begangen. Er habe das „Nein“ einer Frau missachtet und damit eine Grenze überschritten, sagte die Staatsanwältin im Schlussvortrag. Dies sei mit sechs Monaten auf Bewährung zu ahnden, außerdem mit einer Geldauflage von 2000 Euro und der Auflage, seine Psychotherapie fortzuführen. Mit Letzterer habe sein Mandant den richtigen Weg eingeschlagen, plädierte der Verteidiger, der vier Monate auf Bewährung und 1000 Euro für ausreichend erachtete.
Am Ende erhielt der Mann fünf Monate auf Bewährung und 1500 Geldstrafe. Die Therapie muss er fortsetzen. Er müsse sich im Umgang mit dem anderen Geschlecht noch viel stärker disziplinieren, mahnte der Richter.