Bademeister berichtet vom Beckenrand: Dieser Satz macht mich fassungslos

  • Im Video oben: Bademeister konnte es kaum glauben - Eine Äußerung des Motz-Vaters änderte alles

Es ist ein vertrautes Bild: Kinder tollen im Wasser, schreien, springen, lachen. Im Hintergrund sitzen Erwachsene auf der Wiese, von denen ich oftmals Sätze höre, die nachdenklich machen.

Auf den ersten Blick sieht es nach einem gelungenen Ausflug aus. Doch wer genauer hinschaut, fragt sich: Wer übernimmt hier eigentlich die Aufsicht?

Die Verantwortung für Schulklassen, Vereinsgruppen oder Freizeitlager liegt nicht beim Badpersonal, sondern bei der begleitenden Organisation. Ob Schule, Verein, Träger oder Jugendgruppe – sie tragen die Aufsichtspflicht. Und im Ernstfall auch die Haftung.

Viele sind sich dessen nicht bewusst. Doch rechtlich ist klar geregelt: Wer eine Gruppe ins Schwimmbad begleitet, muss durchgängig aufpassen – im Wasser, am Beckenrand, auf dem Gelände.

Ein Irrglaube im Schwimmbad mit ernsten Folgen

Der häufigste Fehler: Zu glauben, dass das Schwimmbad automatisch die Verantwortung übernimmt.

Nur weil ein Bademeister da ist, bedeutet das nicht, dass er oder sie einzelne Gruppen betreut. Die Aufsicht im Bad betrifft den Gesamtbetrieb – nicht einzelne Kinder oder Schulklassen.

Wenn etwas passiert, ist die Frage nicht, ob jemand geschwommen ist – sondern ob jemand aufgepasst hat.

Die Haftungsfrage sollte klar sein

In einem Fall stürzte ein Kind im Nichtschwimmerbereich, weil es unbeaufsichtigt mit anderen rang. Die Lehrkraft hatte sich „kurz zurückgezogen“. Am Ende stand nicht nur ein Krankenhausaufenthalt – sondern eine Haftungsfrage, die bis heute im Raum steht. Solche Szenen sind leider keine Ausnahme.

Was zur Aufsichtspflicht dazugehört

Aufsichtspflicht bedeutet nicht: Dauerstress. Aber sie verlangt Aufmerksamkeit. Das heißt:

  • sichtbare Präsenz,
  • ständige Erreichbarkeit,
  • und die Bereitschaft, einzugreifen, bevor etwas passiert.

Ein Satz der Sorglos-Menschen macht mich fassungslos

Wer am Beckenrand sitzt und liest, telefoniert oder die Gruppe komplett aus den Augen verliert, verletzt die Aufsichtspflicht – mit potenziell schlimmen Folgen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich niemand zuständig fühlt. 

Die Lehrkraft bleibt bei den Taschen. Gruppenleiter schicken die Jugendlichen alleine vor. Es wird einfach angenommen, „die regeln das da schon“.

Doch im Ernstfall zählt nicht, was gedacht wurde – sondern was war. Und: Wer war verantwortlich – und hat er oder sie gehandelt?

Ernsthafte persönliche Konsequenzen drohen

Kommt es zu einem Unfall, prüfen Versicherungen und Behörden genau:

  • War die Aufsicht organisiert?
  • Wer war offiziell benannt?
  • Wurde kontrolliert, eingegriffen, betreut?

Wenn keine ausreichende Aufsicht nachgewiesen werden kann, drohen ernsthafte haftungsrechtliche Konsequenzen – auch persönlich.

Fehlende Klarheit bringt alle in Gefahr

Die meisten Vorfälle lassen sich nicht auf bösen Willen zurückführen – sondern auf fehlendes Wissen oder Nachlässigkeit. Deshalb ist es wichtig, Gruppen vor dem Badbesuch zu informieren – über ihre Pflichten, ihre Rolle und mögliche Folgen.

Ebenso wichtig: Das Schwimmbad muss nicht jede Gruppe zulassen. Wer ohne Aufsicht kommt, kann abgewiesen werden. Und manchmal ist genau das die richtige Entscheidung.

Es reicht nicht, einfach gemeinsam ins Bad zu fahren. Verantwortung beginnt nicht im Wasser – sondern schon im Bus.

Sicherheit entsteht nicht durch Zufall

Ein Freibadbesuch mit Schulklassen oder Vereinen kann wunderbar verlaufen – wenn die Verantwortung klar ist. Wer Gruppen begleitet, sollte sich immer bewusst machen:

  • Ein Moment der Unachtsamkeit kann reichen, damit aus Spaß Ernst wird.
  • Wenn niemand aufgepasst hat, hilft auch kein Bademeister mehr.

Dann bleibt nur die Frage: Warum hat niemand vorher hingeschaut?