Nach Todesdrama um Mädchen (6, 7) stellt Bademeister drastische Forderung
Es sind Nachrichten, die einen erschüttern. Zwei Mädchen, sechs und sieben Jahre alt, gehen an einem Sommertag in Schweinfurt ins Wasser. Wenig später werden sie leblos herausgezogen, trotz aller Versuche sterben sie im Krankenhaus. Ein Unfall, der fassungslos macht. Zwei Leben ausgelöscht, eine Familie am Boden zerstört.
Und trotzdem bleibt die Frage, die keiner hören will, aber gestellt werden muss: Warum waren die Kinder unbeaufsichtigt?
Ermittlungen sind kein Härtefall
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen – wegen fahrlässiger Tötung. Sofort kommt der Einwand: „Müssen die Eltern das auch noch ertragen? Reicht es nicht, dass sie ihre Kinder verloren haben?“
So hart es klingt: Es reicht nicht. Nicht, weil man Eltern bestrafen will, die ohnehin am Abgrund stehen. Sondern weil Recht und Verantwortung unteilbar sind.
Ralf Großmann wuchs im Schwimmbad auf und lebt Bäderbetrieb seit Kindheitstagen. Auf H2ohero.de teilt er seine Erfahrung aus deutschen Bädern – authentisch, alltagsnah und mit Herz für Sicherheit und Qualität. Er ist Teil unseres Experts Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.
Kinder ertrinken nicht plötzlich, sie ertrinken, weil niemand eingreift. Und eingreifen kann nur, wer da ist. Ermittlungen sind deshalb kein Härtefall gegen Eltern, sondern logische Konsequenz. Sie klären: War es ein Schicksalsschlag – oder eine Verletzung der Pflicht?
Wer Kinder in diesem Alter unbeaufsichtigt ins Wasser lässt, verletzt seine Pflicht
Im Gesetz steht es eindeutig. Eltern haben das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Dazu gehört Schutz, Erziehung – und immer auch Aufsicht. Aufsicht bedeutet nicht, am Ufer zu sitzen und von dort aus zuzusehen. Aufsicht bedeutet: nah genug zu sein, um sofort eingreifen zu können.
Kinder mit sechs oder sieben Jahren gelten nicht als schwimmsicher. Auch ein Seepferdchen ändert daran nichts. Ein paar Meter im Becken schwimmen zu können, heißt nicht, in einem See mit Kälte, Strömung und Panik klarzukommen. Wer Kinder in diesem Alter unbeaufsichtigt ins Wasser lässt, verletzt seine Pflicht – rechtlich wie faktisch.
Das Strafrecht kennt einen klaren Begriff: fahrlässige Tötung. Wer durch Unachtsamkeit den Tod eines Menschen verursacht, macht sich strafbar. Dazu gehört auch das Unterlassen – wenn jemand eine Pflicht hat zu handeln, es aber nicht tut. Genau hier liegt die Verantwortung der Eltern.
Es geht nicht darum, Trauer und Schmerz kleinzureden. Es geht darum, dass zwei Kinder tot sind, weil niemand rechtzeitig da war. Das ist nicht nur tragisch, es ist vermeidbar – und damit eine Frage der Verantwortung.
Die meisten dieser Tode wären vermeidbar gewesen
Viele tun sich schwer, das auszusprechen: Ja, die Eltern haben zwei Kinder verloren. Aber ja, sie haben auch ihre Pflicht verletzt. Beides ist wahr. Beides gehört zusammen. Man kann Mitgefühl haben – und trotzdem sagen, dass hier Konsequenzen gezogen werden müssen.
Jedes Jahr sterben in Deutschland Kinder durch Ertrinken. In Badeseen, in Freibädern, manchmal auch im heimischen Pool. Fast alle Fälle haben eines gemeinsam: Es war niemand rechtzeitig da. Man kann das als „Unglück“ einordnen. Aber wer nur von Unglück spricht, übersieht, dass die meisten dieser Tode vermeidbar gewesen wären.
Wer sein Kind ins Wasser lässt, übernimmt diese Verantwortung
Deshalb ist es so wichtig, dass die Ermittlungen nicht einfach eingestellt werden. Würde man das tun, wäre das Signal fatal: als sei Aufsicht nur eine Empfehlung, kein Muss.
Dabei ist sie das Herzstück der elterlichen Verantwortung. Wer sein Kind ins Wasser lässt, übernimmt diese Verantwortung – und trägt die Folgen, wenn er sie nicht wahrnimmt.
Das heißt nicht, dass jede Sekunde perfekt überwachbar ist. Aber es heißt: Kinder in diesem Alter dürfen nicht unbeobachtet im Wasser sein. Keine Ausrede, kein Hilfsmittel, kein „nur mal kurz“. Wasser ist kein Spielzeug, es ist ein Risiko – und Aufsicht ist keine Option, sondern Pflicht.
Radikale Forderung: Wer seine Aufsichtspflicht verletzt, macht sich strafbar
Fazit: Der Unfall von Schweinfurt ist tragisch. Zwei Mädchen sind tot, und ihre Familie wird diesen Schmerz ein Leben lang tragen. Aber genau deshalb darf er nicht als Einzelfall abgehakt werden.
Es braucht Klarheit: Aufsichtspflicht ist Gesetz. Wer sie verletzt, macht sich strafbar – auch dann, wenn es die eigenen Kinder betrifft.
Das mag hart klingen. Doch es ist der einzige Weg, aus Tragödien wie dieser ein Ausrufezeichen zu machen. Damit nicht weiter Kinder sterben, weil Erwachsene Verantwortung abgeben.
Damit wir irgendwann weniger Meldungen lesen müssen, in denen kleine Schwimmflügel auf dem Wasser treiben – und zwei Leben darunter verschwinden.