Landkreis - Ein Resümee der Kreistagssitzung am Dienstag? Aus Sicht derer, die gegen den geplanten Erweiterungsbau des Landratsamtes sind: „Thema verfehlt“. In der von Landrat Thomas Eichinger (CSU) einberufenen „Informationsveranstaltung“ zum Neubau stellten die Gewinner des Architektenwettbewerbs ihre Planungen vor - eine Gunst, die bisher nur dem Landsberger Stadtrat, nicht den Kreisräten vergönnt war. Ein ansprechender Bau, keine Frage. Darum geht es den ‚Neubau-Gegnern‘ auch nicht. Sondern um die Frage: „Können wir uns das leisten?“ Und um die öffentliche Behandlung dieser Frage.
Landratsamtsneubau Landsberg: Kann sich der Landkreis das leisten?
Einen Großteil der vierstündigen Sitzung beanspruchte die Vorstellung der Architekten, die den auf ihrer Webseite als „Außenstelle des Landratsamtes Landsberg“ deklarierten Neubau in Form und Ausführung glänzen ließen: ein ökonomischer, innovativer, ansprechender Bau, ein funkelndes Stadt-Entrée. Dem widersprachen die Kreisräte nicht. Kritik gab es seitens der Opposition einerseits an den Kostenberechnungen: nicht transparent, nicht alle Faktoren einbegriffen. Andererseits wurde die Planung hinterfragt: Wäre der Bau kleiner machbar, ein Stockwerk weniger, in Beton statt Holz, eckig statt rund? Kleiner nicht möglich wegen Personalzuwachs und fehlender Digitalisierung, Beton kein Sparfaktor, eckig bringt keinen Cent, antworteten Architekten und Kreisverwaltung. Eine kostensparende Anpassung der bisherigen Planung scheint nicht möglich.
Bleibt also die Frage, ob sich der Landkreis diesen Bau mit aktuell geplanten Kosten von 120 Millionen Euro - Informierte sprechen bereits von 160 Millionen Euro - leisten kann. Und weil das nicht nur die Kreisverwaltung und die Kreisräte betrifft, sondern auch die Gemeinden und deren Einwohner, die über die Kreisumlage die Ausgaben des Landkreises mitfinanzieren, sollte das, auch in den Augen nicht weniger Kreisräte, öffentlich behandelt werden. Warum steht dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen beim Erweiterungsbau des Landratsamtes nicht in der für den kommenden Montag angesetzten Kreistagssitzung? Besser gesagt: Sie steht da - aber warum im nichtöffentlichen Teil?
Das Wohl der Allgemeinheit
Landrat Eichinger begründet sein Vorgehen damit, dass der im November vom Kreistag gemäß dem SPD-Antrag gefasste Beschluss, im Kreistag über „die weitere Beauftragung über die Leistungsphase III hinaus“ zu entscheiden, eine Auftragsvergabe ist, die nichtöffentlich verhandelt werden muss. Würde positiv beschieden, wäre es durchaus möglich, dass Informationen zu den Beauftragten genannt werden (Honorare etc.), die Nichtöffentlichkeit erfordern. Dem stimmt auch das Bayerische Innenministerium nach der Verschärfung des Vergaberechts 2019 zu: Tendenziell seien sowohl Vergaben von Bauleistungen als auch Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen nichtöffentlich zu behandeln, ist im betreffenden Rundschreiben zu lesen. Dort steht aber auch: „Gleichwohl ist die Entscheidung, ob eine Vergabeangelegenheit in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist, (...) nach einer Einzelfallbeurteilung anhand der Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens zu treffen. Im Ergebnis ist entscheidend, ob im jeweiligen Fall das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner einer Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen entgegenstehen.“ Deshalb, so ist aus den Reihen der SPD-Kreistagsfraktion zu hören, werde man beantragen, den Tagesordnungspunkt in seiner jetzigen Form in den öffentlichen Teil zu verlagern. Es handele sich nicht um eine Vergabe im klassischen Sinn. Die Anbieter seien bereits aus dem Wettbewerb bekannt, eine Nichtöffentlichkeit demnach nicht nötig.
Beschluss über weiteres Vorgehen beim Landratsamt Landsberg teilen?
Die Grünen möchten den Beschluss hingegen trennen und öffentlich generell darüber entscheiden, ob die Planungen sofort gestoppt werden. Das ist aus Eichingers Sicht nicht möglich. Im öffentlichen Sitzungsteil beschlössen die Kreisräte dann eventuell, die Planungen einzustellen und im nichtöffentlichen müsse man anschließend über die weiteren Beauftragungen entscheiden. Dieser Auffassung von Eichinger widerspricht Kreisrat und , ebenso wie Eichinger, Jurist Thomas Pioch (SPD): „Die Entscheidung über ‚bauen oder nicht‘ wäre aus meiner Sicht von der Frage ‚an wen wird vergeben‘ trennbar“. So wäre es wohl auch möglich gewesen, den vorigen SPD-Antrags-Beschluss des Kreistages durch den Kreistag aufheben zu lassen, um ihn, neu formuliert, wieder vorzulegen. Eichinger hätte handeln können. Er will aber nicht.
Am Ende der Sitzung verwiesen die Grünen bereits etwas resigniert auf den abstrus anmutenden Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Montagssitzung: die Gründung eines Kommunalunternehmens Hochbau - dessen Anlass sowie Erst- und Hauptkunde der Neubau des Landratsamtes wäre. Wenigstens diesen Punkt solle man doch erst im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil und den darin enthaltenden Beschluss zum Neubau behandeln. Auch das blockte Eichinger ab. Allerdings könnte dieser Punkt ja einen Raum und Gelegenheit bieten, über den Neubau des Landratsamtes in der jetzigen Form nochmals zu diskutieren. Und anschließend durch ein Votum für oder gegen eine KU-Gründung zumindest einen Hauch Öffentlichkeit beim Entscheid über den Neubau des Landratsamtes erzeugen.
Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.