„Völlig verblödetes, hirnloses Abzocken“: Landgericht verurteilt 20-jährigen Wiederholungstäter aus Dachau zu Jugendstrafe

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Erst 20 Jahre jung war der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht. Doch der Dachauer hat bereits eine lange Vorstrafenliste. © DPA

Es muss wie eine Exekution ausgesehen haben: Ein 15-Jähriger kniet am Boden. Ein etwas Älterer hält ihm eine Pistole an die Schläfe. So geschehen am späten Abend des 12. November vergangenen Jahres am Spielplatz hinter dem Dachauer Bahnhof. Am Donnerstag hat das Münchner Landgericht den 20-jährigen Dachauer wegen dieser und weiterer Taten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Dachau/München – Gleich zu Prozessbeginn vergangene Woche legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hatte er im März 2023 schon einmal mit einer Pistole gedroht: Am Bergkirchener Bahnhof hatte er das Geld für den Verkauf von 50 Gramm Marihuana eintreiben wollen.

Er hatte auf die Pistole unter seinem T-Shirt gedeutet und dem Käufer gedroht: „Wenn du jetzt wegläufst, brech‘ ich dir die Nase!“ Erst als eine Passantin – es war gegen Mittag – auf das Geschehen aufmerksam geworden war, ließ er von seinem Opfer ab. Bei der Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung der Eltern des 20-Jährigen stellte sich heraus: Die Pistole war eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe, für die er keine Erlaubnis hatte.

Erst Tage später vertraut sich der 15-Jährige seinen Eltern an

Die Pistole, mit der der Angeklagte den Jugendlichen am Dachauer Bahnhof bedrohte, war ebenfalls eine Schreckschusswaffe, die ihm ein Bekannter überlassen hatte. Der Bekannte war es auch, der den 15-Jährigen zu dem Spielplatz gelockt hatte. Weil dieser kein Geld dabei hatte, kam es zu der Exekutionsszene, die der Bekannte auch noch mit dem Handy filmte. Wenn der 15-Jährige nicht innerhalb von drei Tagen 500 Euro zahle oder gar zur Polizei gehe, bringe er ihn um, drohte der Angeklagte dem am Boden Knieenden.

Als er in den folgenden Tagen gar das Doppelte verlangte, vertraute sich der 15-Jährige schließlich seinen Eltern an, die die Polizei verständigten. Der Jugendliche habe bei seiner polizeilichen Befragung „cool“ gewirkt, erinnerte sich die Vernehmungsbeamtin, schloss aber nicht aus, dass dieses entspannte Verhalten auf der Polizeistation gespielt gewesen sein könnte.

20-Jähriger mehrfach vorbestraft, auch einschlägig

Der Angeklagte gab sich in seinem Schlusswort vor dem Landgericht dagegen emotional: „Mir war nicht bewusst, was ich da mache”, beteuerte er. Allerdings war diese Einlassung nur schwer zu glauben: Schließlich war wegen des Vorfalls in Bergkirchen ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden, der allerdings nicht vollzogen worden war. Außerdem war er zwei Monate vorher, im Januar 2023, vom Dachauer Amtsgericht wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu Sozialstunden verurteilt worden.

Der 15-Jährige sei „ein leichtes Opfer” gewesen, mit dessen Erpressung der Angeklagte „seinen Lifestyle finanzieren wollte”, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Der Verteidiger des Dachauers räumte zwar ein, dass das Verhalten seines Mandanten „hoch verwerflich” sei, verwies jedoch auf die zwischenzeitlich an den 15-Jährigen bezahlten 3000 Euro und darauf, dass der mitbeteiligte Bekannte nur ein Jahr auf Bewährung bekommen habe.

Angeklagtem will „nicht bewusst“ gewesen sein, was er da mache

Das Gericht war sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, dass es sich um jugendtypische Straftaten handelt und deshalb Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Der Angeklagte habe in „Pseudo-Gangster-Manier” seine Opfer räuberisch zu erpressen versucht, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil und schimpfte: Mindestens vier solcher Fälle, in denen es um „völlig verblödetes, hirnloses Abzocken” gehe, habe er in diesem Jahr schon verhandeln müssen!

Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht betrage die Mindeststrafe fünf Jahre – für jeden Fall. Dass der Dachauer sein Opfer auch noch niederknien ließ, ist nach den Worten des Richters „nicht nur erniedrigend, sondern menschenverachtend“.

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