Meta trainiert KI ab sofort mit Nutzer-Daten von Facebook und Instagram – Kann ich noch widersprechen?
Meta darf seine KI mit Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern trainieren. Bis zum 26. Mai gab es eine Widerspruchsfrist. Doch gilt das tatsächlich für alle Daten?
München – Storys, Postings, Kommentare, Fotos oder Videos: Seit Dienstag (27. Mai) darf Meta seine Künstliche Intelligenz (KI) mit öffentlichen Daten von Instagram und Facebook trainieren. Das basiert auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Ziel von Meta ist es, die KI-Modelle zu verbessern. Die Widerspruchsfrist ist in der Nacht auf Dienstag abgelaufen. Ein Schlupfloch gibt es allerdings für User – zumindest anteilig.
Hintergrund: Was entschied das Oberlandesgericht?
Die Verbraucherzentrale NRW war vor Ablauf der Frist mit dem Versuch gescheitert, das KI-Training mit Nutzerinhalten in einem Eilverfahren grundsätzlich gerichtlich untersagen zu lassen. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln: Meta darf Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training von Meta AI verwenden (Az. 15 UKl 2/25).
Instagram und Facebook: Ein Widerspruch lohnt sich auch nach dem Ablauf der Frist
Die Verbraucherzentrale warnte im Vorfeld, dass die Daten sich bei einem verpassten Widerspruch vor dem 27. Mai „nicht mehr zurückholen oder löschen“ lassen. „Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden“, heißt es auf der Website weiter.

Nur noch in der Zukunft geteilte öffentliche Daten lassen sich also schützen. Dafür stellt Meta seinen Usern jeweils ein Formular bereit, für:
Nutzer erhalten Zugriff darauf, wenn sie bei der jeweiligen Plattform eingeloggt sind. Sind die Konten miteinander verknüpft, genügt es laut den Meta-Datenschutzrichtlinien, einen Widerspruch bei einem Netzwerk auszufüllen. Für den Widerspruch sind vier einfache Schritte notwendig:
- Bei Instagram und/oder Facebook einloggen.
- Das Formular aufrufen.
- Checken, ob das Feld für die E-Mail-Adresse bereits ausgefüllt ist. Falls nicht, E-Mail-Adresse einfügen.
- Den Button „Senden“ anklicken.
Eine Begründung für den Widerspruch ist optional, wie aus dem Formular hervorgeht. War der Widerspruch erfolgreich, sollen User eine Bestätigungsmail erhalten.
Meta trainiert KI – und wie sieht es mit den Daten bei WhatsApp aus?
WhatsApp gehört ebenso zu Meta. Allerdings sind die Chat-Inhalte Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Der Konzern kann sie daher nicht verwenden. Allerdings gelten Chats mit dem KI-Assistenten „Meta AI“ als öffentlich und können ebenfalls für das Training genutzt werden. Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Website: „Aber wenn Sie in den Chat mit dem blauen Kreis nichts schreiben, bekommt der (soweit wir wissen) auch keine Daten.“ (mbr/dpa)