„Seine letzte Chance“: Königsdorfer erhält wegen Körperverletzung dritte Bewährungsstrafe
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde ein Königsdorfer ein weiteres Mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Es tut mir aufrichtig leid“, entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer.
Geretsried/Königsdorf – Ob dem Mann bewusst ist, welches Glück er hat? Obwohl er zwei offene Bewährungen mit sich herumschleppt, brach der 34-jährige Königsdorfer einem anderen Mann aus nichtigem Anlass mit einem Faustschlag die Nase – und muss auch die dritte Haftstrafe in Folge nicht antreten. Weil der Angeklagte in Kürze eine stationäre Alkoholtherapie beginnt, setzte das Gericht die Strafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein weiteres Mal zur Bewährung aus.
Königsdorfer vor Gericht: Weil er in Kürze Alkoholtheraphie beginnt, Strafe auf Bewährung
Er sei zur Tatzeit stark betrunken gewesen, brachte der Beschuldigte zu seiner Entlastung vor. Bevor er sich ins Nachtleben schlich, habe er daheim mit einer Flasche Jack Daniels und Cola sowie zwei Bier „vorgeglüht“ und sich dann zu Fuß zu dem Nachtlokal in Geretsried – dort wohnte er damals noch – begeben. Dort kam es am 19. März vorigen Jahres gegen 5.30 Uhr zum Streit mit einem Wolfratshauser. Dieser saß bereits im Taxi, das nicht losfahren konnte, weil der Angeklagte sich noch mit einem weiteren Fahrgast unterhielt.
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„Nach zehn Minuten bin ich ausgestiegen, habe ihn an der Schulter gefasst und gesagt, dass wir gerne losfahren wollten“, erklärte der Geschädigte. „Dann ist das eskaliert.“ Drei, vier Faustschläge folgten, ehe weitere Discobesucher den Schläger abdrängen konnten. Die gebrochene Nase solle demnächst noch operativ begradigt werden, berichtete der Wolfratshauser. „Es tut mir aufrichtig leid“, entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Wolfratshauser, der erst im Gerichtssaal erfahren hatte, welche Verletzung er seinem Opfer zugefügt hatte.
Königsdorfer wegen Körperverletzung vor Gericht: „Es tut mir aufrichtig leid“
Trotz der erheblichen Menge Alkohol, die er in jener Nacht nach eigenen Angaben getrunken haben will, billigte eine Gerichtsmedizinerin dem Angeklagten „allenfalls einen leichten Rausch“ zu, der nicht ausreiche, um eine Aufhebung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zu rechtfertigen. Für den Angeklagten kam erschwerend hinzu, dass er nach seinen zwei Bewährungsstrafen aus den Jahren 2019 und 2022 zusätzlich im Frühjahr 2023 mittels Strafbefehls auch noch zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden war.
„Er ist ein Paradebeispiel für einen Bewährungsversager, dazu die hohe Rückfallgeschwindigkeit und eine Geldstrafe, die ihn nicht beeindruckt“, fasste der Staatsanwalt zusammen und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, „die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann“. Verteidigerin Michaela Schmidt-Eberth bat angesichts der bevorstehenden Therapie ihres Mandanten darum, ihm ein letztes Mal Bewährung einzuräumen. „Er weiß, dass es dieses Mal seine letzte Chance ist“, so die Rechtsanwältin.
Richter Helmut Berger folgte mit dem Strafmaß von 14 Monaten zwar dem Antrag des Staatsanwalts – setzte die Strafe aber „mit allergrößten Bedenken“ noch einmal zur Bewährung aus. „Es steht auf Messers Schneide“, so der Richter. „Wir wollen ihnen die Therapie nicht kaputt machen. Aber wenn jetzt alles zusammenbricht, dann sind Sie lange weg. Das sollten Sie sich immer vor Augen halten.“ Als Auflage muss der Verurteilte 3000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen. rst
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