Verkehrsüberwacherin tätlich angegriffen: Lenggrieser wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

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Eine Verkehrsüberwacherin ist von einem Falschparker angegriffen und verletzt worden. © Imago/Michael Gstettenbauer

Ein 63-jähriger Lenggrieser wird für seine gewalttätige Reaktion auf eine Verkehrsüberwacherin verurteilt. Bei ihm brannten alle Sicherungen durch.

Lenggries/Wolfratshausen – Deutlich zu lange in einer Feuerwehrzufahrt am Landratsamt stand ein 63-jähriger Autofahrer mit seinem Anhänger am 10. November des vergangenen Jahres. Als eine Verkehrsüberwacherin ihn nach 20 Minuten auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen wollte, beleidigte er sie und rammte sie mit der geöffneten Fahrertür. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld.

Mann parkt vor Feuerwehreinfahrt: Als Kontrolleurin kommt, eskaliert die Lage

Der Lenggrieser bestritt die Vorwürfe. Zwar räumte er ein, an der verbotenen Stelle geparkt zu haben, weil seine Lebensgefährtin für kurze Zeit ihren abgelaufenen Führerschein erneuern musste. Als die Verkehrsüberwacherin gestikulierend auf sein Auto zukam und an die Scheibe geklopft hatte, sei er einfach stur in seinem Fahrzeug geblieben und habe weiter auf seine Begleiterin gewartet.

Dieser Version widersprach die Kontrolleurin entschieden. „Er kurbelte zunächst das Fenster runter und fragte mich, ob ich blöde Fotzen keine bessere Arbeit gefunden habe“, berichtete die 63-jährige Tölzerin. Um dem Angeklagten Zeit zu geben, drehten sie noch eine 20-minütige Runde und kontrollierte in dieser Zeit weitere Fahrzeuge. Als der Angeklagte bei ihrer Rückkehr immer noch in der verbotenen Einfahrt stand, machte sie eine Aufnahme mit ihrer Handykamera und klopfte erneut an die Scheibe.

Ihr Verhalten zeigt, dass Sie an diesem Tag auf Krawall gebürstet waren.

Nun brannten dem Mann offenbar die Sicherungen durch. Beim schnellen Aufreißen der Tür traf er die Verkehrsüberwacherin mit der Kante an der Hand und ihrer Hüfte. „Ich habe heute noch leichte Schmerzen“, versicherte die Frau. Der Parksünder entfernte sich danach mit seiner Beifahrerin vom Ort des Geschehens und zahlte später die fällige Strafgebühr in Höhe von 55 Euro. Zudem riet ihm sein Anwalt, ein Entschuldungsschreiben zu verfassen und der Geschädigten die Zahlung von Schmerzensgeld anzubieten.

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Dies werteten der Staatsanwalt, die Nebenklägerin und Richter Helmut Berger als Schuldeingeständnis und Widerspruch zu den veränderten Aussagen in der Verhandlung. Der Staatsanwalt forderte eine einjährige Bewährungsstrafe mit der Auflage von Arbeitsstunden. Berger reduzierte das Strafmaß auf sieben Monate und hielt zudem ein Schmerzensgeld von 1000 Euro für angemessen. „Ihr Verhalten zeigt, dass Sie an diesem Tag auf Krawall gebürstet waren“, begründete der Richter das noch nicht rechtskräftige Urteil. (Peter Herrmann)

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