Freising plant Umbruch bei den Gebühren: Kita-Kosten sollen sich künftig nach dem Einkommen richten

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Ein neues Fundament für ihre Kita-Gebühren will die Stadt Freising errichten. Künftig soll das Einkommen der Eltern ausschlaggebend für die Höhe der Kosten sein. © dpa

Künftig sollen sich die Kita-Gebühren in Freising nach dem Einkommen richten. Der Vorschlag sorgte für eine kontroverse Debatte im Finanzausschuss.

Freising - Die Stadt Freising hat ein großes Vorbild in dem Vorhaben, die Gebühren für Kindergarten, Krippe und Hort künftig einkommensabhängig zu staffeln: die Stadt Starnberg. Die Kommune im Südwesten Münchens hat für das gerade angelaufene Kita-Jahr die Gebühren massiv erhöht und, je nach Einkommen, drei mögliche Ermäßigungskategorien beschlossen. Gutverdiener werden dort künftig stärker zur Kasse gebeten.

Je nach Einkommen gibt es Ermäßigungen in Höhe von 30, 40 oder 50 Prozent. Ähnlich wie in Starnberg soll das für das kommende Kindergartenjahr 2026/27 auch in Freising umgesetzt werden. Kämmerer Johannes Hutter stellte im Finanzausschuss am Montag einen ersten Vorschlag vor, wie so ein Modell aussehen könnte.

Künftig soll es drei Stufen geben

„Bei einer Orientierung an Starnberg könnte man auch in Freising folgende Ermäßigungsstufen einführen“, sagte Hutter. Stufe 1 würde eine Ermäßigung von 30 Prozent erhalten, wenn das Familieneinkommen zwischen 100 000 und 124 999 Euro liege. Stufe 2 (40 Prozent) bei einem Haushaltseinkommen von 75 000,01 und 99 9999,99 Euro. Stufe 3 und somit eine 50-prozentige Ermäßigung würden Familien mit einem Einkommen von 0 bis 75 000 Euro bekommen.

All die von Hutter vorgeschlagenen Zahlen und Grenzen waren Vorschläge, die endgültigen Ermäßigungsstufen und die Staffelung muss der Stadtrat erst noch festlegen. Dennoch hatte der Kämmerer zum besseren Verständnis ein Rechenbeispiel mitgebracht.

Bei einer Buchungsbelegung von vier bis fünf Stunden würde sich mit dem an Starnberg angelehnten Modell und der Tatsache, dass unter Ermäßigungsstufe 3 die aktuellen Gebührensätze herauskommen, folgende Beispielrechnung ergeben: Kinderkrippe: Regelgebühr (Höhe der Gebühr ohne Ermäßigung) 665 Euro, Stufe 1: 465,50, Stufe 2: 399 Euro, Stufe 3: 332,50 Euro. Kindergarten: Regelgebühr 300 Euro, Stufe 1: 210 Euro, Stufe 2: 180 Euro, Stufe 3: 150 Euro. Hort: Regelgebühr 339,60 Euro, Stufe 1: 237,72 Euro, Stufe 2: 203,76 Euro, Stufe 3: 169,80 Euro.

CSU-Stadtrat: Es geht um die Finanzen der Stadt, nicht um eine sozial gerechte Lösung

Wichtig zu wissen: Eine Ermäßigung erfolgt künftig grundsätzlich nur auf Antrag der Eltern, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Die Einkommensprüfung soll auf der Basis des Steuerbescheids bzw. des Brutto-Jahresarbeitslohnes mit Berücksichtigung von Pauschalen erfolgen. Hutter: „Eltern können hierdurch bereits im Vorfeld selbst abschätzen, ob ein Antrag Erfolg hat.“ Dabei wolle man auf Werte des vorletzten Kalenderjahres zurückgreifen, da dieser Steuerbescheid in der Regel vorliege. Familien, die Transferleistungen bekommen, hätten laut Sitzungsleiterin Eva Bönig (Grüne) nach wie vor die Möglichkeit, beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Rudi Schwaiger (CSU) erinnerte daran, „dass die Idee in Wahrheit nicht nur daher stammt, eine sozial gerechte Lösung zu erzielen, sondern weil wir unsere Defizite ausgleichen wollen. Das hier soll mehr in unsere Kassen spülen.“ Schwaiger appellierte, die Unterlagen so einzufordern, dass die Verwaltung möglichst wenig Aufwand damit habe. Susanne Günthers Idee, um zu verhindern, dass jemand falsche Angaben macht: „Dann ist der Kita-Platz weg, fertig.“

FW-Stadtrat spricht von „Angriff auf den Mittelstand“

Richard Grimm und Robert Weller (beide FW) warnten vor der Berechnungsgrundlage: Der Einkommensteuerbescheid vor zwei Jahren habe oft mit der aktuellen Einkommenssituation nicht viel gemeinsam, gerade wenn das Kind ein Jahr alt ist. Weller sah das Ganze außerdem als einen „Angriff auf den Mittelstand“. Er betonte: „In unserer Region müssen beide Eltern arbeiten, weil es hier einfach so teuer ist. Zudem können wir uns nicht mit einer Region mit Superreichen wie Starnberg vergleichen.“ Sein Fazit: „Das Ganze ist unausgegoren und ich glaube nicht, dass wir damit mehr soziale Gerechtigkeit schaffen.“ Denn unterm Strich würde es eine Verdoppelung der Kitagebühren bedeuten. „In Starnberg wollte man Geld von ein paar Reichen abschöpfen, ich bezweifle, dass das für Freising so passt.“

Auch die Freien Träger müssen mitmachen

Das Modell der einkommensbezogenen Kita-Gebühren müssen auch die freien Träger von Kindertagesstätten übernehmen, wenn sie weiterhin einen Defizitausgleich von der Stadt erhalten wollen. So sieht es der Vorschlag von Freisings Stadtkämmerer Johannes Hutter vor, der auch betont: „Das bedeutet aber zusätzliche Bürokratie.“ Die Lösung ist deshalb folgende: Die Stadtverwaltung muss die Prüfung für alle Eltern übernehmen, die für ihre Kinder eine Ermäßigung beantragen. Die Stadt erlässt nach erfolgter Prüfung einen Bescheid über die Gebührenstufe, die die Eltern dann beim jeweiligen Träger vorlegen kann. Das entstehende Defizit wird nach wie vor von der Stadt Freising ausgeglichen.

Eva Bönig (Grüne) zeigte sich froh, dass man sich so zeitig mit dem Thema befasse, um alle offenen Fragen bis zum nächsten Kita-Jahr klären zu können. Am Donnerstag stimmt der Stadtrat über das weitere Vorgehen ab.

In einem Kommentar hält FT-Redaktionsleiter Manuel Eser eine Staffelung der Kita-Gebühren nach Einkommen durchaus für eine sinnvolle Lösung. Zum aktuellen Vorschlag der Stadt aber sagt er: „Nichts an diesem Entwurf ist sozial.“

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