Nach Verfolgungsjagd auf der A8: 36-Jähriger auf der Anklagebank

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A8_holzkirchen_tp.jpg © Thomas Plettenberg

Mit 200 km/h und riskanten Manövern jagten sie sich durch dichten Verkehr: Dass die Verfolgungsjagd zweier Raser über die A8 bei Holzkirchen keine Opfer forderte, dürfte pures Glück gewesen sein. Nachdem ein Taxifahrer bereits verurteilt wurde, sitzt nun ein 36-Jähriger auf der Anklagebank.

Holzkirchen – Angeblich hatte ihn ein Porsche-Fahrer auf der A8 in Fahrtrichtung München bedrängt. Deshalb hatte ein Taxifahrer aus dem österreichischen Gmunden 2023 unter Missachtung von Tempolimits und Sicherheit die Verfolgung aufgenommen, um den Raser zur Rede zu stellen. Am Amtsgericht Miesbach wurde er wegen illegalen Autorennens zu einer Geldstrafe verurteilt. Von dem Porsche-Fahrer fehlte damals jede Spur. Nun scheint sich das Blatt gewendet zu haben: Auf der Anklagebank sitzt jetzt ein 36-Jähriger aus dem Landkreis München. Er soll am Steuer des Porsche gesessen haben.

Eine Baustelle mit Tempolimit 80 im Bereich Holzkirchen sollen beide Fahrer mit über 160 km/h passiert und nach der Geschwindigkeitsaufhebung auf Tempo 200 beschleunigt haben. Bei ihrer Verfolgungsjagd im dichten abendlichen Verkehr sollen sie mehrere Fahrzeuge auch rechts überholt haben. Bei einem ihrer Überholmanöver soll es beinahe zur Kollision gekommen sein, als die Raser zugleich von links und rechts auf die Mittelspur wechseln wollten. Der Angeklagte ließ die Vorwürfe durch seine Anwältin bestreiten.

Ein Polizist erinnerte sich: Er und sein Kollege seien – zwecks Geschwindigkeitskontrollen als Zivilstreife unterwegs – von zwei Fahrern „mit unglaublich hoher Geschwindigkeit“ überholt worden. Sie hätten die Verfolgung aufgenommen, wegen des Tempos und anderer Fahrzeuge aber erst nach circa zwei Kilometern aufschließen können. Trotz Blaulichts hätten die Fahrer nicht reagiert. Der Porsche sei in „richtig brutaler Fahrweise“ sehr dicht auf andere aufgefahren und habe per Lichthupe gedrängelt. Sein Kennzeichen habe man wegen des Abstandes und einbrechender Dunkelheit nicht erkennen können. All das bestätigte auch die Sichtung eines Videos von der Fahrt.

Bei dem Beinahe-Zusammenstoß habe der BMW-Fahrer zwar ausweichen können, aber die Kontrolle über den Wagen verloren. Er sei nach rechts hinter einem Sattelzug verschwunden. Wegen eines vermeintlichen Unfalls hätten sie die Verfolgung abbrechen müssen. Tatsächlich sei dem Gmundener nichts passiert; der Porschefahrer entkam.

Die Suche nach dem Porsche zog sich. Auch der Angeklagte sei befragt worden, habe aber bestritten, gefahren zu sein. Über ein Autohaus habe man versucht, Informationen zu erhalten. Ein als Zeuge geladener Verkäufer bestätigte, dass der 36-Jährige den Wagen dort gekauft habe. Wegen eines wiederkehrenden Fehlers habe er sich aber nach einiger Zeit entschlossen, ihn wieder zu verkaufen.

Das Auto sei inseriert worden, dann oft mehrere Tage auf dem Firmengelände verblieben und Interessenten für Probefahrten zur Verfügung gestellt worden. Ob dies auch am Tattag nach Geschäftsschluss der Fall gewesen sei, daran konnte der Verkäufer sich nicht erinnern. Es existiere auch keine Liste über die Testfahrten. Der Porsche sei dann verkauft worden.

Von einem Rennen mit „ziemlich krassen Manövern“ sprach eine Augenzeugin. Ihr Beifahrer hatte bei der Polizei angegeben, einen älteren Herrn am Steuer gesehen zu haben. An einem zweiten Prozesstag sollen weitere Zeugen gehört werden.

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