Verschmutztes WC in Geretsried: Konzept in Bearbeitung
Die öffentliche Toilette in der BGZ2-Tiefgarage bleibt vorerst geschlossen. Ein neues Konzept wird, sobald es fertig ist, dem Ausschuss vorgelegt. Könnte eine Gebührenpflicht die Lösung sein?
Geretsried – Knapp drei Monate müssen die Geretsriederinnen und Geretsrieder nun schon auf die öffentliche Toilette am Karl-Lederer-Platz, genauer gesagt in der Tiefgarage des BGZ2, verzichten. Unbekannte hatten das WC wie berichtet massiv verschmutzt. Seitdem ist es geschlossen. Wann es wieder zugänglich ist, und vor allem wie dem Vandalismus dort in Zukunft vorgebeugt werden soll, ist noch nicht geklärt.
Konzept für Toilette derzeit in Bearbeitung
Anfang Januar habe es einen weiteren Abstimmungstermin mit der Baugenossenschaft und einem Fachunternehmen gegeben, berichtet Thomas Loibl, Sprecher der Stadt, auf Anfrage. Das BGZ2 gehört der Baugenossenschaft Geretsried (BG). „Ein Konzept für die Toilette ist derzeit in Bearbeitung“, erklärt Loibl. „Sobald dies fertiggestellt ist, werden wir es dem zuständigen Ausschuss vorlegen, damit dieser entscheiden kann.“
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Bislang war die Benutzung kostenfrei
Wie eine Lösung für das stille Örtchen im Stadtzentrum aussehen könnte, ist also noch unklar. Die Toilette konnte bislang kostenfrei benutzt werden. Doch vielleicht ist das bald Geschichte. In einem Interview mit unserer Zeitung sprach Bürgermeister Michael Müller (CSU) kürzlich davon, dass man mit dem Stadtrat diskutieren müsse, ob eine Gebührenpflicht eine gewisse Hemmschwelle darstellt. Denn eine Videoüberwachung könne man schwerlich installieren, so Müller.
Toilette aktuell nur mittels Euroschlüssel zugänglich
Bis es aber soweit ist und ein Konzept vorliegt, bleibt das WC Loibl zufolge lediglich über einen sogenannten Euroschlüssel zugänglich. Dieser Schlüssel stellt ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen dar. Berechtigt zum Kauf eines solchen Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis ein bestimmtes Merkzeichen eingetragen haben. Zu diesem Kreis gehören in der Regel Blinde, Sehbehinderte, schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen, an Multipler Sklerose Erkrankte, Morbus-Crohn-Erkrankte, Colitis-ulcerosa-Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- oder Darmleiden. oy
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