Gut gemeint, aber das Gegenteil erreicht: Eine neue EU-Richtlinie hat den Handel mit Altkleidern praktisch zum Erliegen gebracht - und der Landkreis Fürstenfeldbruck darf draufzahlen.
Fürstenfeldbruck - Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie zur Altkleiderentsorgung, die eine getrennte Sammlung von Textilien vorschreibt. Das bedeutet, dass Kleidung, Bettwäsche, Gardinen und andere Stoffarten nicht mehr im Restmüll entsorgt werden sollen, sondern in Altkleidercontainern oder anderen Sammelstellen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und die Menge zu reduzieren, die verbrannt oder deponiert wird. Erreicht aber wird genau das Gegenteil, wie jetzt bei einem Gespräch mit Vertretern des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises (AWB) deutlich wurde.
Altkleider: Markt bricht zusammen
Der Markt mit Altkleidern sei zusammengebrochen, berichtete AWB-Chef Stefan Mayer auf Nachfrage. Die Sortierbetriebe meldeten teils sogar Insolvenz an. In einem Papier des AWB ist sogar von einem „desolaten Marktumfeld“ die Rede.
Das Problem vor allem: Aufgrund der EU-Regel landet alles Mögliche in den Altkleider-Containern und nicht mehr diejenigen Textilien, die man wirklich noch benutzen kann. Die Qualität des Sammelguts schwindet merklich, das Sortieren wird zu aufwändig, es lohnt sich nicht mehr. „Damit kann man nichts mehr anfangen“, sagte der AWB-Chef über den Inhalt der Altkleider-Container.
Altkleider: Sammler ziehen sich zurück
Die Sammler zögen sich zurück, berichtete der AWB-Sprecher - wie unlängst beispielsweise in der Stadt Fürstenfeldbruck. Hier bat ein Altkleider-Sammler um die Auflösung des Vertragsverhältnisses, weil es sich nicht mehr rechnet, die Container, die in den kleinen Wertstoffhöfen standen, zu leeren. Zu dem EU-Missverständnis kommen natürlich weitere Faktoren wie die höheren Energiepreise.
Altkleider: Defizit für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Für den Landkreis Fürstenfeldbruck hat diese Entwicklung negative Folgen: Er ist gesetzlich verpflichtet, Altkleider-Container anzubieten, egal wie die finanziellen Auswirkungen sind. „Bisher gab es Erlöse, jetzt werden wir in die Zuzahlung kommen“, sagte AWB-Chef Stefan Mayer. Nahm der AWB im Jahr 2024 durch den Altkleider-Verkauf fast 29 000 Euro ein, so muss er im Jahr 2025 um die 32 000 Euro für die Abholung bezahlen, wie aus dem Kalkulationsplan hervorgeht.
Die neue EU-Regel sei offenbar missverständlich kommuniziert worden, meinte eine Sprecherin des Landratsamts in diesem Zusammenhang. Die Vorschrift sei so verstanden worden, dass man gar keine Textilien mehr in den Restmüll geben darf, was so nicht stimmt.
Das beste, fand Landrat Thomas Karmasin in einer spontanen Reaktion, wäre ein aufklärender Appell: Bitte nur wirklich gute Altkleider in die entsprechenden Container werfen.