Reiche warnt vor Förderstopp beim Heizungsgesetz: Klingbeil genehmigt Extra-Geld
Die neue Regierung will sich das umstrittene Heizungsgesetz vorknöpfen. Erste Pläne, wie es mit der Förderung weitergeht, gibt es offenbar schon.
Berlin – Das Heizungsgesetz steht mal wieder auf der Kippe – die neue Wirtschaftsministerin Katherine Reiche (CDU) hat eine Abschaffung dessen angekündigt. Allerdings muss die neue Bundesregierung aufgrund der Förderanträge für den Heizungstausch nun Extra-Geld einplanen. Ansonsten könnten die finanziellen Mittel knapp werden.
Wirbel um Förderungen beim Heizungsgesetz – Klingbeil plant Extra-Geld ein
Anträge für den Heizungstausch sind derzeit sehr beliebt, insbesondere wegen der hohen staatlichen Fördersätze, die bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken können. Das Bundesfinanzministerium muss nun auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914,453 Mio. Euro erteilen.
Dies sei notwendig, „um die Fördertätigkeit im Rahmen der ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ (BEG) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können“ und „um einen Förderstopp zu vermeiden“ heißt es in einer Vorabfassung des Bundesfinanzministeriums vom 4. Juni 2025. Ein Förderstopp „würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören“, schreibt das Ministerium.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch klimafreundliche Alternativen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieheizungen. Die BEG und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, gehören zusammen.
Verpflichtungsermäßigung
Eine Verpflichtungsermächtigung (VE) ist eine Ermächtigung, die im Haushaltsplan veranschlagt wird und die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen lassen sich insofern auch als Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre begreifen.
Haushalt muss mehr Geld für Heizungsgesetz-Förderung einplanen – auf Antrag von Reiche
Die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 bis zur Höhe von insgesamt 2.380,329 Mio. Euro und die bereits erteilte überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 1.220,791 Mio. Euro sind nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums nahezu verbraucht. Offenbar wurde die Förderung gut angenommen.
Entsprechend sind folgende Ermächtigungen für die kommenden Jahre angesetzt:
- 2027 bis zu 206,332 Mio. Euro
- 2028 bis zu 49,152 Mio. Euro
- 2029 bis zu 41,79 Mio. Euro
- 2030 bis zu 8,15 Mio. Euro
- 2031 bis zu 7,005 Mio. Euro
- 2032 bis zu 6,16 Mio. Euro
Spekulation über Heizungsgesetz 2026 – Unternehmen rechnet mit Senkung der Förderungen
Es gibt noch keine offiziellen Beschlüsse, wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht. Es ist aber bereits absehbar, dass das Heizungsgesetz sehr wahrscheinlich reformiert wird. Die neue Wirtschaftsministerin Reiche betonte am 4. Juni 2025, der Gebäudesektor müsse seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Es müsse aber die Akzeptanz für Maßnahmen wiederhergestellt werden. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz sei auf ein „sehr eingeschränktes Zielszenario“ ausgerichtet war.
Die Energiebranche spekuliert bereits über mögliche Szenarien. „Der Fall, von dem wir ausgehen, ist, dass es eine signifikante Förder-Absenkung gibt, wahrscheinlich schon Anfang 2026. Um ungefähr 50 Prozent“, sagt Jan Ossenbrink, Co-Gründer des Wärmepumpen-Startups Vamo. „Die Folge davon wäre, dass sobald es angekündigt wird, es eine hohe Nachfrage nach Wärmepumpen geben wird. Danach kommt ein Zusammenbruch des Marktes, ein klassisches Boom-Bust-Szenario.“ (bohy)