Raser auf der A8: Freispruch im Drängler-Prozess

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Im dichten Verkehr auf der A8 bei Holzkirchen lieferten sich ein BMW- und ein Porschefahrer eine Verfolgungsjagd ohne Rücksicht auf Verluste. © Thomas Plettenberg

Er sollte bei einem illegalen Autorennen mit 200 km/h über die Autobahn geheizt sein und andere in gefährliche Situationen gebracht haben – so lauteten die Vorwürfe gegen einen Mann aus dem Raum München am Miesbacher Amtsgericht. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde er nun aber freigesprochen.

Holzkirchen – Mit dem Vorwurf, sich mit einem Mann aus dem österreichischen Gmunden auf der A8 ein illegales Autorennen geliefert zu haben, sie sah sich ein 37-Jähriger aus dem südlichen Raum München konfrontiert. Er soll den Österreicher gedrängelt und beim Überholen geschnitten haben, weshalb dieser die Verfolgung aufnahm, um den Porschefahrer zur Rede zu stellen. Dieser soll versucht haben, den Verfolger abzuschütteln.

Mit teils über 200 Kilometern pro Stunde hätten sich beide Fahrer durch den dichten abendlichen Verkehr gejagt und mit riskanten Überholmanövern andere Fahrer gefährdet. Nach einem Beinahe-Unfall des österreichischen BMW-Fahrers musste eine Zivilstreife, die sich an die Fersen der Raser geheftet hatte, die Verfolgung des Porsche abbrechen, ohne dessen Kennzeichen erkannt zu haben.

Der 37-Jährige hatte sich nicht geäußert, ließ durch seine Anwältin aber bestreiten, selbst am Steuer seines Porsche gesessen zu haben. An drei Verhandlungstagen waren einige Zeugen gehört worden, die fast ausnahmslos nur vage Angaben machen konnten. So berichtete ein Angestellter eines Autohauses, der Wagen sei wegen eines wiederholten Defekts zum Tatzeitpunkt bereits zum Weiterverkauf inseriert gewesen. Mitarbeiter wie auch Kaufinteressenten hätten ihn für Probefahrten genutzt, eine Liste hierüber existiere aber nicht.

Ein Augenzeuge des Rennens war sich jedoch sicher, einen deutlich älteren Mann am Steuer des Porsche erkannt zu haben. An Details zu dessen Aussehen konnte er sich allerdings nicht erinnern: Es sei alles viel zu schnell gegangen und zu lange her.

Zeugen erscheinen nicht vor Gericht

Am vierten und letzten Verhandlungstag sollten quasi die Kronzeugen aussagen: der Gmundener und seine zwei Beifahrer. Ihre Ladung war ihnen per Einschreiben nach Österreich geschickt worden, die Rückscheine pünktlich im Amtsgericht eingegangen. Dennoch erschien keiner der drei Männer, wiewohl der BMW-Fahrer selbst in dieser Sache bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Verteidigerin widersprach nochmals der Verwertung einer von der österreichischen Polizei erstellten Vorlage mit Lichtbildern zur Ermittlung des Fahrers. Das Foto ihres Mandanten steche qualitativ hervor, wodurch der Betrachter beeinflusst werde. Die Staatsanwältin teilte diese Sicht nicht.

Der BMW-Fahrer habe den Angeklagten auf dem Foto eindeutig identifiziert, argumentierte sie in ihrem Schlussvortrag. Auch habe ein Ermittler bestätigt, dass der Porsche des Angeklagten in Modell und Farbe mit dem Tatfahrzeug identisch sei. Als fragwürdig stufte sie die Aussagen des Autoverkäufers wie des Augenzeugen ein. Die Staatsanwältin plädierte auf eine Verurteilung: Der Angeklagte sei mit einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 200 Euro zu belegen, außerdem mit einem zwölfmonatigen Fahrverbot.

Im Zweifel für den Angeklagten

„Im Zweifel für den Angeklagten“, plädierte dagegen die Verteidigerin auf Freispruch. Es habe sich in der Verhandlung kein einziger Beweis für die Schuld des 37-Jährigen ergeben. So seien die Verdächtigen-Fotos dem Gmundener erst acht Monate später vorgelegt worden. Die Angaben des Polizisten zu den Merkmalen des Porsche hätten Widersprüche aufgewiesen.

Der Angeklagte hatte Glück: Das Gericht schloss sich dem Standpunkt seiner Anwältin an. Insgesamt sei man nicht zur vollen Überzeugung gelangt, dass er der Fahrer in dem „Battle“ gewesen sei, hieß es zur Begründung.

stg

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