Verkettung unglücklicher Ereignisse

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Erding
  4. Dorfen

Kommentare

Wegen fahrlässiger Tötung kam es zum Prozess am Erdinger Amtsgericht. © Symbolbild Justitia dpa Bildfunk.jpg

Erding/Dorfen – Zu einer Geldstrafe wurde ein Lkw-Fahrer aus Altötting verurteilt. Er war in einem Unfall auf der A 94 verwickelt, bei dem vor 22 Monaten eine junge Frau starb. Der Richter begründete die Geldstrafe mit den Worten: Es war eine „Verkettung unglücklicher Ereignisse”.

„Sie haben Glück, dass nichts weiter passiert ist.” Dieser Satz fällt oft am Amtsgericht Erding, vor allem in Verhandlungen über Verkehrsdelikte. Ein Lkw-Fahrer aus Altötting hatte dieses Glück nicht. Als er im August 2023 auf der A94 bei Dorfen Gegenständen auf der Fahrbahn ausweichen wollte, fuhr eine junge Verkehrsteilnehmerin unter den Auflieger – und starb zwei Tage später im Krankenhaus.

Nach 22 Monaten kam es nun wegen fahrlässiger Tötung zum Prozess am Erdinger Amtsgericht. Anwesend war auch die Familie der Verstorbenen. Mit dem Urteil – eine Geldstrafe – waren die Angehörigen nicht zufrieden.

Der 48-jährige Lkw-Fahrer war damals auf der Autobahn Richtung Altötting unterwegs, als er etwa auf Höhe der Rastanlage Fürthholz bemerkte, dass Autos vor ihm bremsen und etwas auf der Fahrbahn umfahren. Auch er bremste bis auf Schrittgeschwindigkeit ab. Ein Dachständer mit Fahrrädern war herabgefallen. „Ich wollte vorbeifahren, auf dem Seitenstreifen stehenbleiben und dann die Fahrräder von der Fahrbahn entfernen”, erzählte der Mann unter Tränen vor Gericht.

Unfall verfolgt Lkw-Fahrer im Schlaf

Dafür steuerte er leicht auf die linke Fahrbahn und fuhr los, war jedoch viel zu langsam für eine Autobahn. Von hinten kam eine 32-jährige Frau aus dem Landkreis Starnberg mit 80 bis 130 km/h – und konnte nicht mehr ausweichen.

Wieso der Lkw-Fahrer nicht schon vor den Fahrrädern auf dem Standstreifen stehen blieb, sondern erst vorbeifuhr, um anzuhalten, wollte Richter Björn Schindler wissen. Doch der 48-Jährige hatte keine Antwort: „Ich weiß es nicht. Es war die falsche Entscheidung. Ich hätte einfach stehen bleiben müssen.” Seine Reue war ihm anzusehen, er sagte, der Unfall würde ihn noch heute nachts aus dem Schlaf reißen.

Vor dem Amtsgericht konnten trotz eines unfallanalytischen Gutachtens nicht alle Fragen zweifelsfrei geklärt werden. Beispielsweise passierte der Zusammenstoß hauptsächlich auf der rechten Fahrbahn – auf der linken Spur war offenbar noch genug Platz, um vorbeizufahren.

Doch beim Umfahren der Gegenstände hatte der Lkw-Fahrer den Blinker gesetzt und war mit einem Reifen auf der linken Spur. Womöglich erkannte die Frau darin einen Fahrbahnwechsel – und versuchte, nach rechts auszuweichen. So glaubte es eine Zeugin gesehen zu haben. „Wir wissen es nicht”, musste Diplom-Ingenieur Frank Schmiedinger immer wieder in seinem Gutachten erklären. Auch die Geschwindigkeit, mit der die Verunglückte unterwegs war, könne nicht mehr ermittelt werden.

Familie der Toten fordert höhere Strafe

Eine seelische Belastung war das Verfahren auch für die Familie der jungen Frau, die als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß. Eine Aufarbeitung des Unfalls kam nur zustande, weil der Lkw-Fahrer Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.

„Meine Mandanten haben auf einen Prozess gewartet und dann bekam der Unfallverursacher einen Strafbefehl – ohne Verhandlung”, schimpfte Füsun Yavuz, Anwältin der Nebenkläger. Sie forderte eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten.

Doch Verteidigung, Staatsanwaltschaft und das Gericht sahen eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Der Mann wurde zu eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 35 Euro, also insgesamt 3150 Euro verurteilt. Damit gilt er als vorbestraft, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

„Es war eine sehr komplizierte Situation und ich weiß nicht, wie ich mich in dem Fall entschieden hätte”, erklärte Richter Schindler in seiner Urteilsbegründung. Er sprach von einer „Verkettung unglücklicher Ereignisse”. Die größere Schuld treffe wohl den Verkehrsteilnehmer, der das Dachgestell verloren hatte. Gegen ihn wird separat ermittelt.

Auch interessant

Kommentare