Lehrerin ist seit 15 Jahren krank geschrieben - und will nicht zum Amtsarzt
Der Fall einer langzeiterkrankten Lehrerin beschäftigt derzeit die Justiz in Nordrhein-Westfalen. Konkret geht es um die Frage, ob die verbeamtete Studienrätin, die seit 15 Jahren durchgehend erkrankt ist, sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung stellen muss.
Urteil: Lehrerin muss nach langer Krankheit nun zum Amtsarzt
Die Lehrerin klagte dagegen, empfand eine solche Untersuchung nach so langer Zeit als unverhältnismäßig. Doch die Gerichte geben ihr nicht Recht. Sowohl das Verwaltungsgericht in Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilen, dass die Frau zum Amtsarzt muss.
In ihrem Urteil geben die Münsteraner Richter an, sie könnten sich auch nicht erklären, warum der Dienstherr der Lehrerin mehr als 15 Jahre lang gebraucht habe, den Besuch beim Amtsarzt zu verlangen. Aber trotzdem sei das Recht des Bundeslandes nicht verwirkt, die Untersuchung anzusetzen.
Unzulässiger Eingriff ins Persönlichkeitsrecht? Nein, sagt das Gericht
Das OVG in Münster stellt klar, dass es besonders zu prüfen sei, ob es überhaupt realistisch sei, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Das sei sowohl im Interesse der Beamtin als auch im Interesse des Staates.
Die Krankschreibungen der Lehrerin kamen in den letzten Jahren von einem Zentrum für Neurologie und Psychiatrie. Deshalb soll der Amtsarzt auch eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung durchführen. Besonders das stieß der Frau bitter auf. Sie sah dies als "unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht". Doch auch hier gab das OVG der Klägerin nicht Recht.