Ein Gespräch mit Steffi Irmscher-Grothen, Leiterin der BRK-Frauenbereiche, über die EU-Gewalt-Richtlinie und ihre Auswirkungen.
Erding – In Deutschland gilt seit 2016 das Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Damit ein Übergriff strafbar ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt. In Schweden oder Spanien heißt es indes: „Ja heißt Ja“. Sex muss ausdrücklich zugestimmt werden, damit er als einvernehmlich gilt.
Dass dieses Prinzip europaweit Gültigkeit erhält, das hatten sich besonders Frauenrechtlerinnen von der neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erhofft, auf die sich die Europäische Union (EU) geeinigt hat. Doch während weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, Stalking und Mobbing im Internet künftig einheitlich schärfer geahndet werden, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht berücksichtigt. Für Steffi Irmscher-Grothen ist das „ein Schlag ins Gesicht für jede Frau“. Unser Gespräch mit der Leiterin der BRK-Frauenbereiche zeigt aber auch, wie komplex das Thema ist.
Frau Irmscher-Grothen, wie beurteilen Sie die neue Richtlinie allgemein?
Die Richtlinie an sich ist klasse in der Hinsicht, weil es etwas Einheitliches geben soll: Alle EU-Länder haben die Möglichkeit, bei Prävention und Strafverfolgung einheitlich zu reagieren.
Außer bei Vergewaltigung.
Richtig, und das ist ein Schlag ins Gesicht für jede Frau. Für alles gibt es eine EU-Regelung. Aber ausgerechnet für dieses hohe Gut, das jeder Mensch hat – den eigenen zu Körper schützen –, gibt es keine Einigung. Da tut man sich in der EU schwer, eine Linie zu finden.
Woran liegt das?
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Die einzelnen Länder haben unterschiedliche Auffassungen, Gesetze und Strafverfolgungen. Da ist es zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, dass man nicht allen einfach was überstülpen kann. Fakt ist aber: Der Schutz von Millionen von Frauen steht auf der Kippe.
Nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ macht schon ein einfaches „Nein“ des Opfers die Handlung des Täters zur Straftat. Was ist dabei das Problem?
Die Nachweisbarkeit ist die große Schwierigkeit, die wir hier auch in der Beratungsstelle haben. Dass die Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, immer wieder in der Pflicht sind, nachweisen müssen, dass sie „Nein“ gesagt haben.
In dieser Pflicht wären sie bei „Ja heißt Ja“ aber auch.
Das stimmt, auch das müsste dann klar definiert sein. Etwa ob schon ein Lächeln als Zustimmung gilt. Beides hat Vor- und Nachteile, wobei das Augenmerk immer darauf liegt, dass es ein klares Einverständnis geben sollte. Das ist in vielen Fällen nicht möglich, zum Beispiel bei der Verabreichung von K.o.-Tropfen. Manche Frauen sind in Schockstarre, haben Angst. Viele lassen es einfach über sich ergehen, damit es schnell vorbei ist. Das sind die Feinheiten, die dieses Gesetz schwierig machen. Dennoch wäre „Ja heißt Ja“ definitiv das bessere Prinzip.
Deutschland hat sich – gemeinsam mit Frankreich – gegen die Verschärfung des EU-Rechts gestellt. Bundesjustizminister Buschmann wurde dafür viel kritisiert. Zurecht?
Ich hätte mir allgemein von den ablehnenden Parteien ein Pro und Contra gewünscht. Dass klar erklärt worden wäre, was hinter der Zurückhaltung steckt, dass man dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen muss. Grundsätzlich wünsche ich mir, dass der Opferschutz in Deutschland präsenter ist. Da sind wir manchmal echt verzweifelt: Wir wollen die Frauen auffangen und bestmöglich beraten, bekommen aber immer wieder Knüppel zwischen die Füße geworfen – zum Beispiel bei der Unterstützung auf der Suche nach Therapieplätzen.
Was muss sich in Ihren Augen ändern?
Es muss sich in der Gesellschaft vieles ändern. Dass anzügliche Bemerkungen und frauenfeindliche Witze gar nicht gehen. Dass kurze Röcke oder tiefe Ausschnitte keine Einladung sind. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft sensibilisiert wird.
Wie zum Beispiel?
Zum Beispiel durch Prävention, und zwar je früher desto besser. Im Idealfall fängt man in der Schule damit an, um die Jugendlichen zu sensibilisieren, dass schon gewisser Sprachgebrauch, bestimmte Mimik und Gestik sexualisierte Gewalt sein können. Mädchen müssen gestärkt werden, wobei man auch kulturelle Aspekte und Rollenbilder beachten muss, etwa bei Migrationshintergrund.
Haben Sie konkrete Ideen?
Wichtig wären Projekte in den Schulen wie Selbstverteidigungskurse, Anlaufstellen für Mädchen und Jungs etwa im Rahmen der Schulsozialarbeit, Respektcoaches für die Jugendlichen, Medienerziehung, und auch die Eltern muss man ins Boot holen. Ich fände es gut, wenn diese Dinge im Schulalltag stattfinden würden. Aber dafür fehlt das Geld. Auch sollten Täter und Opfer gleichermaßen ein Anrecht auf Therapieplätze haben, und Gefängnisse wie auch Frauenhäuser sollten eine gerecht geregelte Finanzierung haben. Da ist ein großes Ungleichgewicht.
Wenn eine Frau sexualisierte Gewalt erfahren hat – wie geht es weiter?
Die Frauen müssen in eine von mehreren bestimmten Kliniken in München gehen, um dort gerichtsmedizinisch untersucht zu werden, zum Beispiel ins Klinikum rechts der Isar. Hier in Erding ist das nicht möglich. Entscheidet sich die Frau dazu, Anzeige zu erstatten, geht es zur Polizei. Jedoch zeigen in Deutschland nur zehn Prozent der Opfer die Tat an, denn auch dabei müssen sie eine wahnsinnige Tortur hinter sich bringen.
Wie meinen Sie das?
Es werden sehr viele Fragen gestellt – etwa welche Kleidung und Unterwäsche die Frau getragen hat. Manches davon ist so intim, dass die Frauen regelmäßig zusammenbrechen. Sie müssen sich rechtfertigen, sich noch mal nackig machen. Wir begleiten viele, wenn sie ihre Aussage bei der Kriminalpolizei machen. Die längste Vernehmung, bei der ich dabei war, hat vier Stunden gedauert. Und dann werden nur acht Prozent der Täter auch verurteilt, für die Opfer geht der Leidensweg aber weiter.
Inwiefern?
Ein großes Problem ist die so genannte Nachtrennungsgewalt, also Gewalt durch den Ex-Partner. Das können Hetze im Netz, Beleidigungen, Stalking oder Gegenanzeigen sein. Das nachzuweisen, ist irrsinnig schwierig, genauso wie die Stärke zu entwickeln, dagegen vorzugehen.
Was könnte helfen?
Wir bräuchten ein Gewaltschutzgesetz, in dem klar definiert ist, welche Folgen es nach Gewalttaten geben kann: psychische, physische, sexualisierte und ökonomisch-wirtschaftliche Gewalt. Und das Thema müsste mehr in der Öffentlichkeit stehen. Jede dritte Frau erfährt in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Das passiert genau hier, mitten unter uns. Und trotzdem ist es ein Tabuthema. Es gibt immer wieder einen öffentlichen Aufschrei – wie nach dem Kuss-Skandal um die spanische Fußballerin. Aber das lässt schnell wieder nach. Das Thema muss in den Köpfen der Leute dauerhaft präsent sein, ohne überreizt zu werden. Gewalt darf keine Privatsache sein, auch wenn sie in den eigenen vier Wänden passiert.