Nach fast zehn Jahren: Urteil im Sommermärchen-Prozess gegen Ex-DFB-Präsident ist da
Ein ehemaliger Präsident des Deutschen Fußball-Bundes atmet auf: Der Prozess gegen ihn ist beendet. Doch der DFB bleibt weiter auf der Anklagebank.
Frankfurt – Der langwierige Justizprozess in der Sommermärchen-Affäre hat für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger nach fast einem Jahrzehnt ein Ende gefunden. Das Landgericht Frankfurt beendete das Verfahren gegen den 79-Jährigen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung durch eine Geldauflage von 10.000 Euro an eine wohltätige Organisation, ohne ein Urteil zu fällen.
Am 28. Verhandlungstag stimmten sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem Vorschlag des Gerichts zu. Nach Abschluss der juristischen Aufarbeitung der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland erklärte Zwanziger: „Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen.“

Bereits im September des Vorjahres wurde das Verfahren gegen den ebenfalls beschuldigten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach gegen eine Zahlung von 25.000 Euro eingestellt. Der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt einigte sich kürzlich mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung und muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Angeklagten wiesen die Vorwürfe stets entschieden zurück.
Urteil im Sommermärchen-Prozess gegen Ex-DFB-Präsident Zwanziger endlich da
Zwanzigers Anwalt, Hans-Jörg Metz, betonte: „Die Ausführungen der 2. Wirtschaftsstrafkammer in den letzten Hinweisen, denen sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen angeschlossen hat, haben deutlich gemacht: Theo Zwanziger hat niemanden getäuscht, Theo Zwanziger hat nicht verschleiert und Theo Zwanziger ist kein Steuerhinterzieher - mit Theo Zwanziger saß der Falsche auf der Anklagebank.“
Metz stellte klar, dass Zwanziger sich nicht „freigekauft“ habe. Er erklärte: „Mit der jetzigen Verfahrensweise bestand vielmehr die Möglichkeit, nach nahezu zehn Jahren durchgeführter Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren in der Schweiz und in Deutschland zu einer abschließenden Erledigung zu kommen.“ Die geringe Höhe der Geldauflage sei zudem „im gebotenen Abstand zu den Einstellungsbeträgen in deutlich mehr als doppelter Höhe für Wolfgang Niersbach und in deutlich mehrfacher Höhe für Horst R. Schmidt“, fügte Metz hinzu.
Im fortlaufenden Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) steht eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA im Mittelpunkt. Diese Summe wurde im April 2005 überwiesen und ein Jahr später unzulässig als Betriebsausgabe deklariert, was laut Staatsanwaltschaft zu einer Steuerhinterziehung von 2,7 Millionen Euro führte.
DFB weiterhin auf der Anklagebank
Die 6,7 Millionen Euro wurden am selben Tag von der FIFA auf ein Konto des inzwischen verstorbenen Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Dies war die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
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Diese Gelder flossen nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam. Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bezeichnete dies als „Schmiergeldzahlung“, mit der der DFB einen FIFA-Zuschuss zu den WM-Kosten in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken sicherte. Der DFB tarnte die Zahlung als Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde.
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB ablehnt, muss der Verband weiterhin um die erhoffte Steuer-Rückzahlung von etwa 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der DFB nachträglich an den Fiskus zahlen müssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen worden war. (rele/dpa)