Könnte jedem passieren: Fahrgast soll trotz gültigem Ticket 60 Euro Strafe zahlen

Ludwig B. aus Prien in Oberbayern wollte seinen Sohn am Münchner Flughafen abholen. Er kaufte ein Ticket über die MVGO-App, doch die Bayerische Regiobahn (BRB) verhängte eine Strafe in Höhe von 60 Euro. Laut der Schaffnerin war das Bayern-Ticket nicht akzeptabel, obwohl es normalerweise bis Rosenheim gültig ist. Über den Fall berichtet das „Oberbayerische Volksblatt“.

Die Schaffnerin habe ihm gesagt, dass es zwei Fahrkarten auf seinen Namen gebe und sein Sohn deshalb kein Ticket habe, so Ludwig B. Was auch tatsächlich so war, denn neben dem Deutschland-Ticket war auch die Handy-Einzelfahrkarte für den Sohn auf den Namen von Ludwig B., da in der MVGO-App eine Namensänderung technisch nicht möglich ist.

Auch in Österreich musste ein Bahnkunde 50 Euro zahlen, obwohl er ein Ticket hatte. Der junge Mann fand sein Ticket nicht schnell genug. 

60 Euro Strafe trotz gültigem Ticket: Regionalbahn nimmt Strafe dann doch zurück 

Ludwig B. hat sich beim BRB-Kundendienst beschwert, erhielt jedoch die gleiche Antwort: Der Name auf dem Ticket müsse geändert sein. Die Strafe bleibe bestehen. „Wenn ich Tickets am Automaten kaufe, muss ich doch auch keinen Namen eingeben“, wird Ludwig B. vom OVB zitiert.

Auf Nachfrage des OVB nahm die Regionalbahn die Strafe dann aber doch zurück. „Nach unseren Informationen kann die Personalisierung über die MVGO-App aus technischen Gründen tatsächlich nicht geändert werden. In unserer BRB-App sowie in der DB-App ist dies aber möglich“, so die Pressesprecherin. Dies habe vielleicht bei der Kundenbetreuerin zu der Aussage geführt, dass sie das Ticket nicht anerkennen könne. Man werde darauf in den Schulungen nochmals hinweisen.

„Zug zu dreckig“: Bahn schmeißt Fahrgäste aus ICE - die reagieren fassungslos

Ebenfalls in Bayern ereignete sich gerade erst ein anderer Bahn-Aufreger: Die Fahrt eines ICE von München nach Hamburg endete ungeplant in Nürnberg. Grund dafür war eine Durchsage der Zugbegleiter: „Dieser Zug ist uns zu dreckig, um damit weiterzufahren.“ Die Fahrgäste reagierten fassungslos auf diese Entscheidung.

Die Deutsche Bahn entschuldigte sich im Nachhinein und erklärte, dass eine Weiterfahrt nach Einschätzung des Bordpersonals nicht zumutbar gewesen sei. Sprecher betonten, dass die Entscheidung bei den Zugbegleitern liege und dieser Vorfall ein Einzelfall sei. Den Reisenden wurde eine alternative Reiseroute angeboten und sie können Entschädigungen über die offiziellen Kanäle beantragen.