Neues Wohnhaus auf grüner Wiese? Stadt fürchtet Folgefälle

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Über einen Neubauwunsch im rot markierten Bereich der Siedlung „Am Hahnenbühel“ westlich von Tankenrain hatte Weilheims Bauausschuss zu befinden. © Bayernatlas/mr

Ein klares Nein gab es vom Weilheimer Bauausschuss zum Wunsch, auf grüner Wiese am Hahnenbühel ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Man wolle „kein Fass aufmachen, das wir nicht mehr beherrschen können“.

Aus mehreren kleinen Splittersiedlungen mit jeweils einigen wenigen Häusern und vielen Wiesen und Feldern rundherum besteht der Weilheimer Ortsteil „Am Hahnenbühel“. Diese Siedlung westlich von Tankenrain ist klassischer Außenbereich. Neubauten sind dort grundsätzlich nur dann möglich, wenn zum Beispiel eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.

Doch diese bestehe für einen Neubauwunsch, mit dem sich der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates jetzt zu befassen hatte, „definitiv nicht“, erklärte das Stadtbauamt in der Januar-Sitzung: „Und die Spielräume für Ausnahmen sind gering.“ Laut Bauanfrage möchte der Antragsteller südwestlich des Anwesens Am Hahnenbühel 4c, auf einer Wiese, die der Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ vorsieht, ein 15 auf 10,50 Meter großes Wohnhaus errichten. In zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss sollen zwei Wohneinheiten entstehen. Östlich davon wäre ein Nebengebäude mit drei Garagenstellplätzen und Technikraum geplant.

Siedlung ist einst für kleine Landwirtschaften entstanden

Der Bauwerber wolle damit Wohnraum für seine Kinder und Enkel schaffen, hieß es in der Sitzung, und für diesen Wunsch zeigten die Ausschussmitglieder durchaus Verständnis. Doch die Siedlung „Am Hahnenbühel“ sei einst „für kleine Landwirtschaften entstanden, und jetzt ist eigentlich nur noch Wohnen dort“, erläuterte Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung: „Es ist die Frage, ob man das weiter ausdehnen und klassische Neubauten zulassen will.“ Und Storks Meinung dazu war eindeutig: „Damit würden wir ein Fass aufmachen, das man nicht mehr beherrschen kann.“ Denn unweigerlich würde es zahlreiche Folgeanträge geben.

Zustimmung hätte „einen Touch von Willkür“

Nicht nur am Hahnenbühel selber gebe es ähnliche Situationen, auch an vielen anderen Stellen auf Weilheimer Flur wären solche Anträge dann nicht mehr abzuwehren, warnte auch Ausschussmitglied Klaus Gast. Hier zuzustimmen, hätte deshalb „einen Touch von Willkür“, sagte der CSU-Vertreter und plädierte dafür, die Voraussetzungen für die Privilegierung weiter einzuhalten: „Es gibt nicht von ungefähr strenge Regeln, was im Außenbereich erlaubt ist.“

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Rupert Pentenrieder (BfW) hingegen, der Stadtratsreferent für den Außenbereich, wollte sich „nicht ganz verwehren gegen die Bebauung“. Allein die Ausmaße des gewünschten Neubaus am Hahnenbühel – „eine zusätzliche Kubatur in der Größe eines Doppelhauses“ – wären auch ihm zu viel.

Für andere handelt es sich um eine „Baulücke“

Für ein kleineres Gebäude jedoch wäre es Pentenrieder zufolge denkbar, per Außenbereichssatzung eine Baumöglichkeit zu schaffen. Ähnlich argumentierte Horst Martin (SPD). Er sieht das fragliche Grundstück als Baulücke in der Splittersiedlung, die mit einer Außenbereichssatzung „abzurunden“ wäre: „Damit ist dann geregelt, was möglich ist.“

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Letztlich lehnte der Bauausschuss aber mit sechs zu drei Stimmen ab, hier eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Das Bauvorhaben in der vorgelegten Form wurde mangels Privilegierung einstimmig abgelehnt. Die abschließende Entscheidung liege allerdings beim Landratsamt, wie es hieß.

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