„Bin mit mir im Reinen!“: Landrat Niedergesäß verteidigt Umgang mit Asylleerstand

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Das Atron-Gebäude am Ziegelstadel in Markt Schwaben © Dziemballa

Im Kreistag erklärt Robert Niedergesäß, warum die Entscheidung gefallen sei, die Markt Schwabener Asylunterkunft trotz laufender Mietkosten leer stehen zu lassen.

Landkreis - Im Fall der ins Leere fließenden Mietzahlungen für die Geflüchtetenunterkunft auf dem Atron-Gelände in Markt Schwaben weist Landrat Robert Niedergesäß die Verantwortung von sich und verteidigt seine Entscheidungen: „Ich bin mit mir völlig im Reinen“, sagte er in der öffentlichen Kreistagssitzung am Montag. Anlass war eine Anfrage der Grünen, wie es dazu gekommen war, dass der Freistaat bis 2030 monatlich 12 000 Euro Miete für das Gebäude bezahlen muss, auf dessen Nutzung Landkreis und Bezirk angesichts der Anwohnerproteste verzichten. Und: Weshalb die Ebersberger Zeitung erst prozessieren musste, um Auskunft über die sich auf rund eine Million summierenden Kosten zu bekommen (wir berichteten).

Bürgermeister-Vorschlag: Niedergesäß will Lage in Wohngebiet nicht klar gewesen sein

Als der damalige Bürgermeister Michael Stolze ihm die Immobilie angetragen habe, sei der Landrat davon ausgegangen, „dass das passt“. Er habe in anderen Fällen wie dem ehemaligen Gasthaus in Lorenzenberg bei Aßling oder dem Hotel am Baldhamer Marktplatz jeweils ablehnend entschieden, um den Ortsfrieden zu wahren. Am Ziegelstadel sei ihm die Lage im Wohngebiet nicht bewusst gewesen; es habe ihm auch niemand gezeigt. Niedergesäß an die Kreisräte: „Das hätte ich mit einem Auge erkannt.“ Stolze sei ein „junger Bürgermeister“, also erst kurz im Amt gewesen. Das sei ausdrücklich nicht als Vorwurf zu verstehen, so der Landrat weiter, als sich Kopfschütteln und Unmut an den Oppositionstischen regte.

„Ich bin nach wie vor der Überzeugung: Das haben wir gut gemacht“, sagte Niedergesäß über die Kompromissfindung im Nachgang der eskalierten Anwohneraussprache im Dezember 2023, die zur Entscheidung mit der Regierung von Oberbayern führte, eine zweite Unterkunft am Hanslmüllerweg zu bauen und die Kosten in Kauf zu nehmen. Auch sei es nicht seine Entscheidung gewesen, da Mieterin die Regierung von Oberbayern sei. Vom Eigentümer, dem in der Schweiz lebenden Unternehmer, habe es in einem persönlichen Telefonat keine Verhandlungsbereitschaft zu den Vertragsmodalitäten gegeben. Ausstiegsklauseln seien grundsätzlich nicht üblich. Die der EZ mitgeteilten 600 Quadratmeter bezögen sich auf die reine Wohnfläche. Bei insgesamt 744 Quadratmetern komme man auf eine Miete von 16 Euro. Das wäre für Wohnraum ortsüblich.

Auskunft an Presse wegen „Anweisung von oben“ verweigert?

Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Redaktion sei ebenfalls nicht Niedergesäß‘ Schuld gewesen. „Ich hätte die Daten sofort rausgegeben“, sagte dieser dem Kreis-Plenum. Es habe eine „Anweisung von oben“ gegeben, die Zahlen nicht zu nennen. Offenbar hätten aber die Redaktion sowie namentlich der EZ-Reporter „ein persönliches Problem“ mit dem Landrat, weshalb man sich „aufs böse Landratsamt kapriziert“. Die EZ hält an ihrer Berichterstattung fest.

Prozessgegnerin des Zeitungsverlags Oberbayern war das Landratsamt. Eine Beteiligung des Bezirks sowie die angeblich von Anfang an bestehende persönliche Einschätzung des Landrats führte die Kreisbehörde erst nach Erlass des Beschlusses Anfang Oktober an. Im persönlichen Wortlaut äußerte sich der Landrat erstmals am Montag im Kreistag zu dem Auskunftsersuchen.